Einrichtung zur Zeit bereits in vollem Betriebe sich
befindet.
Schutztruppe.
Die den Schutztruppen zugeteilten Sanitätsoffiziere
sind nunmehr verpflichtet, auch die Familien der
Schutztruppenangehörigen sowie die Beamten und
sonst im Dienste des Reichs oder des Schutzgebietes
angestellten Personen, welche sich an ihren Stand-
orten aufhalten, und deren Familien unentgeltlich zu
behandeln, sofern nicht ein anderer zur Behandlung
der Beamten usw. und deren Familien vertraglich
verpflichteter Arzt am Orte ist.
Die Dienstverpflichtung für die Schutztruppe für
Kamerun ist auf zwei Jahre, diejenige für Südwest-
afrika auf 3½ Jahre festgesetzt worden. Hiernach
regelt sich der Anspruch auf Heimatsurlaub nach
1½ jährigem (Kamerun) bezw. nach 3 jährigem
(Südwestafrika) Aufenthalte im Schutzgebiet.
Der Kommandeur der Schutztruppe für Südwest-
afrika hat die Befugnis erhalten, diejenigen Schutz-
truppenangehörigen, welche sich zur Ansiedlung im
Schutzgebiet nach Ablauf ihrer Dienstperiode ver-
pflichten, mit Zustimmung des Gouverneurs 6 Monate
vor dem letztgenannten Zeitpunkte ohne Gebührnisse
zu beurlauben.
Zur Kaiserlichen Verordnung über die Enteignung
von Grundstücken, vom 14. Februar 1903, ist unterm
12. November d. Is. eine den § 32 (, Sonder-
bestimmungen zum Schutze der Rechte Eingeborener
auf Eigentum und Besitz an Grundstücken“) betreffende
Ausführungsverfügung des Herrn Reichskanzlers er-
gangen. Die Verfügung umschreibt — entsprechend
den Anregungen einer größeren, meist auch im
Kolonialrate vertretener kolontaler Landgesellschaft
— den Umfang der dem Herrn Reichskanzler in
jenem Paragraphen vorbehaltenen gesetzgeberischen
Ermächtigung, die nichts anderes bezweckt, als einen
billigen Ausgleich der Folgen gewisser Irrtümer und
Unregelmäßigkeiten bei den ersten Landerwerbungen
größeren Stils in einigen Schutzgebieten herbei-
zuführen.
——
— — —
Perspnal-Machrichten.
In wenigen Tagen hat der Tod zwei von den
Mitgliedern des Kolonialrats, den geschäftsführenden
Vizepräsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft,
früheren Oberpräsidenten Wirklichen Geheimen Rat
v. Pommer-Esche und den Geheimen Kommerzien-
rat v. Hansemann aus diesem Leben abberufen.
Herr v. Pommer-Esche übernahm im Herbst des
verflossenen Jahres als Nachfolger des Vizeadmirals
z. D. Valois das Amt des geschäftsführenden Vize-
präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft. Seine
reichen Ersahrungen sind dem Kolonialrat leider nur
während der diesjährigen Frühjahrstagung zugute
gekommen. Am 6 Dezember erlag er in Berlin
den Folgen eines Schlaganfalls.
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Der Name Adolf v. Hansemanns ist mit den
Anfängen der deutschen Kolonialpolitik in der Südsee
innig verknüpft. An der Spitze der Neu-Guinea-
Kompagnie hatte er sich die Erschließung der nach
Seiner Maoajestät dem hochseligen Kaiser Wilhelm
und nach dem Altreichskanzler Fürsten Bismarck be-
nannten Gebiete zur Aufgabe gestellt. Alle dort ins
Leben gerufenen Kolonialunternehmungen haben sich
seiner patriotischen und opferwilligen Unterstützung
erfreut. Ein gleiches Interesse wandte er dem süd-
westafrikanischen Schutzgebiete und dem deutschen
Besitz in Ostasien zu. Dem Kolonialrat gehörte der
Verewigte seit seiner Begründung als eines seiner
geschätztesten Mitglieder an, dessen praktische Lebens-
weisheit zur Klärung so mancher verwickelten Frage
beigetragen hat. Im hohen Alter von 77 Jahren
verschied Herr v. Hansemann am 9. Dezember in
Berlin infolge einer Herzlähmung.
Das Vaterland wird den beiden Männern ein
ehrendes Andenken über das Grab hinaus allezeit
bewahren.
Deutsch= Ottafrika.
Der ständige Hilfsarbeiter in der Kolonial=
Abteilung des Auswärtigen Amtes, Legationsrat
Gerstmeyer, welcher mit Wahrnehmung der ober-
richterlichen Geschäfte beim Kaiserlichen Gouvernement
von Deutsch-Ostafrika beauftragt worden ist, hat die
Ausreise nach dem Schutzgebiete angetreten.
An Stelle des in die Heimat zurückkehrenden
Postboten Rober hat der als Telegraphenleitungs-
aufseher ausgebildete Postbote Karl Günther die
Ausreise angetreten.
Der Hauoptzollamtsassistent Kerber tritt am
18. Dezember die Ausreise nach dem Schutzgebiet an.
Die Lehrer Brandt, Andres und Jünemann
sind im Schutzgebiete eingetroffen.
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: am 27. No-
vember 1903 in Athen Oberleutnant Abel; am
7. Dezember 1903 in Neapel die Sergeanten Schmidt
und Zahn, die Unteroffiziere Ehrhardt und Lutat
sowie die Sanitätssergeanten Lwowski und Bulpes.
Lamern.
Der Assessor Brückner, der Gärtner Hanke
und der Zimmermann Hinzpeter sind im Schutz-
gebiete eingetroffen. Der Oberleutnant Dominik.,
der Regierungebaumeister Schütz, der Sekretär
Nagel, der Polizeimeister Loosmann, der Ober-
fabnenschmied Brückner, der Werkmeister Vetter-
lein, der Wegebauleiter Ehlert, der Materialien-
verwalter Appel, der Landwirt Godtknecht und
der Zollamtsassistent Fiché sind im Schutzgediet
wiedereingetroffen.