Auch den Schritten, welche England nach Empfang
des Rapports der ausgesandten Kommission zur Be-
gutachtung eines Wiederaufblühens der aussterbenden
Zuckerindustrie in Britisch-Westindien eventuell nehmen
wird, wird mit Aufmerksamkeit entgegengesehen.
Die Preise sind, wahrscheinlich infolge der ge-
ringeren Zuckerernte auf Cuba, etwas gestiegen.
Im Bezirk Coronie hat ein holländisches Syn-
dikat mit einem Kapital von 25 000 Gulden eine
kleine Fabrik zur Bereitung von Kokosöl und zur
Verwerthung der Fasern der Kokosschalen errichtet;
dieselbe ist jedoch noch nicht fertiggestellt.
Die junge Balataindustrie, welche vor einigen
Jahren so viel für die Zulunft versprach, wird jetzt
nicht mehr in so großem Umfange betrieben. Eine
der größten Unternehmungen The American Ex.
ploitation Comp.“ stellte im Jahre 1897 ihre
Arbeiten ein. Niedrige Marktpreise in Verbindung
mit größeren Anfuhren von derartigen Gummisorten
aus Afrika sind hiervon die Ursache; ebenso auch die
Unzuverlässigkeit der Aufseher und Arbeiter, die große
Vorschüsse fordern und bekommen und dann ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen.
Im Jahre 1896 wurden 846 467,2 g Gold im
Werthe von 1 159 521 Gulden gefördert. Hiervon
wurden 698 477 g nach den Niederlanden ausge-
führt. Die gesammte Goldausfuhr seit Beginn der
Industrie bis Ende 1896 hatte einen Werth von
20 694 380 Gulden.
Die Goldausbeute im Jahre 1897 betrug:
im Bezirk Suriname 434 660 g,
-Saramacca 135 492.
Marowyne 76 410.
- -Lawa 46 059 .
Zusammen 692 621 g.
Im Laufe des Jahres 1896 bildete sich in den
Niederlanden ein Komitee zur Sammlung von Bei-
trägen für eine wissenschaftliche geologische und öko-
nomische Untersuchung des Landstriches zwischen den
Flüssen Suriname und Marowyne, dem reichsten
Theile der Kolonie Surinam.
Bei günstigem Erfolge dieser Untersuchung, welche
ctwa vier Jahre dauern sollte, wollte man zur Aus-
beute dieses Landstrichs übergehen. Später wandelte
sich das Komitee in eine „Gesellschaft Suriname“
um, und es erhielt diese vom Gouverneur die Er-
laubniß, die Untersuchung vorzunehmen, und zugleich
das Vorrecht, die untersuchten Länderstrecken auszu-
beuten. Ferner erhielt die Gesellschaft das aus-
schließliche Recht, in diesem Gebiete eine Eisenbahn
anzulegen.
Die Regierung in den Niederlanden unterstützte
die Unternehmung mit 100 000 Gulden und stellte
einige Ingenieure aus Ostindien zur Verfügung.
Ende des Jahres 1897 kam die Erforschungs-
kommission in Paramaribo an, bestehend aus drei
ostindischen Ingenieuren der Wasserwerke, einem
Mineralogen, einem Geologen und zwei Feldmessern;
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das fernere Personal wurde dort angeworben. Mit
einem Oekonomen und noch einem Geologen ist die
Gesellschaft in Unterhandlung.
Das nöthige Kapital, auf 500 000 Gulden ge-
schätzt, ist, wie man sagt, zum Theil aus Deutsch-
land zusammengebracht.
Von dieser Untersuchung hegt man für die Zu-
kunft die größten Erwartungen. Und nicht mit
Unrecht! Der Reichthum des Bodens der Koleonie,
sowohl auf mineralem als ökonomischem Gebiete wird
dann im Auslande bekannt werden, wodurch Kapital
und Arbeitskräfte, zwei Faktoren, die hier so noth-
wendig sind, ihren Weg wohl nach Surinam finden
werden.
Die Erforschungskommission beginnt ihre Arbeiten
mit der Bestimmung der Linie für die anzulegende
Eisenbahn, da die Landkonzession von dem Zustande-
kommen der Eisenbahn abhängig gemacht worden ist.
Ein englisches Syndikat, dessen Repräsentant ein
Herr J. B. Robertson ist, untersuchte im Jahre 1897
ausgedehnte Länderstrecken am Saramaccafluß. An
Konzessionsgeldern allein wurde in diesem Jahre die
nicht geringe Summe von 19 945 Gulden bezahlt,
da die Ländereien besonderer Umstände wegen nicht
für eine kostenfreie Untersuchung verfügbar waren.
Zufriedenstellende Resultate, welche die jährlich wieder-
kehrende Ausgabe von + 20 000 Gulden begründen
konnten, lieserte die Untersuchung im ersten Jahre
nicht. Das Syndikat wünschte sich daraufhin zurück-
zuziehen, als der Herr Robertson dem Gouverne-
ment den Vorschlag machte, ihm während fünf Jahren
die Erlaubniß zu verleihen, die Untersuchung einiger
Länderstriche am Saramaccafluß, zusammen 332 000
Hektar groß, gegen eine jährliche Abgabe von 2000
Gulden vorzunehmen.
Für jeden Theil, der alsdann zur Ausbeute ge-
eignet befunden werden sollte, sollten, bevor mit
Exploitation begonnen würde, die gewöhnlichen Kon-
zessionsabgaben bezahlt werden.
Dos Gonvernement, welches in einem Zurücktreten
des Syndikats Robertson einen großen Nachtheil für
die Kolonie erblickte, reichte darauf bei den kolonialen
Staaten ein Ausnahmegesetz ein, welches hauptsächlich
dem Gounverneur das Recht einräumen sollte, Syndi-
katen und Gesellschaften unter durch ihn zu stellenden
Bedingungen für eine gewisse Zeit größere Ober-
flächen Domänenland abzustehen, als bis jetzt nach
den Bestimmungen des Gesetzes geschehen konnte.
Die kolonialen Staaten nahmen dies Gesetz mit
großer Stimmenmehrheit an. Es erhielt jedoch nicht
die Zustimmung der niederländischen Regierung, da
man wahrscheinlich nicht so ausgedehnte Länderstrecken
und noch dazu an Nichtholländer verleihen wollte.