Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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anderen Zeitungen erfolgen, welche das Direltorium im Interesse der Mitglieder der Gesellschaft für 
angemessen hält. Ein darüber gefaßter Beschluß soll in den zur Zeit bestimmten Gesellschaftsblättern ver- 
öffentlicht werden. - 
Die Gesellschaft soll außerdem allen Inhabern von Antheilen, welche ihre Adressen bei der Gesell- 
schaft angeben, schriftliche Mittheilung über die Anberaumung von Generalversammlungen machen. 
Diese Mittheilung ist durch gewöhnlichen, frankirten Brief zu bewirken. Hierbei ist davon aus- 
zugehen, daß ein solcher Brief innerhalb 48 Stunden nach der Aufgabe zur Post in die Hände des 
Adressaten gelangt. 
IX. Aufsichtsbehördec. 
. Artikel 40. 
Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler geführt. Derselbe kann zu dem 
Behuf einen Kommissar bestellen. Die Aussicht erstreckt sich auf die statutenmäßige Führung der Geschäfte 
für die Erreichung des Gesellschaftszwecks. 
Der von dem Reichskanzler bestellte Kommissar ist berechtigt, an jeder Verhandlung des Direkto- 
riums und jeder Generalversammlung theilzunehmen, von dem Direktorium jederzeit Bericht über die 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzusehen sowle auf 
Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft (Art. 32) 
nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Gencralversammlung 
zu berufen. 
Artikel 41. 
Der Genehmigung der Aussichtsbehörde sind die Beschlüsse der Gesellschaft unterworfen, nach 
welchen eine Aenderung oder Ergänzung des Statuts erfolgen, das Grundkapital theilweise zurückgezahlt, die 
Gesellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll. 
2c. 
2 
Gouveruementskurs in Deutsch-Ostafrika. 
Der amtliche Kurs der Rupie für den Monat Januar d. Is. ist durch das Kaiserliche Gouvernc= 
ment von Deutsch-Ostafrika auf 1,39875 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. 
  
Perspnalien. 
Kaiserliche Schutgtruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 7. Februar 1899. 
Dr. Bludau, Oberarzt, scheidet mit dem 28. Februar d. Is. aus und wird mit dem 1. März d. Is. im 
aktiven Sanitätskorps als Oberarzt mit seinem bisherigen Patent beim Infanterie-Regiment Graf 
Kirchbach (1. Niederschlesischen) Nr. 46 wiederangestellt. 
  
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Nichtamtlicher Theil. 
Perswnal-Machrichten. Das Schutzgebiet haben verlassen: der Bezirks- 
Deutsch -Ostafrika. richter Solf, der Lazarethinspeltor Hübner, der 
Bezirksamtmann Berg ist nach Ablauf seines Zollbeamte Billib und der Maschinist Bialkowski. 
Urlaubs nach Ostafrika abgereist. * 
Leutnant v. Wulffen und Stabsarzt Zupipa Der Techniler “ traehler ist Eude Jannar 
haben die Wiederausreise, Leutnant Priester und gestorben "6 
Unteroffizier Münch die Ausreise in das Schutz: " 
gebiet angetreten. Cogo. 
Der Assistent am pathologischen Institut der Der Wegebauer Tilpc ist in Lome eingetroffen. 
thierärztlichen Hochschule in Dresden, Adolf Schmidt, 
ist in den Dienst des Kaiserlichen Gonvernements Der Unteroffizier Bierwerth ist nach Lome 
getreten und nach Dar#es-Saläm abgereist. abgereist.
	        
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