die sich nicht bereits im indischen Forstdienst be—
finden und welche den durch den Besuch der Schule
zu erlangenden Befähigungsnachweis erstreben behufs
Erlangung einer Forstdienststelle im öffentlichen oder
privaten Dienst oder im Dienst einer Eingeborenen-
Regierung. Sie dürfen nicht jünger als 18 Jahre
und nicht älter als 25 Jahre sein und haben ihre
Meldungen mit einem Staatszugehörigkeits= und
Altersnachweis sowie mit einem Leumundsattest
belegt durch den zuständigen conservator of forests
einzureichen; auch haben sie sich einer Aufnahme-
prüfung zu unterziehen. Die Aufnahmeprüfung um-
saßt Englisch, Arithmethik, Algebra, Geometrie und
Vermessungskunde. Unter Umständen kann Befreiung
von der ganzen Prüfung oder von Theilen derselben
eintreten, auch konn einzelnen bedürftigen Schülern
eine Unterstützung zugewendet werden.
Die ferner aufzunehmenden Schüler, die schon
im öffentlichen Forstdienst gestanden haben, setzen sich
zusammen aus Forstunterbeamten und anderen unter-
geordneten Forstangestellten, welche in ihrer eigenen
Beamtenklasse aufzurücken wünschen oder in eine
höhere Kategorie kommen wollen.
Den von den Eingeborenen-Regierungen vor-
geschlagenen Schülern ist das Bestehen der Aufnahme-
prüfung und die Vorlegung der erforderlichen Papiere
zur Bedingung gemacht, auch haben sie wie die
Privatschüler einen 3½ monatlichen praktischen Kursus
im öffentlichen Forstdienst vorher durchzumachen.
In die untere Klasse werden gleicherweise die
obengenannten drei Kategorien ausgenommen. Die
Aufnahmebedingungen sind dieselben wie für die
obere Klasse mit der Ausnahme, daß die Aufnahme-
prüfung entfällt. Jedoch muß ein Bewerber den
Besuch einer Mittelklasse und die vollkommene Be-
herrschung des Hindustani nachweisen.
Die Kosten des Besuchs der unteren Klasse
stellen sich bedeutend niedriger als die der oberen
Klasse; im Uebrigen sind im Einzelfalle bedeutende
Ermäßigungen vorgesehen.
Der Kalender enthält des Weiteren eingehende
finanzielle und disziplinarische Bestimmungen, An-
nahme= 2c. Formulare, hierauf folgt ein Abschnitt
über die Forstorganisation.
122
Hier wird unterschieden zwischen Kaiserlichem,
Provinzial= und dem Subaltern-Forstdienst.
In dem Kaiserlichen Forstdienst werden nur
sachmännisch vorgebildete, im Einverständniß mit dem
Staatssekretär angestellte Beamte verwendet. Dagegen
berechtigt der ersolgreiche Besuch der Forstschule
Debhra-Dun zum Eintritt in den Provinzial-Forst-
dienst.
Es folgen noch die Vorschriften über den Ein-
tritt von Angehörigen der Armee in den Forstdienst,
serner eine ausführliche Beschreibung der Lehr-
disziplinen, Personalnachweisungen und Examens-
berichte.
Aue dem Jadresbericht über die englische Gollküße
für 1899.
J.
Finanzen. Die Einnahmen der englischen Gold-
küstenkolonie betrugen ohne den Reichszuschuß (parlia-
mentar# grant), welcher für die Verwaltung des
als „Northern Territories“ bezeichneten Hinter-
landes gewährt worden ist:
1898 1899
5 176 440 Mk.-) 6 455 920 Mk.
Die größten Einnahmen bilden die Zölle, die
Gerichts= und Geschäftsgebühren, Einnahmen für be-
sondere Dienste r., sowie ein Posten für Lizenzen
und interne Einnahmen; diese drei stärksten Ein-
nahmequellen haben ergeben:
1898 1899
Zölle 1 515 520 Mk. 5 603 840 Mf.
Gerichts- und Geschäfts-
gebühren 2c. 317040 420 180
Lizenzen 2c. 249 920 321 580
Hierzu treten noch fünf weitere Posten mit kleineren
Einnahmen.
Der Reichszuschuß für die „Northern Terri-
tories“ hat betragen:
1898 1899
900 000 Mk. 2 000 000
Die erheblichen Mehreinnahmen an Zöllen im
Jahre 1899 gegenüber 1898 werden auf die Er-
höhung des Spirituosenzolls von 3 Mk. auf 4,50 Mk.
per Gallone **) und die allgemeine Hebung des
Handels zurückgeführt.
Die Ausgaben sind ziemlich genau spezifizirt; es
seien hier nur diejenigen Posten hervorgehoben,
welche 200 000 Mk. übersteigen, sowie die Gesammt-
ausgaben:
1898 1899
Jorthern Territories 2 420 4.40 Mt. 1097500 Mk.
Zollwesen 245 460 261 880
ruppe 713 320. 811 660
Polizeiwesen 257 2800 „ 275 680)
Sanitätswesen 18 780 = 124 160
Transport 295 6000 „ 343 840
Oeffentliche Arbeiten. 212 8K! 215 560
Wiederkehrende öffent-
liche Arbeiten 2352727 262 920
Außergewöhnliche
offentliche Arbeiten. 805 80U0 „ 543 661)
Gesammtausgaben 7559 500 = ·f 193 127
Die „Northern Territories“ verursachen die
größten Ausgaben; vermuthlich sind hierin auch die
durch die Besetzung und Verwaltung von Alhanti
erwachsenen Kosten enthalten; inwieweit die Besetzung
und Verwaltung des Hinterlandes von unmittelbarem
Einfluß auf den Handel gewesen ist, geht aus dem
Bericht nicht hervor.
Die Kosten der Verwaltung
des Hinterlandes dürften mit Rücksicht auf die ge-
ringe Ausdehnung des Hinterlandes 7 7) als zu hoch
* 1 28 wird hier gleich 20 Mk. angenommen.
**) Eine Gallone —= 1,54 Liter.
2 Die gesammte Goldküstenkolonie reicht ungefähr von
5 30“ nordlicher Breite bie zu 11° nördlicher Breire.