von dort nach Neu-Guinea und dem Bismarck-
archipel, dann über die Salomonsinseln wieder
zurück nach Sydney. Außerdem sollte viermal im
Jahr ein von Sydney nach den Marshallinseln und
den nördlichen Gilbertinseln fahrender Dampfer auf
der Ausreise, wie der Rückreise, die Salomonsinseln
anlaufen. Diese letztere Linie hat jedoch infolge
der Erhöhung der Handelslizenzen in den Marshall-
inseln die Dampferfahrten auf der dritten Relse
eingestellt und dieselben in dem Berichtsjahr nicht
wieder ausgenommen. Auch mit weiteren Ver-
änderungen in dem Betrieb der subventtonierten
Linien muß gerechnet werden, nachdem alle Händler
im Bismarckarchipel mit dem Norddeutschen Lloyd
eine Vereinbarung dahin getroffen haben, für eine
Reihe von Jahren nur mit dieser Schiffsgesellschaft
Geschäfte zu machen.
Der Wert der Ausfuhr betrug in dem am 31.
März 1905 ablaufenden Jahr etwa 948 000 Mk.
(47 405 2), der der Einfuhr etwa 673 000 Mk.
(38 656 2), der Wert des Gesamthandels sonach
etwa 1 621 000 Mk.
Der Hauptausfuhrartikel ist Kopra, von welcher
1903/04 2817 Tonnen, 1904/05 3259 Tonnen aus-
geführt wurden. Außerdem wurden hauptsächlich
Elfenbeinnüsse (1908/04 815 Tonnen, 190 4/05 1419
Tonnen) ausgeführt, ferner Perlmutterschalen, Schild-
patt und Trepang. Letzterer geht über Sydney
nach China, die übrigen Exportartikel werden von
Sydney nach Europa verschifft mit Ausnahme eines
geringeren Tells der Kopra, welcher in Sydney
verarbeitet wird.
Zur Zeit geht bei dem Fehlen einer sonstigen
Dampferverbindung der Handel ausschließlich nach
Sydney. Doch wird in dem Bericht der Befürch-
tung Ausdruck gegeben, daß der Norddeutsche Lloyd
seine Dampferlinien nach den Salomonsinseln aus-
dehnen und durch Gewährung günstigerer Fracht-
sätze, als sie die Firma Burns, Philp & Co. bietet,
einen erheblichen Teil des Handels nach Singapore
ablenken könnte. Von den nach den Salomonsinseln
eingeführten Artikeln stammt nur ein Teil aus
Australien, die übrigen Gegenstände sind europäischer
oder amerikanischer Herkunft. Eingeführt werden
hauptsächlich: Tabak, Zeuge, Reis, Konserven, Böte,
Biskuits, Tonpfeifen, Bauholz, Eisenwaren.
4. Arbeiteranwerbung.
Die Arbeiteranwerbung hat eine einschneidende
Anderung durch die von der australischen Common=
wealth erlassene „Pacisic Island Labourers Act,
1901“ erlitten. Dadurch ist die Anwerbung von
Südseeelngeborenen von den Salomonsinseln und den
Neuhebriden mit Ablauf des Jahres 1903 verboten
worden. Nach Ablauf des Jahres 1906 können
Südseeeingeborene nach den Bestimmungen dieses
Gesetzes zwangsweise von Australien deportiert
werden.
Die Zahl der in den Salomonsinseln für Queens-
678 —
land angeworbenen Arbeiter betrug: 1899: 848,
1900: 884, 1901: 1165, 1902;: 875, 1903: 663.
Die Gesamtzahl der als Arbeiter in Queens-
land befindlichen Südseeeingeborenen wurde im März
1904 auf 8557 geschätzt, von welcher Zahl wenig-
stens ½ oder rund 6000 aus den Salomonsinseln
stammten. Da die Queensländer Arbeitgeber dahin
streben, die Arbeiter tunlichst bls zum äußersten
gesetzlich zulässigen Termin in Queensland zurück-
zubehalten und sie durch erhöhte Angebote zur Ver-
längerung der vorher ablaufenden Verträge zu be-
stimmen suchen, so werden voraussichtlich nach dem
1. Januar 1907 gegen 4500 bis 5000 Salomons-
insulaner von Queensland zurückzubringen sein.
Hieraus werden sich für die Salomonsinseln manche
Schwierigkeiten ergeben, wenngleich für die Mehr-
zahl der Arbeltsfähigen und -willigen im Protektorot
selbst Arbeitsgelegenheit vorhanden sein wird. Als
besonders hart wird die Maßnahme für eine Anzahl
älterer Eingeborener bezeichnet, welche sich ohne das
Gesetz zum größten Teil dauernd in Queensland
niedergelassen haben würden. Die Zahl derselben
wird auf 500 geschätzt. Einige von diesen haben
Elgentum in Queensland erworben, welches sie im
Falle ihrer zwangsweisen Rückkehr ausfgeben müßten.
Es sind selbst Fälle bekannt geworden, in denen
Südseeeingeborene weiße Leute in ihrem Dienst
hatten, und in fünf oder sechs Fällen sollen solche
Eingeborene in Queensland mit welßen Frauen ge-
setzlich verhekratet sein.
Welche Einwirkung die Zurückbeförderung der
Südseeeingeborenen auf die Zuckerindustrie in Queens-
land haben wird, bezeichnet der Bericht als ungewiß,
führt aber als Meinung der Unternehmer eine
Stelle aus einem Geschäftsbericht des Vorsitzenden
der Colonial Sugar Refining Company vom Ok-
tober 1904 an, in dem der Zusammenbruch der
Zuckerindustrie im troplschen Queensland bei Auf-
hören der Eingeborenenarbeit vorausgesagt wird.
Auch wird daran erinnert, daß bereits vor ungefähr
20 Jahren die Queensländer Regierung ein Verbot
der Anwerbung von Südseeeingeborenen für die
Arbelt auf den Zuckerplantagen erließ, dasselbe
iedoch wieder aufhob, als sich die Aufrechterhaltung
der Industrie ohne Eingeborenenarbeit als unmöglich
erwies.
Abgesehen von dleser Frage werden die Salo-
monsinseln bald überhaupt aufhören, ein Geblet für
Arbelteranwerbung zu sein, da die Arbeiter mit
Vergrößerung der Plontagen im Protektorat selbst
gebraucht werden. Im Jahre 1904/05 besuchte
noch ein Fidjüschiff zu Anwerbezwecken die Salomons-
inseln, wöhrend die letzte Anwerbung für Queens-
land im vorhergehenden Jahre stattfand.
5. Pflanzungen.
Die Plantagenwirtschaft der Europäer ist bisher
fast ausschließlich auf das Pflanzen von Kokosnüssen
beschränkt geblieben. Einige der Pflonzungen be-