Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Einrichtung zur Zeit bereits in vollem Betriebe sich 
befindet. 
Schutztruppe. 
Die den Schutztruppen zugeteilten Sanitätsoffiziere 
sind nunmehr verpflichtet, auch die Familien der 
Schutztruppenangehörigen sowie die Beamten und 
sonst im Dienste des Reichs oder des Schutzgebietes 
angestellten Personen, welche sich an ihren Stand- 
orten aufhalten, und deren Familien unentgeltlich zu 
behandeln, sofern nicht ein anderer zur Behandlung 
der Beamten usw. und deren Familien vertraglich 
verpflichteter Arzt am Orte ist. 
Die Dienstverpflichtung für die Schutztruppe für 
Kamerun ist auf zwei Jahre, diejenige für Südwest- 
afrika auf 3½ Jahre festgesetzt worden. Hiernach 
regelt sich der Anspruch auf Heimatsurlaub nach 
1½ jährigem (Kamerun) bezw. nach 3 jährigem 
(Südwestafrika) Aufenthalte im Schutzgebiet. 
Der Kommandeur der Schutztruppe für Südwest- 
afrika hat die Befugnis erhalten, diejenigen Schutz- 
truppenangehörigen, welche sich zur Ansiedlung im 
Schutzgebiet nach Ablauf ihrer Dienstperiode ver- 
pflichten, mit Zustimmung des Gouverneurs 6 Monate 
vor dem letztgenannten Zeitpunkte ohne Gebührnisse 
zu beurlauben. 
Zur Kaiserlichen Verordnung über die Enteignung 
von Grundstücken, vom 14. Februar 1903, ist unterm 
12. November d. Is. eine den § 32 (, Sonder- 
bestimmungen zum Schutze der Rechte Eingeborener 
auf Eigentum und Besitz an Grundstücken“) betreffende 
Ausführungsverfügung des Herrn Reichskanzlers er- 
gangen. Die Verfügung umschreibt — entsprechend 
den Anregungen einer größeren, meist auch im 
Kolonialrate vertretener kolontaler Landgesellschaft 
— den Umfang der dem Herrn Reichskanzler in 
jenem Paragraphen vorbehaltenen gesetzgeberischen 
Ermächtigung, die nichts anderes bezweckt, als einen 
billigen Ausgleich der Folgen gewisser Irrtümer und 
Unregelmäßigkeiten bei den ersten Landerwerbungen 
größeren Stils in einigen Schutzgebieten herbei- 
zuführen. 
—— 
    
— — — 
Perspnal-Machrichten. 
In wenigen Tagen hat der Tod zwei von den 
Mitgliedern des Kolonialrats, den geschäftsführenden 
Vizepräsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft, 
früheren Oberpräsidenten Wirklichen Geheimen Rat 
v. Pommer-Esche und den Geheimen Kommerzien- 
rat v. Hansemann aus diesem Leben abberufen. 
Herr v. Pommer-Esche übernahm im Herbst des 
verflossenen Jahres als Nachfolger des Vizeadmirals 
z. D. Valois das Amt des geschäftsführenden Vize- 
präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft. Seine 
reichen Ersahrungen sind dem Kolonialrat leider nur 
während der diesjährigen Frühjahrstagung zugute 
gekommen. Am 6 Dezember erlag er in Berlin 
den Folgen eines Schlaganfalls. 
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Der Name Adolf v. Hansemanns ist mit den 
Anfängen der deutschen Kolonialpolitik in der Südsee 
innig verknüpft. An der Spitze der Neu-Guinea- 
Kompagnie hatte er sich die Erschließung der nach 
Seiner Maoajestät dem hochseligen Kaiser Wilhelm 
und nach dem Altreichskanzler Fürsten Bismarck be- 
nannten Gebiete zur Aufgabe gestellt. Alle dort ins 
Leben gerufenen Kolonialunternehmungen haben sich 
seiner patriotischen und opferwilligen Unterstützung 
erfreut. Ein gleiches Interesse wandte er dem süd- 
westafrikanischen Schutzgebiete und dem deutschen 
Besitz in Ostasien zu. Dem Kolonialrat gehörte der 
Verewigte seit seiner Begründung als eines seiner 
geschätztesten Mitglieder an, dessen praktische Lebens- 
weisheit zur Klärung so mancher verwickelten Frage 
beigetragen hat. Im hohen Alter von 77 Jahren 
verschied Herr v. Hansemann am 9. Dezember in 
Berlin infolge einer Herzlähmung. 
Das Vaterland wird den beiden Männern ein 
ehrendes Andenken über das Grab hinaus allezeit 
bewahren. 
Deutsch= Ottafrika. 
Der ständige Hilfsarbeiter in der Kolonial= 
Abteilung des Auswärtigen Amtes, Legationsrat 
Gerstmeyer, welcher mit Wahrnehmung der ober- 
richterlichen Geschäfte beim Kaiserlichen Gouvernement 
von Deutsch-Ostafrika beauftragt worden ist, hat die 
Ausreise nach dem Schutzgebiete angetreten. 
An Stelle des in die Heimat zurückkehrenden 
Postboten Rober hat der als Telegraphenleitungs- 
aufseher ausgebildete Postbote Karl Günther die 
Ausreise angetreten. 
Der Hauoptzollamtsassistent Kerber tritt am 
18. Dezember die Ausreise nach dem Schutzgebiet an. 
Die Lehrer Brandt, Andres und Jünemann 
sind im Schutzgebiete eingetroffen. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: am 27. No- 
vember 1903 in Athen Oberleutnant Abel; am 
7. Dezember 1903 in Neapel die Sergeanten Schmidt 
und Zahn, die Unteroffiziere Ehrhardt und Lutat 
sowie die Sanitätssergeanten Lwowski und Bulpes. 
Lamern. 
Der Assessor Brückner, der Gärtner Hanke 
und der Zimmermann Hinzpeter sind im Schutz- 
gebiete eingetroffen. Der Oberleutnant Dominik., 
der Regierungebaumeister Schütz, der Sekretär 
Nagel, der Polizeimeister Loosmann, der Ober- 
fabnenschmied Brückner, der Werkmeister Vetter- 
lein, der Wegebauleiter Ehlert, der Materialien- 
verwalter Appel, der Landwirt Godtknecht und 
der Zollamtsassistent Fiché sind im Schutzgediet 
wiedereingetroffen.
	        
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