Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Personalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Kammergerichtsrath 
Dr. Appelius für die Dauer des gegenwärtig von ihm bekleideten Amtes zum stellvertretenden Mitgliede 
des Disziplinarhofes für die Schutzgebiete zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur von 
Samoa, Dr. Solf, die Erlaubniß zur Anlegung des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich 
sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu ertheilen. 
Kaiserliche Schutgtruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 19. Juni 1902. 
Gras Fugger v. Glött, Oberleutnant, in die Schutztruppe für Kamerun versetzt. 
Fonck (August) und v. der Marwitz, Oberleutnants, 
Dr. Skrodzki, Oberarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Nigmann, Oberleutnant im 2. Hanseatischen Infanterie-Regiment Nr. 76, aus dem Heere am 26. Juni 
1902 ausgeschieden und mit dem 27. Juni 1902 in der Schutztruppe angestellt. 
D#r. Wittrock, Marine-Stabsarzt der Reserve, nach erfolgtem Ausscheiden aus der Marine mit dem 
27. Juni 1902 mit Patent vom 19. April 1901 bei der Schutztruppe angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 19. Juni 1902. 
v. Koppy, Rittmeister und Eskadronchef im Dragoner-Regiment von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, 
Hermann, Leutnant von der Betriebsabtheilung der Eisenbahn-Brigade, aus dem Heere am 21. Juni 1902 
ausgeschieden und mit dem 25. Juni d. Is. in der Schutztruppe angestellt, Ersterer als Haupt 
mann und Kompagniechef. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 19. Juni 1902. 
Zimpel, Leutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt und gleichzeitig in dem preußischen 
Heere bei den Offizieren der Landwehr-Infanterie 1. Aufgebots wieder angestellt. 
Laasch, Leutnant, aus der Schutztruppe ausgeschieden und im Infanterie-Regiment (GGraf Schwerin 
(3. Pommersches) Nr. 14 wieder angestellt. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben den Anspruch der Hauptleute Freiherrn 
v. Schleinitz, v. Prittwitz u. Gaffron, Schlobach und Richter in der Kaiserlichen Schutztruppe für 
Deutsch-Ostafrika auf das Dienstauszeichnungskreuz Allergnädigst anzuerkennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten An- 
gehörigen der Schutztruppe für Kamerun folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
die Schwerter zum Rothen Adler-Orden 4. Klasse: dem Hauptmann Glauning, 
die Schwerter und das weiße Band mit schwarzer Einfassung zum Rothen Adler-Orden 4. Klasse: 
dem Stabsarzt Dr. Zupitza, 
den Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: dem Hauptmann Zimmermann und dem 
Oberleutnant v. Madai, 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: den Oberleutnants Stieber und Sandrock, 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung: 
dem Oberarzt Dr. Krawiet, 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: den Sergeanten Engler, Merz, Rippa und Dornecker, 
ferner den nachbenannten farbigen Mannschaften, und zwar: 
die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse in Gold: den Unteroffizieren Wilhelm und Bobkei, 
die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse in Silber: den Gefreiten Mousoviaboy, Davis, Ta-- 
minga, Balla, Max, Davis und Jongane, den Soldaten Chimmy, Tschau, Ottella 
und Asombo. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Ossizieren die Genehmigung zur Anlegung der ihnen verliehenen Badischen Jubiläums-Medaille zu ertheilen: 
dem Major v. Wolff beim Oberkommando der Schutztruppen,
	        
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