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Lazarethdepot in Swakopmund in der Weise zu er-
folgen hat, daß ein Drittel der Vorräthe als „eiserner
Bestand“ stets vorhanden sein muß.
Neben den Angehörigen der Schutztruppe können
auch Civilpersonen, soweit es irgend das verfügbare
Material gestattet, in die Lazarethe ausgenommen
werden und aus den Lazarethapotheken Arzneien
beziehen.
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Klasse für die Aufnahme in der ersten Klasse; ar
Civilpersonen haben in der ersten Klasse 17 M
in der zweiten Klasse 9 Mark pro Kopf und
zu zahlen. In die erste Klasse werden ausgenom
alle weiblichen Personen sowie diejenigen männli
welche entweder ein besonderes Zimmer wünf
oder nach Ermessen des Arztes in einem sol
untergebracht werden müssen.
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Beamte und Angestellte des Gouvernements und
des Reichs sowie Mitglieder von Expeditionen, welche
ganz oder theilweise aus Reichsfonds ausgerüstet sind,
werden frei in der ersten Klasse verpflegt und be-
handelt, Missionare zahlen den Satz der zweiten
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Zur Durchführung dieses Sanitätsdiensies stehe
dem Schutzgeblet an Saniätseinrichtunge zu ver-
fügung
Sanitãtsstationen erster Klasse mit eiuen
stabilen Lazareth von durchschnittlich 30 Betten uchsi