Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Berausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amts. 
  
VIII. Jahrgang. Berlin, 1. August 1697. Nummer 15. 
Diese Zeitschrift Ssccheint in cer. Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derielben r—— als Beiheste ——— die mmindestens einmal- ogrtehsabnch 
erß geinenden: „Mi# von Forschungsroisendon un es 
#uokelman “W. veruls bruiche Abonkementepreis für bas e Fwinen ult den Veesten beträgt krhnn Baer durch — ,1 sut . 
Bu handlungen Mk. 8.—, direkt unter Streifband durch die ## rlagsbuchhan Mie 5 für Deutschland und Oesterreich-Ungarn, Mk. z8 für 
dle aͤnder 8 *J— —. Einsendun P und Anfragen sind an #n niar e Hofbuchhandlung von Ernst Sisglut. Miltler 
Sohn, Berlin 8W 12, Kochstra * 68—11, zu richten. (Eingelragen in 8 Zeilungs- Perlüstte für 1697 unter Nr. 1977.) 
dnhaut. htli er Theil: Runderlaß des Kaiserlichen Gouderneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend den Kautschuk- 
handel S. 463; desgleichen betreffend Befreiung vom Einfuhsboll für Grabsteine und Grabschmuck S. 464. — 
*i der Aie für den Monat Juli S. 464. — Personalien 6% 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 465. — Deutsch-Ostafrika: Bericht des Permier= 
lieutenants Glauning über den Stamm der Wangomvia S. 466. — l Sammiung S. 466 
sicht über die im Schutzgebiete von Deutsch- Ostafrika a lsue veiße Bevölkerung S. 466. — Kamerun: ee 
er Eingeborenen zu Plantagenarbeiten S. 467. o: Postbeförderung S. 20 — Deutsch-Neu-Guinea: 
Srodung des Terschungoreisenden Ehlers S. 4% — Aus dem Vereiche der Missionen und der 
Antisklaverei-Bewegung S. 467. Aus fremden Kolonien: Landelzbericht von Mozambique für das 
Zoh 1896 S. 469. — Kens elnng der Pechtspflege in Britisch-Ostafrika S. 471. — Balatakautschuk in Sirinam 
S. 471. — Verschiedene Mittheilungen: Spopische Auhilanzen. im r boianischen“ Garten n Berlin S. 8 l 
Vorlesungen am Seminar für bricskalzschc Sprachen zu Berlin lelschn st S 
— Litteratur S. 473. — Schiffsbewegungen S. 474. — kuans 5 A. guche S. 474. — Anzeigen 
  
  
  
  
  
  
Amtlicher Theil. 
Verordnungen und Witkkheilungen der Behörden in den Schuhtgrbieken. 
  
Nunderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an die Bezirks- 
und Bezirksnebenämter, die Hauptzollämter, Zollämter 1. und 2. Klasse sowie 
die Innenstationen. 
Den 2c. lasse ich in der Anlage eine Verordnung, betreffend den Kautschukhandel, zugehen. 
Obwohl die Verordnung erst am 1. Januar 1898 in Kraft tritt, so ersuche ich ergebenst, den Inhalt 
derselben schon jeht im Interesse der am Kautschukhandel betheiligten Personen thunlichst weit bekannt zu 
machen. Zum 1. Oktober 1898 sehe ich einem Berichte darüber entgegen, welche Wirkung die Verordnung 
ausübt. Der Zweck der Verordnung, welche mit fast einstimmiger Gutheißung der betreffenden amtlichen 
Stellen und kaufmännischen Kreise erlassen wird, ist der Schutz der Kautschuk produzirenden Pflanzen und 
die Erhaltung des Rufes sehr guter Qualität, welches sich zur Zeit der deutsch-ostafrikanische Kautschuk 
auf dem Weltmarkte zu erfreuen hat. 
Dar-es-Saläm, den 16. Juni 1897. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
(L. S.) (gez.) v. Bennigsen. 
verordnung, betreffend den Kautschukhandel. 
Unter Aufhebung der bislang in dieser Richtung bestehenden Gouvernementsbefehle, allgemeiner 
nund bezirksamtlicher Verordnungen wird Folgendes festgesetzt: 
81 
Jede dem eigentlichen Gewinnungszwecke fernliegende, absichtliche Verfälschung des Kautschuks durch 
Lehandlung desselben mit Wasser oder durch Beimengung von Sand, Steinchen, Rinden= und Holzstückchen 
ist verboten
	        
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