Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

von dort nach Neu-Guinea und dem Bismarck- 
archipel, dann über die Salomonsinseln wieder 
zurück nach Sydney. Außerdem sollte viermal im 
Jahr ein von Sydney nach den Marshallinseln und 
den nördlichen Gilbertinseln fahrender Dampfer auf 
der Ausreise, wie der Rückreise, die Salomonsinseln 
anlaufen. Diese letztere Linie hat jedoch infolge 
der Erhöhung der Handelslizenzen in den Marshall- 
inseln die Dampferfahrten auf der dritten Relse 
eingestellt und dieselben in dem Berichtsjahr nicht 
wieder ausgenommen. Auch mit weiteren Ver- 
änderungen in dem Betrieb der subventtonierten 
Linien muß gerechnet werden, nachdem alle Händler 
im Bismarckarchipel mit dem Norddeutschen Lloyd 
eine Vereinbarung dahin getroffen haben, für eine 
Reihe von Jahren nur mit dieser Schiffsgesellschaft 
Geschäfte zu machen. 
Der Wert der Ausfuhr betrug in dem am 31. 
März 1905 ablaufenden Jahr etwa 948 000 Mk. 
(47 405 2), der der Einfuhr etwa 673 000 Mk. 
(38 656 2), der Wert des Gesamthandels sonach 
etwa 1 621 000 Mk. 
Der Hauptausfuhrartikel ist Kopra, von welcher 
1903/04 2817 Tonnen, 1904/05 3259 Tonnen aus- 
geführt wurden. Außerdem wurden hauptsächlich 
Elfenbeinnüsse (1908/04 815 Tonnen, 190 4/05 1419 
Tonnen) ausgeführt, ferner Perlmutterschalen, Schild- 
patt und Trepang. Letzterer geht über Sydney 
nach China, die übrigen Exportartikel werden von 
Sydney nach Europa verschifft mit Ausnahme eines 
geringeren Tells der Kopra, welcher in Sydney 
verarbeitet wird. 
Zur Zeit geht bei dem Fehlen einer sonstigen 
Dampferverbindung der Handel ausschließlich nach 
Sydney. Doch wird in dem Bericht der Befürch- 
tung Ausdruck gegeben, daß der Norddeutsche Lloyd 
seine Dampferlinien nach den Salomonsinseln aus- 
dehnen und durch Gewährung günstigerer Fracht- 
sätze, als sie die Firma Burns, Philp & Co. bietet, 
einen erheblichen Teil des Handels nach Singapore 
ablenken könnte. Von den nach den Salomonsinseln 
eingeführten Artikeln stammt nur ein Teil aus 
Australien, die übrigen Gegenstände sind europäischer 
oder amerikanischer Herkunft. Eingeführt werden 
hauptsächlich: Tabak, Zeuge, Reis, Konserven, Böte, 
Biskuits, Tonpfeifen, Bauholz, Eisenwaren. 
4. Arbeiteranwerbung. 
Die Arbeiteranwerbung hat eine einschneidende 
Anderung durch die von der australischen Common= 
wealth erlassene „Pacisic Island Labourers Act, 
1901“ erlitten. Dadurch ist die Anwerbung von 
Südseeelngeborenen von den Salomonsinseln und den 
Neuhebriden mit Ablauf des Jahres 1903 verboten 
worden. Nach Ablauf des Jahres 1906 können 
Südseeeingeborene nach den Bestimmungen dieses 
Gesetzes zwangsweise von Australien deportiert 
werden. 
Die Zahl der in den Salomonsinseln für Queens- 
  
678 — 
land angeworbenen Arbeiter betrug: 1899: 848, 
1900: 884, 1901: 1165, 1902;: 875, 1903: 663. 
Die Gesamtzahl der als Arbeiter in Queens- 
land befindlichen Südseeeingeborenen wurde im März 
1904 auf 8557 geschätzt, von welcher Zahl wenig- 
stens ½ oder rund 6000 aus den Salomonsinseln 
stammten. Da die Queensländer Arbeitgeber dahin 
streben, die Arbeiter tunlichst bls zum äußersten 
gesetzlich zulässigen Termin in Queensland zurück- 
zubehalten und sie durch erhöhte Angebote zur Ver- 
längerung der vorher ablaufenden Verträge zu be- 
stimmen suchen, so werden voraussichtlich nach dem 
1. Januar 1907 gegen 4500 bis 5000 Salomons- 
insulaner von Queensland zurückzubringen sein. 
Hieraus werden sich für die Salomonsinseln manche 
Schwierigkeiten ergeben, wenngleich für die Mehr- 
zahl der Arbeltsfähigen und -willigen im Protektorot 
selbst Arbeitsgelegenheit vorhanden sein wird. Als 
besonders hart wird die Maßnahme für eine Anzahl 
älterer Eingeborener bezeichnet, welche sich ohne das 
Gesetz zum größten Teil dauernd in Queensland 
niedergelassen haben würden. Die Zahl derselben 
wird auf 500 geschätzt. Einige von diesen haben 
Elgentum in Queensland erworben, welches sie im 
Falle ihrer zwangsweisen Rückkehr ausfgeben müßten. 
Es sind selbst Fälle bekannt geworden, in denen 
Südseeeingeborene weiße Leute in ihrem Dienst 
hatten, und in fünf oder sechs Fällen sollen solche 
Eingeborene in Queensland mit welßen Frauen ge- 
setzlich verhekratet sein. 
Welche Einwirkung die Zurückbeförderung der 
Südseeeingeborenen auf die Zuckerindustrie in Queens- 
land haben wird, bezeichnet der Bericht als ungewiß, 
führt aber als Meinung der Unternehmer eine 
Stelle aus einem Geschäftsbericht des Vorsitzenden 
der Colonial Sugar Refining Company vom Ok- 
tober 1904 an, in dem der Zusammenbruch der 
Zuckerindustrie im troplschen Queensland bei Auf- 
hören der Eingeborenenarbeit vorausgesagt wird. 
Auch wird daran erinnert, daß bereits vor ungefähr 
20 Jahren die Queensländer Regierung ein Verbot 
der Anwerbung von Südseeeingeborenen für die 
Arbelt auf den Zuckerplantagen erließ, dasselbe 
iedoch wieder aufhob, als sich die Aufrechterhaltung 
der Industrie ohne Eingeborenenarbeit als unmöglich 
erwies. 
Abgesehen von dleser Frage werden die Salo- 
monsinseln bald überhaupt aufhören, ein Geblet für 
Arbelteranwerbung zu sein, da die Arbeiter mit 
Vergrößerung der Plontagen im Protektorat selbst 
gebraucht werden. Im Jahre 1904/05 besuchte 
noch ein Fidjüschiff zu Anwerbezwecken die Salomons- 
inseln, wöhrend die letzte Anwerbung für Queens- 
land im vorhergehenden Jahre stattfand. 
5. Pflanzungen. 
Die Plantagenwirtschaft der Europäer ist bisher 
fast ausschließlich auf das Pflanzen von Kokosnüssen 
beschränkt geblieben. Einige der Pflonzungen be-
	        
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