Rückgang in der Ausfuhr, der mehr oder weniger rasch
auf die Kaufkraft der Bevölkerung und damit auf
die Einfuhr wirkt. »
Infolge des starken Überwiegens eines Pro-
duktes sind also Senegal, Guinea und Dahomey, in
geringerem Grade auch die Elfenbeinküste, den pe-
riodischen und unvermeidbaren Folgen einer schlechten
Ernte ausgesetzt. Dazu kommen noch die Gefahren,
welche aus der Konkurrenz der gleichen Produkte
in anderen Ländern mit günstigeren Produktions=
bedingungen sowie aus der Konkurrenz von ähn-
lichen, sei es natürlich oder künstlich gewonnenen
Produkten erwachsen.
Es werden dann die den einzelnen Ländern
drohenden Gefahren dargelegt:
1. In Senegal hat die Produktion von Erd-
nüssen seit 1850 (260 000 kg) einen glänzenden
Aufschwung genommen bis 1882 (83 000 000 kg).
Von 1883 an machte sich die Konkurrenz der in-
dischen Erdnüsse geltend und der Export Senegals
sank bis 1886 auf 26 500 000 kg. Von 1887 an
erfolgte ein neuer rapider Aufschwung namentlich
dank der Erschließung des Landes durch die Bahn
von Dakar nach St. Louis. Doch noch heute ist
die Produktion und der Export der Erdnüsse be-
droht unlcht nur durch den indischen, sondern auch
durch den nordamerikanischen Wettbewerb, und ferner
durch diejenige Konkurrenz, die Sesam= und Baum-
wollöl dem Erdnußöl berelten können.
2. Die Ausfuhr von Palmöl aus Dahomey
ist gefährdet durch die Konkurrenz der zahlreichen
# vegetabilischen, mineralischen und tierischen
e.
3. Günstiger liegen die Verhältnisse bezüglich
des Kautschukexports aus Guinea und der Elfen-
beinküste, doch bestehen auch hier Gefahren. Zwar
sind seit 1903 die schlimmen Folgen der aus-
gedehnten Kautschulfälschungen, die den Kautschuk
aus diesen Ländern in den Johren 1901 und 1902
auf dem europälschen Markt sehr entwertet hatten,
beseitigt. Doch bestehen die Gefahren der Ver-
minderung des Ertrages durch Raubbau, der
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steigenden Konkurrenz fremden, unter günstigen
Produktionsbedingungen erzeugten Kautschuks und
der Herstellung eines Kautschukersatzmittels auf
chemischem Wege weiter.
Es wird deshalb dringend empfohlen, in allen
diesen Ländern die Gefahren der Monokultur da-
durch zu beseltigen, daß neben den bisherigen Haupt-
produkten andere in größerem Maßstabe angebaut
werden, die beim Versagen des einen Produktes
Ersatz bieten können. Besonders wird die Baum-
wollkultur empfohlen, für die sich einige Gegenden
in Senegal und Dahomey besonders gut eignen
sollen; doch dürfe man dabel die Entwicklung son-
stiger Kulturen nicht aus dem Auge verlieren.
Regelung der Schiffahpt swischen Dortugal und den
portugiestschen überseeischen Provinzen.
Durch ein königliches Dekret vom 23. Januar
19 (Diario do Governo vom 28. Februar 1905)
find neue Bestimmungen über die Küstenschiffahrt
in Kraft gesetzt worden, welche im wesentlichen eine
fast wörtliche Wiederholung der Küstenschiffahrts-
Ordnung vom 4. Juni 1902 sind. Wie diese be-
halten sie nicht allein die eigentliche Küstenschlffahrt,
sondern auch die große Kabotage, d. h. den Verkehr
zwischen dem Mutterlande und den Kolonien am
Atlantischen Ozean ausschließlich der portugiesischen
Flagge vor, unter Anerkennung der Berechtigung
fremder Flaggen zum Verkehr zwischen dem König-
reich und den Kolonien östlich vom Kap der guten
Hoffnung, während die wenigen Anderungen sich im
wesentlichen auf eine klare Fassung der für die Er-
hebung der Hafenabgaben, deren Höhe unverändert
bleibt, gegebenen Vorschriften beschränken. Ganz
neu ist nur der Artikel 19, der das Umflaggen und
die Eintragung in das portugiesische Register von
fremden, in portugiesischen Besitz übergegangenen
Fahrzeugen, was früher nur im Königreiche ge-
schehen konnte, fortan auch in den Kolonten für zu-
lässig erklärt.
(Nachrichten für Handel und Industrie.)
Auefuhr von Nelten, Rautschuk und Elfenbein aus Sanzlbar 10904.
Die Ausfuhr von Nelken aus Zanzibar betrug:
Wert:
Pfund") Rupien
1900 11 788 095 2372227
1901 11 962 069 2 465 373
1902 10 125 769 2 057 589
Wert:
Pfund) Rupien
1903 12 092 138 2 795 980
1904 14 502775 4986 449
*) Unter Pfund sind englische Pfund —= 0,454 kg zu verstehen.