Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Da deulsche Reich und feine einzelnen Glieder. (Jan. 15—16.) 41 
Frage genau an dem Punkte wieder auf, wo sie im Jahr 1873 abgebrochen 
war und beantragt demgemäß neuerdiugs eine Erhöhung des Eingangsgolls 
on Tabak um 2.1 —/4 Der Eingangsgoll soll also betragen: von einem Centner 
unbearbeiteter Tabakblätter und Stengel 42 —X, von fabricirtem Tabak und 
zwar a) Cigarren und Cigaretten 90 #, b) anderer 60./. Die Metive er- 
klären ausdrücklich: dem Tabakmonopol sei mit Rücksicht auf die geo- 
graphische Lage, sowie auf die Productions= und Consumtionsverhältnisse 
Deutschlands, der Vorzug zu geben; aber die Einführung des Monvpols sei 
zur Zeit noch nicht möglich; man müise also, wenn ein höherer Ertrag der 
Steuer erzielt werden solle, an dem jebigen System festhalten. Man möchte 
daher glauben, daß zwischen der gegenwärtigen Vorlage und der Einführung 
des Tabakmonopols ein prineipieller Unterschied bestände. In der That aber 
ist das Gegentheil der Fall. Die Wirkungen, welche das Gesetz auf den in- 
ländischen Tabakbau ausüben wird, werden in Zukunft die Einführung des 
Monopols wesentlich erleichtern. Zunächst wird die Erhöhung der Stener 
auf 24 4 von dem Centner unfermentirten Tabaks (also etwa 32.50 / 
von dem Centner fermentirten Tabaks) dazu führen, daß der Tabakbau auf 
diejenigen Gebiete beschränkt wird, in denen ein Prodult gewonnen wird, 
welches die Conkurrenz mit dem importirten Tabak ertragen kann. Ein- 
schneidender noch ist die Bestimmung in § 22 des Entwurfs, durch welche 
die bisherige Stenerfreiheit aller Tabakpflanzungen auf Grundstücken von 
weniger als 6 Ouadratruthen Flächeninhalt (Gesetz vom 26. Mai 1868) 
aufgehoben und bei Grundstücken von weniger als ½ Aren Flächeninhalt die 
Steuer für jeden Onadratmeter der mit Tabak bepflanzten Grundfläche auf 
0.75 ¾ fesigesebt wird. Die Aufhebung der Stenerbefreiung ist damil moti- 
virt, daß nach Erhöhung der Steuer diese Begünstigung des sporadischen 
Tabakbaues zum Hausgebrauch zum Zweck der Umgehung der Steuer anz- 
gebeutet werden würde. Zudem sei zu befürchten, daß der sporadische Tabal- 
bau, welcher jetzt zum bei weitem größten Theile auf das Gebiet östlich der 
Elbe beschräukt ist, auch im westl. Gebiete des Zollvereins größere und für die 
Ertragsfähigleit der Steuer gefährliche Dimensionen annehmen würde. Mit 
der Beseitigung des sporadischen Tabakbaus würde eines der wesentlichsten 
Hindernisse der Einführung des Tabakmonopols wegfallen. 
15. Januar. (Mecklenburg.) Der Landtagsabschied des 
Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin erklärt, daß er im Einver- 
ständniß mit dem Großherzog von Mecklenburg-Strelitz die Ver- 
handlungen wegen einer Modifikation der Landesverfassung wieder 
aufnehmen werde. Im Lande selbst ist man gegenüber allen solchen 
gänglich aussichtslosen Versuchen völlig gleichgültig geworden und 
hofft nur noch, daß es dem Reichstag schließlich gelingen werde, 
eine Reform der völlig antiquirten und nachgerade lächerlich ge- 
wordenen Verfassung nöthigenfalls zu erzwingen. 
16. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: Lehnt einen Antrag 
der Ultramontanen, dahin gehend, daß der Gemeinde Marpingen 
die ihr auserlegten Kosten für die dort erforderlichen Polizeimaß- 
regeln ersetzt, das Verbot der Betretung des Wunderwaldes auf- 
gehoben und die betheiligten Staatsbeamten einem Disciplinarver= 
fahren unterworfen werden sollten, mit großer Majorität ab. 
 
	        
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