Togo.
*Beurkundung des Personenstandes. Erthei—
lung einer Ermächtigung zur — an den Gerichts-
assessor Dr. Gleim. .. .
Bevölkerung. Uebersicht über vie am zi.
zember 1896 im Schubgebiet ansässigen Deutschen
und Fremden .
Brückenbau.
die Lagune zwischen Sebbe und Adjido.
sd
De-
Uebergabe einer neuen Brücke über
(Mit
Bild)
*Denks chrifi betreffend die Entwickelung des Schutz-
gebietes während des Verwaltungsjahres 1895/96.
Extrabeilage zu Nr. 3.
Erwerbsgesellschaften im Schutzgebiet.
* Grenzen. Das deutsch-französische Ablommen über
die Abgrenzung von Togo vom p. Juli 1897.
(Mit Karte.) Beilage zu Nr. 21.
Gummiproduktion im Buemlande
Handel in Togo im Jahre 1896 .
—.— in Klein-Popo und orlo Seguro im Jahre
1896/97
—.— Uebersicht über die im gangbaren
Waaren
—.— Ausfuhr Hamburgs nach Togo im Jahre 1896
—.— Ausfuhr Togos nach Hamburg im Jahre 1896
—.— Deutschlands mit dem Schutgebiet in den
Jahren 1894 und 1895 .
(Siehe auch Statisth.
Kersting, Dr. Bericht des — über seine Reise von
Lome nach Sugn
Kete-Kratschi. Bericht des Asfessor Gleim über
eine Reise nach vom 13. Februar bis
7. März 1897 .
Landeshauptmannschaft.
der — von Sebbe nach Lome .
Landwirthschaftliches siehe Cummiproduktion.
*Palmkerne und Palmöl. Verordnung des
Kaiserlichen Landeshauptmanns vom 15. Februar
1897, betreffend die für das Zumessen und das
Zuwägen von — im öffentlichen Verkehr zuge-
lassenen Maße, Gewichte und Waagen
Plehn. Bericht über eine Reise des Lieutenants —
nach Buöm . .. .
Polizeiverordnungen siehe unter nechtspflege.
Postalisches. Bezeichnung der Hauptpostagentur
zu Klein-Popo mit „Postamt“.
—.— Einrichtung einer regelmäßigen 2
zwischen Lome und Kete-Kratschi .
(Siehe auch Telegraphenwesen.)
Nechtawiiegne Beisitzer des Kaiserlichen Gerichto
r das Jahr 1897 .
———Ueberftchtdet gerichtlichen Geschüfte während
des Geschäftsjahres 18906
* —.— Polizeiverordnung des Kalserlichen Landes-
hauptmanns vom 22. August 1887, betreffend
Bau und Anlage der Häuser, Grundstücke 2c. für
Lome und Klein-Popo . ......
Verlegung des Sitzes
134,
VIII
320
167
419
WRechtspflege. Ernennung von Beisiyern des Kaiser-
lichen Gerichts für das Jahr 1897
Sammlungen, naturwissenschaftliche, stehe Sen-
dungen.
1 Schiffsverkehr im Jahre 1896 384
Schiffsverbindung siehe unter Kamerun.
Schule. Gründung einer Missionsschule in Gudji. 388
Sendungen. Naturwissenschaftliche — an das
Königliche Museum für Naturkunde zu Berlin
durch den Grafen Zech .. .320,659
ZStattsttldernnllalendekjahremss eingeführten
bezw. von dort ausgeführten Waarenmengen.
(Siehe auch Handel.)
Stationen, wissenschaftliche. Vollendung des
Baues der neuen Station Kpanddo 265
Telegraphenwesen. Erössnung einer Telegraphen-
linie zwischen Togo und Dahomen 111
(Siehe auch Postalischcs.)
Wegebau siehe Brückenbau.
Wolf, Dr. Ueberführung der Gebeine des in Borgu
verstorbenen Stabsarztes — von ihrer bisberigen
Ruhestälte nach Lome 196
444
634
522
56
O
—.— Beilräge für das Dentmal des im Togo.
hinterland verstorbenen — ..
* Zölle. Verordnung des Kaiserlichen Landeshaupt=
manns vom 24. September 1897, betreffend Auf-
hebung des Zolles für Mais und berabsehung' des
Aussuhrzolles für Schafe 717
Zoologisches. Vogelfaung von Togo 101
(Gegenstände siehe auch Sendungen.)
Südwestafrika.
Anlagen, Gewerbliche. Windmotore als Betriebs-
krafl. (Mit Abbildungen.)
*WAusfuhrverbot. Erlaß eines — des aiserlichen
Landeshauptmanns vom 8. Mai 1897 von Fellen
Häuten, Klauen, Hörnern, Haaren und Federn
* Beurkundung des Personenstandes. Erthei-
lung der Ermächtigung zur — an den Gerichts-
assessor Paul Richter
Bevöllerung. Uebersicht der im Vezirk Keehnanshoop
ansässigen Deutschen und Fremden. Nach dem
Stande vom 1. Januar 1897
Denkmalsenthüllung für die in den Witbooi-
Feldzügen Gefallenen 445
Denkschrift, beir. die Entvickelung ves deutschen
Schutzgebietes während des Verwaltungsjahres
1895/96 EtFxtrabeilage zu Nr. 3
Eisenbahn. Bericht des Kaiserlichen Feldbahn-
kommando über die südwestafrikanische Baiweg-
bahn . .
*Feuerwaffen. Verordnung des Kaiserlichen
Landeshauptmanns vom 29. März 1897, betreffend
die Einführung von — und Munition ·
*Geistige Getränke. Verordnung des Kaiserlichen
Landeshauptmanns, betreffend eine Stempelabgabe
für Lösung von Erlaubnißscheinen zum Antau
und zur Einfuhr geistiger Getränke .
436
696
566
651