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an der gleichen, steiniges Ufer. Der Dampfer kann
stets hart an die Sandspitze der Biegung fahren
und so die Steine vermeiden. Es wird sich dies,
falls der Steuerer genügend geübt ist, auch bei
starkem Strom ausführen lassen. Bei einer Biegung
kurz oberhalb Kitti ist das Fahrwasser durch vor-
liegende Steine auf etwa 25 m verengt. Dieses ist
die einzige Stelle, welche eine Gefahr für das Schiff
näher liegend erscheinen läßt, als sie der Flußschiff-
fahrt beständig droht. Diese Schwierigkeit läßt sich
jedoch auch überwinden, sobald der Steuerer die
nöthige Uebung hat. Eine weitere Gefahr für die
Schifffahrt bilden die festliegenden Baumstämme;
dieselbe läßt sich aber ohne erhebliche Schwierigkeit
dadurch beseitigen, daß die Stämme bei ganz niedrigem
Wasserstande etwas unter oder in der Wasserlinie ab-
gehauen werden.
Die Einfahrt vom Modeakakriek in den Mungo
ist die engste Passage mit den kürzesten Biegungen;
weil daselbst aber Ebbe und Fluth wirken, kann
man sich so einrichten, daß das Schiff beim Passiren
stets den Strom von vorne hat. Es werden dort
vielleicht einige überhängende Bäume zu entfernen
sein. Diese Strecke ist übrigens ein geeignetes Feld
sür den Steuerer, sich im Nehmen scharfer Ecken zu
üben.
An dem Reinigen des Mungokriek ist gut ge-
arbeitet. Zur Hochwasserzeit kann das Motorboot
den Kriek passiren. Es ist jedoch wünschenswerth,
daß das Boot eine Probefahrt durch den Kriek macht.
Aus dem Bereiche der Wissionen und
der Antiskhlaverei-Bewegung.
In „Kreuz und Schwert“ lesen wir Folgendes:
Bischof Allgeyer hat sich auf einer Reise in
das Kilimandjarogebiet das Land Rombo auserkoren,
um dort eine neue Mission anzulegen. Dieselbe soll
Fischerstadt heißen, nach dem Namen des hochwürdigen
Weihbischofs Fischer in Köln, welcher dem apostoli-
schen Vikar die bischöfliche Weihe ertheilte. Rombo
liegt südöstlich vom großen Schneeberg Kilimandiaro
(6000 m). Leider hat sich der Bischof auf dieser
Reise heftige Fieber zugezogen. Mit Fischerstadt
werden die Väter vom hl. Geist drei Stationen am
Kilimandjaro haben; Kilema und Kiboscho bestehen
bereits.
Schwesternmissionshaus der Pallotine-
rinnen zu Limburg a. d. L. Nachdem die Mit-
glieder der Niederlassung der Pallotiner-Kongregation
zu Anfang d. Is. in das neu erbaute, vor Kurzem ein-
geweihte Missionshaus eingezogen sind, wird in den
Räumen des gräflich Walderdorffschen Hofes dahier,
welcher seit 1892 als provisorisches Missionshaus
gedient hatte, eifrig daran gearbeitet, denselben recht
bald für die Aufnahme der seit 1895 in unserer Stadt
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ansässigen Missionsschwestern in Stand zu setzen.
Hiermit wird auch für die Genossenschaft die Mög-
lichkeit einer freieren und volleren Entfaltung ihrer
berufsmäßigen Wirksamkeit geschaffen. Die bisher
von den Schwestern innegehabte Wohnung bot nur
für eine beschränkte Zahl Raum, weshalb manche
Aufnahmegesuche trotz des großen Bedarfs an neuen
Kräften unberücksichtigt bleiben mußten. Das Haupt-
arbeitsfeld der Kongregation ist bekanntlich Deutsch-
Kamerun in Afrika.
–
RAus fremden Rolonien.
Organisations-Aenderung in den französischen Rolonien.
Nach der bisherigen Organisation der französi-
schen Kolonien war die innere Verwaltung derselben
einem besonderen directeur de ’intérieur mit
eigener Machtvollkommenheit und Verantwortung,
allerdings unter Oberhoheit des Gouverneurs, an-
vertraut. Wie ein dem Präsidenten der Republik
erstatteter Bericht des Kolonialministers ausführt,
hat sich diese Einrichtung neuerdings, nachdem nicht
mehr, wie früher, Militärs zu Gouverneuren ernannt
wurden, sondern Civilpersonen, als überflüssig oder
sogar schädlich herausgestellt, da thatsächlich nunmehr
der Gouverneur auch für die gesammte innere Ver-
waltung verantwortlich gemacht wurde.
Es wird deshalb durch Dekret vom 21. Mai
d. Is. die Stellung des directeur de FPintérieur
und des ihm beigegebenen Generalsekretärs aufgehoben.
Die Funktionen desselben übernimmt der Gouverneur
selbst, und es wird ihm ein Generalsekretär als Stütze
und Vertreter beigegeben.
Die Aenderung gilt jedoch nicht für Indo-China,
den Kongo, Madagaskar, St. Pierre und Migquelon.
Statistik englischer Strafkolonien.
In dem Report on the administration of the
Andaman and Nicobar Islapds and the penal
settlements of Port Blair and the Nicobars
for 1894/95 (Calcutta 1895) ist ein umfangreiches
statistisches Material über die Verwaltung und die
wirthschaftlichen Verhältnisse dieser englischen Straf-
kolonie übersichtlich zusammengestellt. Aus den An-
gaben über die dorthin verschickten Sträflinge ist
Folgendes hervorzuheben: Am Schlusse des Berichts-
jahres befanden sich in der Kolonie 10 427 Gefan-
gene, von denen 8842 (84,80 pCt.) zu lebensläng-
licher, 1585 (15,20 pCt.) zu zeitiger Haft verurtheilt
waren; nur 31 (0,30 péCt.) gehörten der christlichen
Religion an. Die tägliche Durchschnittsziffer betrug
10 368 gegen 10 856 im Vorjahre. Die Mänmer
waren zu 89,73 pEt., die Frauen mit einer einzigen
Ausnahme sämmtlich Analphabeten. Der Werth der
in den Gefängnissen hergestellten Erzeugnisse (meist
Woll= und Baumwollwaaren) belief sich auf 342 206