Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

über die daselbst verkauften Gewehre und Pulver- 
mengen; über die im Kalenderjahr 1908 in Kamerun 
vertriebenen Steinschloßgewehre und die Munition zu 
denselben; über Herstellung und Einfuhr von Spiri- 
tuosen in Togo und Kamerun im Kalenderjahr 1908; 
über die im Jahre 1903 ertellten Schankerlaubnisse 
und über die wegen Zuwiderhandlung gegen die 
Ausschankbeschränkungen verhängten Strafen in 
Deutsch-Ostafrika. Auszug aus dem Jahresbericht 
über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete in 
Afrika und in der Südsee 1903/04, betreffend den 
Sklavenhandel. Verordnung des Reichskanzlers, be- 
treffend die Freiheit der nach dem 31. Dezember 1905. 
geborenen Haussklavenkinder in Deutsch-Ostafreka. 
Verzeichnis der im Jahre 1903 in Deutsch-Ostafrika 
erteilten Freibriefe und der wegen Sklavenraubs oder 
Verschiffung von Sklaven über See verurteilten 
Personen. 
Kongostaat. Dekret, betreffend Einfuhr, Ver- 
kauf und Tragen von nichtgezogenen Steinschloß- 
gewehren und Munition in verschledenen Distrikten 
des Kongostaats. Auszug aus einem Bericht des 
Generalgouverneurs, betreffend Einfuhr von Spiri= 
tuosen und Waffen, Errichtung neuer Zollämter 
1900 bis 1908. Nachweisung über die Einfuhr von 
Handfeuerwaffen, Munition und Spirituosen im 
Jahre 1904. 
Frankreich. Mehrere Verordnungen, betreffend 
Erhebung einer Abgabe von den Besitzern von Hand- 
feuerwassfen und örtliche Beschränkung des Verkehrs 
mit Steinschloßgewehren und Munition in Französisch- 
Westafrika. Drei Verordnungen, betreffend Tragen, 
Verkauf, Einführung moderner Handfeuerwaffen im 
französischen Kongogebiet. Schreiben des französischen 
Kolontalministers, betreffend Anwendung franzöfischer 
Gesetze auf Sklavenhündler. Verordnung, betreffend 
Verbot der Auswanderung von Eingeborenen des 
französischen Kongogebiets nach fremden Kolonien 
(verkappter Sklavenhandel) 
Großbritannien. Verordnungen, betreffend 
Ausnahmen von dem Einfuhrverbot auf Handfeuer- 
waffen und Munition für den nördlichen Teil der 
Goldküste; betreffend Beschränkung des Verkehrs mit 
Handfeuerwaffen, Munition usw. sowie des Besitzes 
dieser Gegenstände in Uganda; betreffend verdächtigen 
Handel mit Handfeuerwoffen und Munition im 
Somalilande; betreffend Regulierung der Einfuhr 
und des Besitzes von Munition und Explosivstoffen 
im Sudan. Nachweisung der Elnfuhr und des Ver- 
kaufs von Wassen und Munition in Gambia und 
dem anliegenden Schutzgebiet im Jahre 1904; des 
Verkehrs mit Feuerwaffen und Munition in Sierra 
Leone und in Lagos vom 1. Januar bis 30. Juni 
1904; des Verkehrs mit Steinschloßgewehren und 
zugehörigem Pulver in Süd-RNigeria vom 1. Oktober 
1903 bis 30. September 1904; der Einfuhr von 
Handfeuerwaffen und Munition durch Privatpersonen 
in Süd= und Nord-Rhodesia vom 1. Januar 1902 
bis 31. Dezember 1903; der erteilten Erlaubnis- 
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scheine zum Verkauf von Handfeuerwaffen, Pulver usw. 
in Süd-Rhodesia vom 1. Jonuar 1902 bis 31. De- 
zember 1903; der Einfuhr, Ausfuhr, des Vertriebs 
von Waffen und Munition in Britisch-Zentralafrika 
vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904. Auszug 
aus dem Jahresberichte der Kolonie Gambia für 
1903, betreffend den Handel mit Spirituosen; Ver- 
ordnungen, betreffend Verkauf von und Zollgebühr 
für geistige Getränke sowie die Bekämpfung der 
Trunksucht in dieser Kolonie; Nachweisung der Menge 
und Stärke der elngeführten Spirituosen für Gambla 
und Sierra Leone; Verordnung, betreffend Zollsätze 
auf geistige Getränke in Sierra Leone; Auszug aus 
dem Jahresbericht für 19083 von Lagos, betreffend 
geistige Getränke; Verordnung des Gouverneurs dieser 
Kolonie, betreffend Lebensmittelverfälschung; Nachweis 
der Menge und Stärke der in Süd-Nigerla im 
Jahre 1903 eingeführten Spirituosen; Verordnungen, 
betreffend Ein= und Ausfuhrzoll auf geistige Getränke 
in Britisch-Westafrika und in Uganda. Auszüge aus 
den Jahresberichten der Goldküste, von Lagos, von 
Nord-Nigeria für 1903, betreffend Sklavenhandel 
und allgemeine Verhältnisse der Eingeborenen; Aus- 
züge aus offiziellen Berichten, betreffend den fortge- 
setzten Rückgang der Sklaverei in den Gebleten von 
Zanzibar und Pemba; Nachweisung der Stammes- 
angehörigkeit der noch vorhandenen Sklaven und der 
Sklavenbefreiungen im Jahre 1903. Auszug aus 
dem Jahresbericht vom Sudan für 1908, Maßnahmen 
gegen die Sklaverei betreffend; Bestrafung eines be- 
rüchtigten Sklavenhändlers. 
Italien (Somallland). Verordnungen, betreffend 
das Verbot des Sklavenhandels; die Emschränkung 
der Sklavenhaltung sowie des Gebrauchs des Wortes 
„Sklave“; der Sklavenloskauf; die Maßregeln gegen 
die Auswandermg Eingeborener in fremde Kolonien 
(verschleierter Sklavenhandel); die Gründung elnes 
staatlichen Fonds zur Loskaufung von Haussklaven. 
Nachweisungen von Sklavenbefreiungen. 
Türkei. Nachwessungen von Negersklaven= 
befreiungen in verschiedenen Gebietstellen des Osma- 
nischen Reiches. 
Internationales Maritimes Bureau in 
dehresbericht für 1904. 
Zanzibar. 
  
Titeratur-Perxeichnis. 
Deutsch-Südwestafrika. Ein offenes Wort von Eugen 
Wolf, München. Verlag der Jos. Köselschen Buch- 
handlung, honpern und RKurche chen, 1905. Preis 50 Pf 
Der Kunstscha Die Geschichte gder 9n in ihren 
Meisterwer ab Lieserung und 6. Mit erläuterndem 
Text von . Ris boͤ dieferungen a 40 Pfs . 
Verlag von W. Spemann in Stuttgart. 
Arier und Mongolen. Weckruf an die européischen 
Kontinentalen unter eistorischer, und politischer Beleuch- 
tun der Gelben Gefahr. n Dr. C. Spielmann, 
r von „Der neue enasml 1555, und 
„Die nmi= in Ehma#n 1800, veriag von 
H. Gesenius, Halle a. S. Brosch. Mk. 3,20. 
 
	        
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