10.
Bezüglich der Errichtung einer landwirthschaft-
lichen Reichsstelle hat das Komitee eine Eingabe
an den Reichskanzler gerichtet. Wegen Errichtung
einer deutschen Kolonialbank sind Verhandlungen
des Komitees mit der Regierung bezw. mit
deutschen Bankinstituten fortgesetzt im Gange.
Betheiligung an Kolonialausstellungen
im Reiche und an Kolonialsammlungen in
den Schulen.
a) Durch Ausstellungen in Marienburg, Marien-
berg, Dresden und Jena.
b) Durch finanzielle Beihülfe an die Schulen;
Kaiserin Augusta Victoria-Schule in Stettin
— Handelsverein in Hameln — Städtisches
Gymnasium in Anklam — Höhere Mädchen-
schule in Bartenstein — Bürgerschule in
Lausigtk — Privatschule für Mädchen in
Hameln — Meiningen durch die D. K. G.
Abth. Meiningen — Privat-Töchterschule in
Eberswalde — Gymnasium in Deutsch-Krone
— Königliches Gymnasium in Straßburg
W.-Pr.
Die Sammlungen der Kautschuk-, Ramie= und
Central= und Südamerika-Expeditionen sind in
den Räumen des Komitees, Unter den Linden 401
dauernd ausgestellt.
Herausgabe von Veröffentlichungen:
Die monatliche Zeitschrift für tropische Land-
wirthschaft „Der Tropenpflanzer“ mit wissenschaft-
lichen Beiheften, 1900, 4. Jahrgang — „Das
Kolonial-Handels-Adreßbuch“, 1900, 4. Jahrgang
— „Das Tropen-Kochbuch“ (in Vorbereitung) —
„Die Expeditionen des Kolonial-Wirthschaftlichen
Komitees“.
Rechnungslegung.
Das Bankguthaben
des Komitees laut Aus-
weis der Deutschen Bank
und der Kassen-Saldo
beträgt am 1. Januar
1899
Die Einnahmen des
Komitees betragen vom
1. Januar bis 31. De-
zember 1899 106 518,30 113 755,43
Die Ausgaben dess
Komitees betragen vom
1. Januar bis 31. De-
zember 1899 .
Das Bankguthaben
des Komitees laut Aus-
weis der Deutschen Bank
und der Kassen-Saldo
beträgt am 31. De—
zember 1899
Mk.
7 237,13
Mk.
77 480.,50
36 274,93
562
Liberianische Gesetzgebung.
Unter dem 24. Januar 1900 ist in Liberia ei-
eigenes Strafgesetzbuch erlassen worden, während br
dahin nach Maßgabe der englischen oder amerit:
nischen geurtheilt worden ist.
Gesetze vom 26. Januar und 1. Februar 190.
haben das liberianische Zollwesen geregelt.
Der Hafen von Rwer Cest in Grand Baft:
(Liberia) ist vom 3. April 1900 ab für den Han-
geschlossen.
Auf Piassawa ist ein Ausfuhrzoll von 1 Cer:
statt bisher / Cent, gelegt worden.
Ein weiteres Gesetz verbietet Ausländern, Lan:
in Liberia zu verkaufen oder zu verpachten.
—–.. —
Statistik über die Japaner im Auslande.
Nach den amtlichen Veröffentlichungen der janpe:.
nischen Regierung lebten Anfang 1899 etwa 70 00
Japaner im Auslande. Die größte Zahl, nämli:
34 563, befanden sich in HawalMi, 15 304 in Korer
9120 in den Vereinigten Staaten von Amerik
3318 in England und seinen Kolonien, 3250
Rußland, 1780 in China. In Deutschland hielter
sich 132, in Frankreich 101 auf. Die Zahl der
japanischen Auswanderer belief sich 1898 auf 14 79°
Davon wurden 10.730 von Agenten in Kontrat
ausgeführt. Japan selbst zählte 1899 etwa 45 Mil.
Bewohner, d. h. etwa 118 Köpfe auf den Quadra:
kilometer. Ein japanisches Gesetz zum Schutze doer
Auswanderer ist am 7. April 1896 erlassen worden.
Auswanderer bedürfen danach eines Erlaubnißschein:
und Auswanderungsagenten einer Konzession. Jeder
der Letzteren hat 21 000 Mk. Kaution zu hinterlegen.
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— —
Titterakur.
Von der Nautischen Abtheilung des Reichs-
Marine-Amts sind drei die Schutzgebiete betreffende
Karten (in Kommission bei Dietrich Reimer,
Berlin SW., Wilhelmstr. 29) herausgegeben:
1. Nr. 120: Nordöstlicher Theil der Gazelle-
Halbinsel (Preis 1 Mk. 20 Pf.),
2. Nr. 146: Die Ambasbucht (Preis 1 Mk. 50 Pf.,
3. Nr. 147: Die Küste von Kamerun, von Groß-
Batanga bis Campo (Preis 1 Mk.). (Vergl.
Kol. Bl. 1898, S. 833.)
Unter dem Titel „Der deutsche Kultur-
pionier"“ hat die deutsche Kolonialschule Wilhelmsbof
zu Witzenhausen das erste Heft zwangloser Mitthei-
lungen über ihr Wirken und ihre Erfolge veröffent-
licht. Die Schülerzahl des ersten Jahres mu 38
ist im neuen um zwei gewachsen. Sechs Schüler
haben Anstellungen in Kolonien gefunden, davon drei
in Kamerun, zwei in Venczuela und einer in Togo.