über die daselbst verkauften Gewehre und Pulver-
mengen; über die im Kalenderjahr 1908 in Kamerun
vertriebenen Steinschloßgewehre und die Munition zu
denselben; über Herstellung und Einfuhr von Spiri-
tuosen in Togo und Kamerun im Kalenderjahr 1908;
über die im Jahre 1903 ertellten Schankerlaubnisse
und über die wegen Zuwiderhandlung gegen die
Ausschankbeschränkungen verhängten Strafen in
Deutsch-Ostafrika. Auszug aus dem Jahresbericht
über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete in
Afrika und in der Südsee 1903/04, betreffend den
Sklavenhandel. Verordnung des Reichskanzlers, be-
treffend die Freiheit der nach dem 31. Dezember 1905.
geborenen Haussklavenkinder in Deutsch-Ostafreka.
Verzeichnis der im Jahre 1903 in Deutsch-Ostafrika
erteilten Freibriefe und der wegen Sklavenraubs oder
Verschiffung von Sklaven über See verurteilten
Personen.
Kongostaat. Dekret, betreffend Einfuhr, Ver-
kauf und Tragen von nichtgezogenen Steinschloß-
gewehren und Munition in verschledenen Distrikten
des Kongostaats. Auszug aus einem Bericht des
Generalgouverneurs, betreffend Einfuhr von Spiri=
tuosen und Waffen, Errichtung neuer Zollämter
1900 bis 1908. Nachweisung über die Einfuhr von
Handfeuerwaffen, Munition und Spirituosen im
Jahre 1904.
Frankreich. Mehrere Verordnungen, betreffend
Erhebung einer Abgabe von den Besitzern von Hand-
feuerwassfen und örtliche Beschränkung des Verkehrs
mit Steinschloßgewehren und Munition in Französisch-
Westafrika. Drei Verordnungen, betreffend Tragen,
Verkauf, Einführung moderner Handfeuerwaffen im
französischen Kongogebiet. Schreiben des französischen
Kolontalministers, betreffend Anwendung franzöfischer
Gesetze auf Sklavenhündler. Verordnung, betreffend
Verbot der Auswanderung von Eingeborenen des
französischen Kongogebiets nach fremden Kolonien
(verkappter Sklavenhandel)
Großbritannien. Verordnungen, betreffend
Ausnahmen von dem Einfuhrverbot auf Handfeuer-
waffen und Munition für den nördlichen Teil der
Goldküste; betreffend Beschränkung des Verkehrs mit
Handfeuerwaffen, Munition usw. sowie des Besitzes
dieser Gegenstände in Uganda; betreffend verdächtigen
Handel mit Handfeuerwoffen und Munition im
Somalilande; betreffend Regulierung der Einfuhr
und des Besitzes von Munition und Explosivstoffen
im Sudan. Nachweisung der Elnfuhr und des Ver-
kaufs von Wassen und Munition in Gambia und
dem anliegenden Schutzgebiet im Jahre 1904; des
Verkehrs mit Feuerwaffen und Munition in Sierra
Leone und in Lagos vom 1. Januar bis 30. Juni
1904; des Verkehrs mit Steinschloßgewehren und
zugehörigem Pulver in Süd-RNigeria vom 1. Oktober
1903 bis 30. September 1904; der Einfuhr von
Handfeuerwaffen und Munition durch Privatpersonen
in Süd= und Nord-Rhodesia vom 1. Januar 1902
bis 31. Dezember 1903; der erteilten Erlaubnis-
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scheine zum Verkauf von Handfeuerwaffen, Pulver usw.
in Süd-Rhodesia vom 1. Jonuar 1902 bis 31. De-
zember 1903; der Einfuhr, Ausfuhr, des Vertriebs
von Waffen und Munition in Britisch-Zentralafrika
vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904. Auszug
aus dem Jahresberichte der Kolonie Gambia für
1903, betreffend den Handel mit Spirituosen; Ver-
ordnungen, betreffend Verkauf von und Zollgebühr
für geistige Getränke sowie die Bekämpfung der
Trunksucht in dieser Kolonie; Nachweisung der Menge
und Stärke der elngeführten Spirituosen für Gambla
und Sierra Leone; Verordnung, betreffend Zollsätze
auf geistige Getränke in Sierra Leone; Auszug aus
dem Jahresbericht für 19083 von Lagos, betreffend
geistige Getränke; Verordnung des Gouverneurs dieser
Kolonie, betreffend Lebensmittelverfälschung; Nachweis
der Menge und Stärke der in Süd-Nigerla im
Jahre 1903 eingeführten Spirituosen; Verordnungen,
betreffend Ein= und Ausfuhrzoll auf geistige Getränke
in Britisch-Westafrika und in Uganda. Auszüge aus
den Jahresberichten der Goldküste, von Lagos, von
Nord-Nigeria für 1903, betreffend Sklavenhandel
und allgemeine Verhältnisse der Eingeborenen; Aus-
züge aus offiziellen Berichten, betreffend den fortge-
setzten Rückgang der Sklaverei in den Gebleten von
Zanzibar und Pemba; Nachweisung der Stammes-
angehörigkeit der noch vorhandenen Sklaven und der
Sklavenbefreiungen im Jahre 1903. Auszug aus
dem Jahresbericht vom Sudan für 1908, Maßnahmen
gegen die Sklaverei betreffend; Bestrafung eines be-
rüchtigten Sklavenhändlers.
Italien (Somallland). Verordnungen, betreffend
das Verbot des Sklavenhandels; die Emschränkung
der Sklavenhaltung sowie des Gebrauchs des Wortes
„Sklave“; der Sklavenloskauf; die Maßregeln gegen
die Auswandermg Eingeborener in fremde Kolonien
(verschleierter Sklavenhandel); die Gründung elnes
staatlichen Fonds zur Loskaufung von Haussklaven.
Nachweisungen von Sklavenbefreiungen.
Türkei. Nachwessungen von Negersklaven=
befreiungen in verschiedenen Gebietstellen des Osma-
nischen Reiches.
Internationales Maritimes Bureau in
dehresbericht für 1904.
Zanzibar.
Titeratur-Perxeichnis.
Deutsch-Südwestafrika. Ein offenes Wort von Eugen
Wolf, München. Verlag der Jos. Köselschen Buch-
handlung, honpern und RKurche chen, 1905. Preis 50 Pf
Der Kunstscha Die Geschichte gder 9n in ihren
Meisterwer ab Lieserung und 6. Mit erläuterndem
Text von . Ris boͤ dieferungen a 40 Pfs .
Verlag von W. Spemann in Stuttgart.
Arier und Mongolen. Weckruf an die européischen
Kontinentalen unter eistorischer, und politischer Beleuch-
tun der Gelben Gefahr. n Dr. C. Spielmann,
r von „Der neue enasml 1555, und
„Die nmi= in Ehma#n 1800, veriag von
H. Gesenius, Halle a. S. Brosch. Mk. 3,20.