Full text : Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Deutsches  Kolonialblatt.

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

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XIV.  Jahrgang.

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Berlin,  15.  Jannar  1903.  Unmmer  2.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheiten  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutgebiete  und

Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltvoftvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W  12.  Kochstr.  668—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Außerkrafttreten  des  Abkommens  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien,  betreffend  die
Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  S.  35.  —  Personalien  S.  35.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  36.  —  Deutsch-Ostafrika:  Vertrag  zwischen  dem  Reichskanzler
  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  vom  15.  November  1902  S.  37.  —  Kamerun:  Die  Yola-Tschadsee-Grenzexpedition
  S.  45.  —  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  46.  —  Gesellschaft  Süd-Kamerun  S.  47.  —
Togo:  Deutsche  Togo-Gesellschaft  S.  48.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Einfuhrverbot  für  Einhufer  aus  der  Kapkolonie
  S.  48.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Schiffbrüchige  Karolinen-Insulaner  S.  48.  —  Von  den  Ostkarolinen
S.  48.  —  Samoa:  Über  den  Vulkan-Ausbruch  in  Savaii  S.  49.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen
und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  49.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
Handelsfreiheit  im  Kongostaat  S.  51.  —  Ausfuhrzölle  in  Nordost-Rhodesia  S.  52.  —  Bewässerungsanlagen  und
landwirtschaftliche  Produktion  im  Distrikte  Oudtshoorn  (Kapkolonie)  S.  52.  —  Der  Außenhandel  Neu-Caledoniens
im  Jahre  1901  S.  55.—  Verschiedene  Mitteilungen:  Missenschaftliche  Expedition  des  Prof.  Dr.  R.  Koch  S.  56.
—  Vorlesungen  am  Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  S.  56.  —  Aus  dem  Jahresbericht  der  Hamburger
Handelskammer  S.  56.  —  Litteratur  S.  56.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  57.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  57.

Amtlicher  Teil.
Gelseßzee;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

 

Außerkrafttreten  des  Abkommens  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien,
betreffend  die  Ein=  und  Ansfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen
Kongobeckens.

Das  am  22.  Dezember  1890  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien  geschlossene  Abkommen,
betreffend  die  Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  (Reichsanzeiger

Nr.  53  vom  2.  März  1891,  Kolonialblatt  Nr.  5  vom  1.  März  1891)  ist  nach  erfolgter  Kündigung  seitens
der  englischen  Regierung  am  2.  April  1902  außer  Kraft  geireten.

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  bei
dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Dar-es-Saläm,  Baudirektor  Gurlitt,  den  Charakter  als  Regierungsund
  Baurat  zu  verleihen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen
Rechnungsrevisor  Weiß  in  Dar-es-Saläm  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur
von  Deutsch-Südwestafrika,  Oberst  Leutwein,  die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse
mit  der  Schleife  und  Schwertern  am  Ringe;  dem  Major  z.  D.  Zielfelder  zu  Berlin  die  Königliche
Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse;  dem  ständigen  Hilfsarbeiter  in  der  Kolonial-Abteilung  des
Auswärtigen  Amts,  Legationsrat  Dr.  Golinelli,  dem  Bergrat  Duft  zu  Windhoek  und  dem  Hofrat  in
der  Kolonial-Abteilung  des  Answärtigen  Amts  Waßmannsdorf  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse;  dem
Oberst  a.  D.  Fleck  den  Königlichen  Kronen-Orden  2.  Klasse;  dem  Major  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3