den Vlawolo je gesehen hat. Zur raschen Ent-
wickelung der Station trugen vor Allem auch die
Missionsschwestern bei, die seit 1892 dort thätig
waren und sich der weiblichen Bevölkerung annehmen
konnten. Aus dem dortigen Waisenhause sind nun
schon manche katholische Familien hervorgegangen,
die ihren Landsleuten als Vorbild dienen können
und mit uns Hand in Hand arbeiten. Der Einfluß
der Schwestern bei Jung und Alt ist ein so großer
und unentbehrlicher, daß man sagen muß: „Ohne
Schwestern ist die Mission nur eine halbe Mission.“
Mit besonderem Danke muß ich auch der guten
Laienbrüder erwähnen, die auf jeder Station die
rechte Hand des Missionars sind. Ihre Thätigkeit
erstreckt sich zunächst auf die häuslichen und alle
materiellen Arbeiten. Häuser, Schulen und Kirchen
sind das Werk unserer wackeren Laienbrüder. Den
wichtigsten Dienst aber leisten sie durch Unterrichtung
der Ingend. Wenn wir in der Mission Schulzwang
hätten, wie in Europa, dann genügte wohl eine
größere der zwei Elementarschulen für jede Station.
Wegen der eigenartigen Verhällnisse ist ein solcher
Zwang aber nicht durchführbar, und so müssen wir,
da die Eltern nicht den nöthigen Einfluß auf ihre
Kinder besitzen, in allen Distrikten, wo nur wieder
eine größere Gruppe von Kindern wohnt, Schulen
errichten, um alle Tage dorthin die getaufte Jugend
zusammen zu trommeln und die wilden Rangen zu
unterrichten. Was sollte nun ein einzelner Pater
auf einer Station machen, zu welcher sechs Schulen
gehören, wenn er keinen Laienbruder als Schullehrer
an seiner Seite hätte, zumal durch Krankenbesuche,
Krankenpflege und sonstige Arbeiten, die die Ver-
waltung einer Station mit sich bringt, schon ein
großer Theil seiner Zeit in Anspruch genommen ist?
Hätten wir doch nur eine größere Anzahl solcher
boienbrüber, damit die Arbeit besser vertheilt werden
önnte!
Aus fremden Aolonien und
Produktionsgebieten.
Ueber die Eingeborenen Schulen in
Uiederländisch-Indien
ist im vorigen Jahre zu Batavia ein im Auftrage
der niederländischen Regierung ausgearbeiteter umfang-
reicher Bericht) erschienen, aus welchem folgende
Angaben mitgetheilt werden mögen:
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
hatte sich die niederländische Regierung, Hand in
Hand gehend mit den Missionsgesellschaften, auf die
Fürsorge für den Unterricht der zum Christenthum
bekehrten Eingeborenen beschränkt. Veranlaßt durch
das gesteigerte Bedürfniß an geschulten eingeborenen
8) Algemeen Verslag von het Inlandsch Onderwifjs
in Nederlandsch-Indie loopende over de Jaren 1893
Amm 1897 mit Aunhangsel betreffende Jaren 1898 en
18 Batavia Landsdrukkerij 1901. ·
267
Beamten,') nahm sie seit dem Jahre 1854 auch
die Unterweisung der nichtchristlichen Eingeborenen
in Angriff. Lehrbücher in den (13) verschiedenen
Landessprachen wurden zusammengestellt und Semi-
narien für Eingeborenenlehrer errichtet. Nach Her-
anziehung eines Stammes farbiger Lehrer schritt
man zur Gründung von Eingeborenen-Schulen, die
sich bald über das ganze niederländisch-indische Ge-
biet verbreiteten. Eingehende organisatorische Be-
stimmungen wurden erlassen und mehrfach, insbesondere
in den Jahren 1872 und 1884, Berbesserungen
unterzogen. Die heutige, im Wesentlichen für ganz
Niederländisch -Indien einheitliche Gestaltung des
Unterrichtswesens beruht auf dem Koninglijk Befluit
vom 28. September 1892 und den dazu ergangenen
Ausführungsbestimmungen (Indisch Staatsblad 1893
Nr. 125 bis 128).
Die öffentlichen Schulen für den Elementar-
unterricht der Eingeborenen (openbare lagere Scholen)
zerfallen hiernach in zwei Klassen: die der 1. Klasse
find wesentlich für die Kinder der Vornehmen, die
der 2. Klasse sind für alle eingeborenen Kinder be-
stimmt. Zur besseren Ausbildung künftiger Ver-
waltungsbeamter bestehen daneben für Söhne an-
gesehener Inländer sog. Hoofdenschulen. Auch ist
den Söhnen der Vornehmen der Eintritt in Euro-
päerschulen ermöglicht.
Entsprechend dem Grundsatze völliger religiöser
Neutralität, den die niederländische Regierung ein-
nimmt, ist der Religionsunterricht auf sämmtlichen
Regierungsschulen verboten. Nur außerhalb der
Schulstunden ist die Benutzung der Schulräume zur
Ertheilung von Religionsunterricht zugelassen. Unter-
richtet wird in der Landessprache und, wo dies nicht
angängig ist, auf Malayisch. Das Niederländische
ist nur an den Hoofdenschulen und Seminaren als
Lehrfach, an letzteren seit 1899 auch als Unterrichts-
sprache eingeführt. Der Lehrplan erstreckt sich in
den Schulen der 2. Klasse auf Lesen und Schreiben
der Landes= oder der malayischen Sprache sowie
auf die vier Hauptregeln des Rechnens. In den
Schulen erster Klasse und in den Seminaren be-
stimmt der Generalgouverneur den Umfang des
Lehrplanes.
Regelmäßig wird Schulgeld erhoben. Dieses
beträgt in den Elementarschulen zweiter Klasse je
nach den Jahrgängen 0,50 oder 0,25 oder 0,10 Fr.
monatlich; in den Schulen erster Klasse dagegen
1 pCt. des Einkommens desjenigen, auf dessen
Rechnung das Kind in die Schule geht, indeß
höchstens 6 Fr. und mindestens 1 Fr. monatlich. Für
das zweite und jedes folgende Kind derselben Familie
gelten ermäßigte Sätze.
Die Schulaufsicht übt eine aus Europäern und
*) Beamie brauchte die Regierung insbesondere zur
Durchführung des . Culturstelsel-, welches die Eingeborenen
verpflichtete, ihr Land zu bebauen und die gewonnenen
Bodenerzeugnisse zu mäßigem Preise an der Regierung ab-
zulassen.