Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Das Gesetz stimmt im allgemeinen mit dem 
Entwurf überein, unterscheidet sich aber dadurch, 
daß die Einfuhr, Herstellung und der Vertrieb von 
gelstigen Getränken in der Kolonie nicht wie im 
Entwurf überhaupt verboten ist, sondern daß nur 
keine neuen Konzessionen ertellt werden dürfen. Die 
Konzessionen können indessen ohne Entschädigung 
aufgehoben werden, wenn die Mehrhelt der welßen 
Bewohner durch Abstimmung sich dafür erklärt. 
EIII 
Der Generalgouverneur von Niederländisch- 
Indien macht bekannt, daß Eingeborene, wenn sie 
den gesetzlichen Anforderungen zum Belleiden eines 
richterlichen Amtes genügen, von diesem Amt in 
Zukunft nicht deshalb ausgeschlossen sein sollen, weil 
sie Eingevorene sind. 
Perschiedene Witteilungen. 
Vvorlejungen am Heminar für ovlentalische Iprachen 
in Berlin. 
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesungen 
und Übungen, welche im Sommersemester vom 
15. April bis 15. August 1906 im Seminar für 
orientaliiche Sprachen in Berlin gehalten werden. 
Beginn der Instriprion: 18. Aprll. 
Beginn des Unterrichts: 238. April. 
Vorlesungen und übungen zur Vorbereitung 
für den Kaiserlichen Kolontaldienst. 
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kurfus: tägl. 9—10 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
2. Zweiter Kurfus: täglich außer Mittwochs und 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. 
Dr. Velten. 
3. Geschichte und Verwaltung Deutsch-Ostafrikas: 
Mittwochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten. 
4. Ubungen im Erklären und Abfassen vonöffentlichen 
und privaten Urkunden: Sonnabends, 68—9 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
II. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends, 
5—8 Uhr abends (6—6½ Uhr für den An- 
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten 
Kursus), Leyrgehilfen Suedi bin Farjallah 
und Tabu bin Uledl. 
2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis 
5 Uhr nachm., Lehrgehilfen Suedi bin Far- 
jallah und Tabu bin Uledi. 
III. 1. Anfänger-Kurfus (für Missionare): täglich 
10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof. 
2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags und 
Frritags, 11—12 Uhr vorm., Herr Professor 
einhof. « 
s.PractiicheübungenlmSuqheli(fü1-Mllsionare): 
täglich außer Sonnabends, 10—11 Uhr vorm. 
Haussa. 1. Anfänger-Kurfus: täglich außer Sonn- 
abends. 9—10 Uhr vorm., Herr Professor 
Dr. Lippert. 
  
2. Zwelter Teil des Jahreskursus: täglich außer 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. 
Dr. Lippert. 
Fulbe. Elnjführung in die Fulbe-Sprache mit be- 
sonderer Berücksichtigung des Dialekts von 
Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr 
Prof. Dr. Lippert. 
Herero. Anfänger-Kursus: täglich von 9—10 Uhr 
vorm., Herr Prof. Meinhof. 
Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm., 
Herr Prof. Meinhof. 
Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr vorm. 
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5—6 Uhr 
nachm., Herr Missionar Westermann. 
Geographische Ortsbestimmungen (zwelter Teil 
des Jahreskursus): 
1. Ubungen im praktischen Berechnen der geographi- 
schen Breite, der Zeit und der geographischen 
Länge aus angestellten astronomischen Beobach- 
tungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr nachm., 
Herr Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt. 
Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo- 
graphischer Ortsbestimmungen (die Beobach- 
tungen finden statt auf dem Gebiet des Königlich 
Geodänusschen Instituts bei Potsdam an Tagen 
und zu Stunden, welche der Vereinbarung vor- 
behalten sind): Herr Astronom Prof. Schnauder. 
Über Tropen-Hygiene, verbunden mit Demon- 
strationen und praktischen Ubungen: Montags, 
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt 
Dr. Steudel. " 
lber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen 
und deren Verwendung, mit Demonstra- 
tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr 
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg. 
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen 
Botanischen Garten und Museum eingerichtete 
Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf- 
merksom gemacht. · 
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags 
und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr 
Prof. Dr. Velten. . 
Landeskunde der deutschen westafrikanischen 
Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun 
und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. .. 
Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz 
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof. 
Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine- 
Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über 
Verfassung und Verwaltung der deutschen 
Schhutzgebiete: Dienstags, 4—5 Uhr nachm. 
Über die Vereinigten Staaten von Amerika 
(Ubersicht ihrer politlschen, sozialen und wirt- 
schaftlichen Zustände): Dienstogs und Freitags, 
12—1 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Darm- 
staedter. 
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