Berufung. 25
dringend erklärten Sachen. XLIII, 210. Wiedereinsetzung
gegen den Ablauf der Berufungsfeist. L, 296. Vermittlung
der Zustellung der Berufung. E#. IV, 69. Zustellung
einer neuen Berufungsschrift. EB. IV, 237.
Wirkungslosigkelt der Berufung, weil vor Zustellung des
ersten Urtheils eingelegt. EB. IV, 201. Ladung des
Berufungsbeklagten. EB. III, 81. Prüfung der Revisionoinstanz
hierüber. EB. IIr. 82. Bestimmung der
Berufungssumme. XLII, 249. Neuere Thatsachen in der
Berufungsinstanz. XLIII, 209. EB. IV, 201. Desgleichen
in Ehesachen. E. IV, 164. Auodehnung und
Berufung auf nicht appellable mit der Sache aber im
inneren Zusammenhang slehenden Entscheidungen. XII, 8.
Geltendmachung in der Kassationsinstanz, daß die als unbegründet
verworfene Berufung, schon als nichtig (verspätet)
hãtte verworfen werden sollen und desfallsiger Antrag, die
Nichtigkeitsbeschwerde zu verwerfen. XLI, 55. Zulässigkeit
der Berufung gegen ein Desinitiv= und zugleich Zwischenurtheil
auf Eid. XLVII, 374. Berufung gegen Versäumnißurtheile.
EB. 1II, 236. Zulässigkeit der Berufung
gegen Ansprüche gewerblicher Schied Sgerichte. XLIII
150. Der schriftliche Berufungsantrag ist wie der Inhalt
der Schriftsätze überhaupt lediglich vorbereitender Natur.
E. IV, 251. Berufungeschrift. Abschrift ohne Terminsansetzung.
EB. IV, 295. Berufungsanschließbung. EB.
IV, 163, 200, 201, 342. Prüfung der Zulässigkeit der
Berufung von Amtswegen. EB. IV, 200. Gegenstand
der Birbandluns und Entscheidung des Berufungsgerichts.
EB. IV, 73. Zurückoerweisung an das Gericht erster
Sns zur Entscheidung über den Betrag des Anspruchs.
EB. 1 „Bernfungsgericht als erste Instanz. Rechtsmitt
I. “ IV, 119. Aufhebung eines Berufungsurtheils
wegen Mangel eines genügenden Thatbestandes. V,
295. Berufung zid Aisten hegen ein Urtheil im Kostenpunkte.
EB. IV,
Berufung im Grlsrojelse: Form der Berufungs-=Einlegung
nach F. 355 des RSir#O. XIV, 6. Berufungofrist
in Forststrafsachen gegen freisprechende Urtheile.
XIII, 586. Bernfung gegen die Entscheidung in Bezug
auf die Zuerkennung einer Buße. XIII, 381. Entscheidung
über die Berufung, wenn das Berufungsgericht in Bezug
auf die Competenz der Vorinstanz anderer Ansicht ist.
XIII, 510. Das Berufungsgericht darf einen in I. Instanz
nur wegen Verbrechens der Privaturkundenfälschung verurtheilten
Angeschuldigten ouf die von diesem ollein eingelegte
Berufung. nicht hlewegen und im rechtlichen Zusammenflusse
mit einem Vergehen des Betrugsversuches schuldig