Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Auch den Schritten, welche England nach Empfang 
des Rapports der ausgesandten Kommission zur Be- 
gutachtung eines Wiederaufblühens der aussterbenden 
Zuckerindustrie in Britisch-Westindien eventuell nehmen 
wird, wird mit Aufmerksamkeit entgegengesehen. 
Die Preise sind, wahrscheinlich infolge der ge- 
ringeren Zuckerernte auf Cuba, etwas gestiegen. 
Im Bezirk Coronie hat ein holländisches Syn- 
dikat mit einem Kapital von 25 000 Gulden eine 
kleine Fabrik zur Bereitung von Kokosöl und zur 
Verwerthung der Fasern der Kokosschalen errichtet; 
dieselbe ist jedoch noch nicht fertiggestellt. 
Die junge Balataindustrie, welche vor einigen 
Jahren so viel für die Zulunft versprach, wird jetzt 
nicht mehr in so großem Umfange betrieben. Eine 
der größten Unternehmungen The American Ex. 
ploitation Comp.“ stellte im Jahre 1897 ihre 
Arbeiten ein. Niedrige Marktpreise in Verbindung 
mit größeren Anfuhren von derartigen Gummisorten 
aus Afrika sind hiervon die Ursache; ebenso auch die 
Unzuverlässigkeit der Aufseher und Arbeiter, die große 
Vorschüsse fordern und bekommen und dann ihren 
Verpflichtungen nicht nachkommen. 
Im Jahre 1896 wurden 846 467,2 g Gold im 
Werthe von 1 159 521 Gulden gefördert. Hiervon 
wurden 698 477 g nach den Niederlanden ausge- 
führt. Die gesammte Goldausfuhr seit Beginn der 
Industrie bis Ende 1896 hatte einen Werth von 
20 694 380 Gulden. 
Die Goldausbeute im Jahre 1897 betrug: 
  
im Bezirk Suriname 434 660 g, 
-Saramacca 135 492. 
Marowyne 76 410. 
- -Lawa 46 059 . 
Zusammen 692 621 g. 
Im Laufe des Jahres 1896 bildete sich in den 
Niederlanden ein Komitee zur Sammlung von Bei- 
trägen für eine wissenschaftliche geologische und öko- 
nomische Untersuchung des Landstriches zwischen den 
Flüssen Suriname und Marowyne, dem reichsten 
Theile der Kolonie Surinam. 
Bei günstigem Erfolge dieser Untersuchung, welche 
ctwa vier Jahre dauern sollte, wollte man zur Aus- 
beute dieses Landstrichs übergehen. Später wandelte 
sich das Komitee in eine „Gesellschaft Suriname“ 
um, und es erhielt diese vom Gouverneur die Er- 
laubniß, die Untersuchung vorzunehmen, und zugleich 
das Vorrecht, die untersuchten Länderstrecken auszu- 
beuten. Ferner erhielt die Gesellschaft das aus- 
schließliche Recht, in diesem Gebiete eine Eisenbahn 
anzulegen. 
Die Regierung in den Niederlanden unterstützte 
die Unternehmung mit 100 000 Gulden und stellte 
einige Ingenieure aus Ostindien zur Verfügung. 
Ende des Jahres 1897 kam die Erforschungs- 
kommission in Paramaribo an, bestehend aus drei 
ostindischen Ingenieuren der Wasserwerke, einem 
Mineralogen, einem Geologen und zwei Feldmessern; 
  
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das fernere Personal wurde dort angeworben. Mit 
einem Oekonomen und noch einem Geologen ist die 
Gesellschaft in Unterhandlung. 
Das nöthige Kapital, auf 500 000 Gulden ge- 
schätzt, ist, wie man sagt, zum Theil aus Deutsch- 
land zusammengebracht. 
Von dieser Untersuchung hegt man für die Zu- 
kunft die größten Erwartungen. Und nicht mit 
Unrecht! Der Reichthum des Bodens der Koleonie, 
sowohl auf mineralem als ökonomischem Gebiete wird 
dann im Auslande bekannt werden, wodurch Kapital 
und Arbeitskräfte, zwei Faktoren, die hier so noth- 
wendig sind, ihren Weg wohl nach Surinam finden 
werden. 
Die Erforschungskommission beginnt ihre Arbeiten 
mit der Bestimmung der Linie für die anzulegende 
Eisenbahn, da die Landkonzession von dem Zustande- 
kommen der Eisenbahn abhängig gemacht worden ist. 
Ein englisches Syndikat, dessen Repräsentant ein 
Herr J. B. Robertson ist, untersuchte im Jahre 1897 
ausgedehnte Länderstrecken am Saramaccafluß. An 
Konzessionsgeldern allein wurde in diesem Jahre die 
nicht geringe Summe von 19 945 Gulden bezahlt, 
da die Ländereien besonderer Umstände wegen nicht 
für eine kostenfreie Untersuchung verfügbar waren. 
Zufriedenstellende Resultate, welche die jährlich wieder- 
kehrende Ausgabe von + 20 000 Gulden begründen 
konnten, lieserte die Untersuchung im ersten Jahre 
nicht. Das Syndikat wünschte sich daraufhin zurück- 
zuziehen, als der Herr Robertson dem Gouverne- 
ment den Vorschlag machte, ihm während fünf Jahren 
die Erlaubniß zu verleihen, die Untersuchung einiger 
Länderstriche am Saramaccafluß, zusammen 332 000 
Hektar groß, gegen eine jährliche Abgabe von 2000 
Gulden vorzunehmen. 
Für jeden Theil, der alsdann zur Ausbeute ge- 
eignet befunden werden sollte, sollten, bevor mit 
Exploitation begonnen würde, die gewöhnlichen Kon- 
zessionsabgaben bezahlt werden. 
Dos Gonvernement, welches in einem Zurücktreten 
des Syndikats Robertson einen großen Nachtheil für 
die Kolonie erblickte, reichte darauf bei den kolonialen 
Staaten ein Ausnahmegesetz ein, welches hauptsächlich 
dem Gounverneur das Recht einräumen sollte, Syndi- 
katen und Gesellschaften unter durch ihn zu stellenden 
Bedingungen für eine gewisse Zeit größere Ober- 
flächen Domänenland abzustehen, als bis jetzt nach 
den Bestimmungen des Gesetzes geschehen konnte. 
Die kolonialen Staaten nahmen dies Gesetz mit 
großer Stimmenmehrheit an. Es erhielt jedoch nicht 
die Zustimmung der niederländischen Regierung, da 
man wahrscheinlich nicht so ausgedehnte Länderstrecken 
und noch dazu an Nichtholländer verleihen wollte.
	        
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