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Das Gesetz stimmt im allgemeinen mit dem
Entwurf überein, unterscheidet sich aber dadurch,
daß die Einfuhr, Herstellung und der Vertrieb von
gelstigen Getränken in der Kolonie nicht wie im
Entwurf überhaupt verboten ist, sondern daß nur
keine neuen Konzessionen ertellt werden dürfen. Die
Konzessionen können indessen ohne Entschädigung
aufgehoben werden, wenn die Mehrhelt der welßen
Bewohner durch Abstimmung sich dafür erklärt.
EIII
Der Generalgouverneur von Niederländisch-
Indien macht bekannt, daß Eingeborene, wenn sie
den gesetzlichen Anforderungen zum Belleiden eines
richterlichen Amtes genügen, von diesem Amt in
Zukunft nicht deshalb ausgeschlossen sein sollen, weil
sie Eingevorene sind.
Perschiedene Witteilungen.
Vvorlejungen am Heminar für ovlentalische Iprachen
in Berlin.
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesungen
und Übungen, welche im Sommersemester vom
15. April bis 15. August 1906 im Seminar für
orientaliiche Sprachen in Berlin gehalten werden.
Beginn der Instriprion: 18. Aprll.
Beginn des Unterrichts: 238. April.
Vorlesungen und übungen zur Vorbereitung
für den Kaiserlichen Kolontaldienst.
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kurfus: tägl. 9—10 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
2. Zweiter Kurfus: täglich außer Mittwochs und
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Velten.
3. Geschichte und Verwaltung Deutsch-Ostafrikas:
Mittwochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten.
4. Ubungen im Erklären und Abfassen vonöffentlichen
und privaten Urkunden: Sonnabends, 68—9 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
II. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends,
5—8 Uhr abends (6—6½ Uhr für den An-
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten
Kursus), Leyrgehilfen Suedi bin Farjallah
und Tabu bin Uledl.
2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis
5 Uhr nachm., Lehrgehilfen Suedi bin Far-
jallah und Tabu bin Uledi.
III. 1. Anfänger-Kurfus (für Missionare): täglich
10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof.
2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags und
Frritags, 11—12 Uhr vorm., Herr Professor
einhof. «
s.PractiicheübungenlmSuqheli(fü1-Mllsionare):
täglich außer Sonnabends, 10—11 Uhr vorm.
Haussa. 1. Anfänger-Kurfus: täglich außer Sonn-
abends. 9—10 Uhr vorm., Herr Professor
Dr. Lippert.
2. Zwelter Teil des Jahreskursus: täglich außer
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Lippert.
Fulbe. Elnjführung in die Fulbe-Sprache mit be-
sonderer Berücksichtigung des Dialekts von
Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr
Prof. Dr. Lippert.
Herero. Anfänger-Kursus: täglich von 9—10 Uhr
vorm., Herr Prof. Meinhof.
Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm.,
Herr Prof. Meinhof.
Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr vorm.
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5—6 Uhr
nachm., Herr Missionar Westermann.
Geographische Ortsbestimmungen (zwelter Teil
des Jahreskursus):
1. Ubungen im praktischen Berechnen der geographi-
schen Breite, der Zeit und der geographischen
Länge aus angestellten astronomischen Beobach-
tungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr nachm.,
Herr Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt.
Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo-
graphischer Ortsbestimmungen (die Beobach-
tungen finden statt auf dem Gebiet des Königlich
Geodänusschen Instituts bei Potsdam an Tagen
und zu Stunden, welche der Vereinbarung vor-
behalten sind): Herr Astronom Prof. Schnauder.
Über Tropen-Hygiene, verbunden mit Demon-
strationen und praktischen Ubungen: Montags,
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt
Dr. Steudel. "
lber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen
und deren Verwendung, mit Demonstra-
tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg.
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen
Botanischen Garten und Museum eingerichtete
Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf-
merksom gemacht. ·
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags
und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr
Prof. Dr. Velten. .
Landeskunde der deutschen westafrikanischen
Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun
und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. ..
Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof.
Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine-
Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über
Verfassung und Verwaltung der deutschen
Schhutzgebiete: Dienstags, 4—5 Uhr nachm.
Über die Vereinigten Staaten von Amerika
(Ubersicht ihrer politlschen, sozialen und wirt-
schaftlichen Zustände): Dienstogs und Freitags,
12—1 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Darm-
staedter.
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