Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

hinderten, und eine Anlegebrücke gebaut, auf der eben 
allerhand Material, das unser Schiff von Europa 
mitgebracht hatte, ausgeladen wurde: Kisten mit 
Cement, Baum= und Bandsägen, Wasserfilter, Well- 
blech und dergleichen. Hundert Schritte weiter er- 
heben sich an den Ufern eines über Stock und Stein 
sprudelnden Gebirgsbaches im Schatten großer Ur- 
waldbäume einige Hütten und Flugdächer mit einem 
größeren, auf Pfählen ruhenden Gebäude, der Sitz 
der Mission. Jeder Pseiler, jeder Ballken — und 
es bedurfte deren mehrere Hunderte — wurde an 
Ort und Stelle von den rastlos thätigen Männern 
selbst geschlagen und gezimmert. Ich kam aus dem 
Erstaunen nicht heraus. Mit großem Geschick und 
Erfindungsgeist wurden die gefällten Baumstämme 
nach einer tiesen Rinne zwischen den Korallenriffen 
geschleist, welche für die Sägearbeit wie geschaffen 
ist, und hier ist die Zimmerwerkstätte für die im Bau 
begriffene Kirche und die eigentlichen Missionshäuser, 
Schule, Schlafräume für die Kinder und dergleichen. 
Mit uns war ein Bruder aus der Mission von 
Berlinhafen hierhergekommen, um die Cementböden 
für diese neuen Gebäude zu legen. 
Neben ihrer aufreibenden Bauthätigkeit widmen 
sich die Missionare doch auch gewissenhaft dem 
Studium der hier gesprochenen Papuasprachen, täg- 
lich besuchen sie ein anderes Dorf, und sie haben 
sich durch ihre Güte und Herzlichkeit, durch guten 
Nath und gute That die wilden Eingeborenen so zu 
Freunden gemacht, daß sie ruhig schlafen können. 
Ich war selbst Zeuge, mit welch aufrichtiger Achtung 
und Freundlichkeit die schwarzen nackten Leutchen 
P. Vormann begrüßten, als er mich in die Dörfer 
begleitete. Er hat ihr Zutrauen gewonnen, und ist 
erst die Kirche gebaut, dann wird es auch an Kirch- 
gängern nicht fehlen.“ 
RAus fremden Kolonien. 
Befähigungsnachweis für Schisser und Steuerleute. 
Die Navigation Amendment Act 1899 für 
Neu-Süd-Wales bestimmt in Artikel 22, daß kein 
Schiff auf großer Fahrt einen Hafen von Neu-Süd- 
Wales verlassen darf, wenn nicht Schiffer und 
Steuermann bezügliche Befähigungszeugnisse besitzen. 
Grenzfestsetzung zwischen Frankreich und Spanien. 
Ein kürzlich zwischen Frankreich und Spanien 
geschlossener Vertrag setzt Zeitungen zufolge in Gabun 
den 9. Grad östl. Länge und im Süden den Muni 
als Grenze zwischen den beiderseitigen Besitzungen 
fest. Im Saharagebiet behält Spanien die Küste 
zwischen Kap Blanc und Kap Bojador und Frank- 
reich erhält das Innere, insbesondere die Oasen von 
Adrar und die Sebkha d IJdjil. 
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Berggesetz für Britisch= neu Guinea. 
Unter dem 31. Oktober 1899 ist für Britisch- 
Neu-Guinea ein Berggesetz ergangen, welches im 
Wesentlichen dem für QOucensland bestehenden Gesetz 
von 1898 entspricht. 
Telegraphenlinien in Dabomey. 
Die Hauptlinie geht von Porto Novo an der 
Küste nach Carnotville, Kuande, Diapaga, Fada 
Ngurma und Wagadugu. An diese etwa 1000 km 
lange Linie ist nun von Diapaga aus eine Strecke 
von 400 km angeschlossen worden, die über Botu 
nach Say führt. Einc im vorigen Jahre eröffnete 
Zweiglinie von ebensalls rund 400 km geht von 
Carnotville über Paraku, Nikli und Kandi nach 
Madecali: letzterer Ort liegt etwa 200 km strom- 
abwärts von Say. 
Englisches Protektorat über die Tongainseln. 
Das englische Protektorat über die Tongainseln 
ist dort am 19. Mai d. Is. proklamirt worden. 
DPerschiedene Wikkheilungen. 
vorlesungen am Heminar für orientalische Sprachen. 
Im Sommerhalbjahr 1900 sind die Vorlesungen 
über Gegenstände von kolonialem Interesse folgender- 
maßen besucht. Es gehören 20 Personen der Klasse 
für Suaheli an, 20 derjenigen für Arabisch, acht 
derjenigen für andere Kolonialsprachen. Die Vor- 
lesungen über wissenschaftliche Beobachtungen auf 
Reisen werden von vier, die über Tropenhygiene von 
vierzehn, über tropische Nutzpflanzen von zehn, über 
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika von 18 und über 
Landeskunde der deutschen westafrikanischen Schutz- 
gebiete von vier besucht. 
Deutscher Frauenverein für Rrankenpflege in den 
Rolonien. 
Der Frauenverein für Krankenpflege in den Ko- 
lonien hat im Jahre 1899 Einnahmen in Höhe von 
284 306,29 Mark gehabt. Die Summe der Ein- 
nahmen und des Vereinsvermögens belief sich auf 
385 195,01 Mark. Die Ausgaben betrugen 
38 391,20 Mark. Der Vermögensbestand am 
31. Dezember 1899 war 346 805,81 Mark. Für 
1900 rechnet man auf Einnahmen in Höhe von 
246 358,50 Mark und Ausgaben von 46 710 Mark, 
so daß das Vereinsvermögen Ende 1900 betragen 
würde: 546 422,31 Mark.
	        
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