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Tagen nach deren Ausfuͤhrung bei dem Direktor davon Arzeigt machen. Die
vorgekommene Veraͤnderung wird mit dem naͤchsten 1. September katastermaͤßig
gemacht und der Feuerkassen-Beitrag fuͤr das mit diesem Tage beginnende Jahr
danach berechnet. «
H.50.
Ist eine Veraͤnderung, welche eine Versetzung in eine niedrigere Klasse
herbeifuͤhrt, nicht innerhalb der vorschriftsmaͤßigen Frist angezeigt worden, so
muß, sobald sie zur Kenntniß gelangt und zwischen den Beitraͤgen, welche entrichtet
sind, und denen, welche zu entrichten gewesen waͤren, eine Differenz stattfindet,
die letztere von dem Zeitpunkte an nachgezahlt werden, mit welchem die
Erhebung der höheren Beiträge bei gehörig erfolgter Anzeige begonnen haben
würde. Außerdem aber verfallt der Säumige in eine von dem Direktor festzusetzende
Ordnungsstrafe von 1 bis 10 Rthlr.
g. 51.
Ist eine Veränderung, welche eine Ermaßigung der Versicherungs-Summe
und mithin auch eine Ermäßigung der Beiträge nöthig macht, nicht zur gehsrigen
Zeit angezeigt worden, so wird dadurch kein Anspruch auf Erlaß oder
Rückzahlung des Mehrbetrages der bis e## Berichtigung des Katasters, nach
Maaßgabe der bisherigen Versicherungs-Summe auszuschreibenden Beiträge begründet.
In sofern ein Gebäude, bei welchem eine solche Veränderung eingetreten
ist, nach deren Ausführung abbrennt, oder durch Feuer beschadigt wird,
darf, ohne Unterschied, ob die vorschriftsmäßige Anzeige zur Zeit des Brandes
schon gemacht war oder nicht, niemals eine höhere Entschädigung gewährt werden,
als nach Maaßgabe der nach der Veränderung noch zulässigen Versicherungs-Summe
in Anspruch genommen werden kann.
g. 52.
VIII. Rivi- Von zehn zu zehn Jahren erfolgt eine Revision saͤmmtlicher Versicheser
ũgemeint. rungen. «
5.53.
DieDirektorenbestimmendieRevisionsbezirkeundernennendieRevisoren
fuͤr dieselben aus den Sozietaͤts-Mitgliedern.
g. 54.
Die Revisions-Kommission hat sämmtliche in dem Revisionsbezirk bei der
landschaftlichen Sozietckt versicherten Gebäude an Ort und Stelle zu besichtigen,
das Kataster, und soweit es nöthig erscheint, die dabei zu Grunde liegenden
Taxen und Beschreibungen mit dem Befunde zu vergleichen, die sich darin
vor-