nur durch ein Fell vertreten und daher sehr will-
kommen. Die Reptilien enthielten einige werthvolle
Stücke, und auch beide Fische waren des Fundortes
wegen recht brauchbar. Der eine scheint eine durch
Regeneration bedingte Mißbildung des Schwanzendes
zu haben. Die Insekten, die mit genauen Angaben
über die Fundzeit und die Fundörter versehen sind,
bilden durchweg eine dankenswerthe Bereicherung
unserer Sammlungen.
Hamva.
Die HSelbstverwaltung der Samoaner.
1. Ansprache des Gouverneurs an die amoa-
nischen Häuptlinge in Mulinun am 14. August
1900, betreffend die Selbstoerwaltung der Samoaner.
Es ist ein freudiger Anblick für mich, die hohen
Häuptlinge vor mir zu sehen, die Vertreter der
großen Familien, die seit Alters her Herrscher waren
auf den samoanischen Inseln von Upolu, Manono,
Apolima und Savaii. Ihr alle wißt, daß die frü-
heren Regierungen Samoas nicht gut und auch nicht
mächtig waren. Und es herrschte kein Wohlwollen
unter Euch und keine Freundschaft zueinander, sondern
Aufstände und Kriege beunruhigten das Land Jahr
für Jahr.
Deswegen haben die Herrscher der drei großen
Mächte beschlossen und bestimmt, daß Samoa der
Fürsorge Seiner Majestät des Deutschen Kaisers an-
vertraut werde, auf daß Er mit Seinem starken Arm
das schöne Inselreich beschützen möge. Und alle
hohen Häuptlinge haben Seiner Majestät dem Kaiser,
Ihrer Majestät der Königin von England und dem
Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika
gedankt, dafür, daß nun die Grundlage geschaffen ist
für eine ersprießliche und hoffnungsreiche Entwickelung
der Inseln. Mit Genugthuung hat der neue Kaiser-
liche Herr die Versicherungen der Treue und Loya-
lität von den hohen Häuptlingen Samoas entgegen-
genommen.
Seine Moajestät der Kaiser hat Allergnädigst
geruht, mich zum Gouverneur von Samoa zu er-
neunen, und ich verkünde Euch heut die Anordnungen
der Kaiserlichen Regierung über die Verwaltung des
Landes:
„Niemand hat im Lande zu befehlen außer dem
Gouverneur; seine Macht erstreckt sich auf die weißen
Bewohner der Inseln und auf Euch Samoaner.
Es ist nicht die Absicht der deutschen Regierung,
Euch zu zwingen, unsere Sitten und Gewohnheiten
anzunehmen, die Regierung nimmt Räücksicht auf
Euere alten Traditionen und achtet sie, soweit sie
nicht verstoßen gegen die Gebote des Christenthums
und gegen die Wohlfahrt und die Sicherheit des
Einzelnen.
Die Regierung setzt das Vertrauen in Euch, daß
Ihr es vermögt, Euch selbst zu verwalten, unter der
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Aussicht und Kontrolle des Gouverneurs, und es
werden solche Gesetze und Verordnungen erlassen
werden, wie sie zum Besten des Landes sind und
übereinstimmend, soweit angängig, mit Eueren An-
schauungen.
An der Spitze der samoanischen Selbstverwaltung
soll ein hoher Häuptling stehen. Er soll den Titel
» Le Alii Silic führen. Er soll die Vermittelungs-
instanz bilden, durch welche die Wünsche und Befehle
des Gouverneurs den Samoanern bekannt gegeben
werden.
Der Alü## Sili soll einen Rath — Faipule —
haben.
Die Distrikte sollen verwaltet werden durch Häupt-
linge, die den Titel °Taitai Ituc führen.
Für jeden Distrikt wird die erforderliche Anzahl
von Richtern — Faamasino — angestellt werden.
Für die Ordnung in den Dörfern sollen Dorf-
schulzen — Pule Nuu — sorgen.
Zur Ausführung der Befehle der Verwaltungs-
organe sollen Polizisten — Leoleo — angestellt
werden.“
Ich gebe meiner Zufriedenheit Ausdruck über die
wohlgeordnete festliche Versammlung heut; laßt uns
froh sein des Friedens, der nunmehr in Samoa
herrscht durch die Gnade Gottes; laßt uns danten
Seiner Majestät dem Kaiser, der mit seinem eisernen
Willen Kriege unter Euch verboten hat; Er, der
Deutsche Kaiser, der Tupu Sili von Samoa, hat
Euere Hände in Freundschaft geeint, Sein Koaiser-
licher Wunsch ist, daß ganz Samoa glücklich sei und
gedeihe im Gehorsam den Gesetzen der deutschen
Herrschaft, die jetzt und für alle Zeiten in Samoa
eingesetzt ist.
Und nun ernenne und setze ich ein zum Ali Sili
Dich, hoher Häuptling Mataafa, und betraue Euch,
Ihr hier versammelten Häuptlmge, mit den aus
Eueren Anstellungsurkunden ersichtlichen Posten.
Ihr alle, Mataasa und die hier versammelten
Häuptlinge, werdet nun den Etd der Treue und des
Gehorsams leisten.
2. Verordnung des Gouverneurs, betreffend
die Eintheilung Samoas in Distrikte.
§ 1.
Die Inseln Uvolu, Manono, Apolima und Savaii
werden für die Selbstverwaltung der Samoaner in
folgende Distrikte eingetheilt:
I. Upolu.
1. Atua, 2. Vag-o-Fonoti, 3. Tuamasaga, 4. Aana;
II. Manono und Apolima.
III. Savaii.
Faasaleleaga,
Saleaula
Safotu Itu-o-Tane,
Vaisigago
Palauli 4 S
Satupaitea Q. Itu-o-Fafine.
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