Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Lazarethdepot in Swakopmund in der Weise zu er- 
folgen hat, daß ein Drittel der Vorräthe als „eiserner 
Bestand“ stets vorhanden sein muß. 
Neben den Angehörigen der Schutztruppe können 
auch Civilpersonen, soweit es irgend das verfügbare 
Material gestattet, in die Lazarethe ausgenommen 
werden und aus den Lazarethapotheken Arzneien 
beziehen. 
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Klasse für die Aufnahme in der ersten Klasse; ar 
Civilpersonen haben in der ersten Klasse 17 M 
in der zweiten Klasse 9 Mark pro Kopf und 
zu zahlen. In die erste Klasse werden ausgenom 
alle weiblichen Personen sowie diejenigen männli 
welche entweder ein besonderes Zimmer wünf 
oder nach Ermessen des Arztes in einem sol 
untergebracht werden müssen. 
  
    
  
  
  
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Beamte und Angestellte des Gouvernements und 
des Reichs sowie Mitglieder von Expeditionen, welche 
ganz oder theilweise aus Reichsfonds ausgerüstet sind, 
werden frei in der ersten Klasse verpflegt und be- 
handelt, Missionare zahlen den Satz der zweiten 
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Zur Durchführung dieses Sanitätsdiensies stehe 
dem Schutzgeblet an Saniätseinrichtunge zu ver- 
fügung 
Sanitãtsstationen erster Klasse mit eiuen 
stabilen Lazareth von durchschnittlich 30 Betten uchsi
	        
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