Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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IV. Von den Rechtsverhältnissen zwischen den Bergbautreibenden 
und den Eigentümern von Grundstücken sowie den zur Nutzung 
der Grundstücke Berechtigten. 
A. Von der Grundabtretung. 
" 7°6. 
Insoweit für den Betrieb des Bergb inschließli öri 
- gbaues einschließlich der dazugehörigen 
Milagen 6 52, 53, 54) die Benutzung fremden Grund und Bodens notwendig 
(rlahunde, Bergbautreibende die Uberlassung der Benutzung verlangen. Die 
ar ü i " " ichen - 
sagt ac irf nur aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses ver 
ie Benutzung des mit Wohn= oder Wirtschaftsgebäuden bebauten Grund 
dnd Bodens und der damit in Verbindung stehenden Gartenanlagen und ein- 
gten Hofräume kann der Bergbautreibende nicht verlangen. 
∆ 77. 
Bere .n5 er Bergbautreibende ist verpflichtet, den zur Nutzung des Grundstücks 
[ercchtigten für die entzogene oder verminderte Nutzung jährlich im voraus 
vollständige Entschädi · » raus 
Benutzung mureschibigung zu leisten und das Grundstück nach beendigter 
*&* 78. 
Tritt durch die Benutzung — W t .- 
ein . ,»ertvermmderungdesGrundstucksoder 
Rüeägcbtgxaths assng .,F10Ustbarkeck ein, so muß der Bergbautreibende bei der 
Verpflichtung k ndstücks den Minderwert ersetzen. Für die Erfüllung dieser 
schon * ann der Grundeigentümer wie auch der Dienstbarkeitsberechtigte 
Si ei der Uberlassung zur Benutzung die Bestellung einer angemessenen 
wichebhet verlangen. Auch kann der Grundeigentümer, wenn das Gundstuc 
mehr zwecmäzig würde benutzt werden können, fordern, daß der Bergbau- 
treibende, statt den Mind -- - »- 
seines 8 4 behörs enn erwert zu ersetzen, das Eigentum des Grundstücks und 
79 
Wenn feststeht, daß di 6 7— » . .. 
od . ! ie Benutzung länger als drei Jahre dauern wird 
* G enn die Benutung nach Ablauf von drei Jahren noch —3 so kann 
rundeigentümer verlangen, daß d . 
Grundstücks und seines Jbchert erß ver Bergbautreibende das Eigentum des 
--· 80 
Bezieht sich die Ben 6 So. -- ·- 
inden- Benutzung nur auf einen Teil eines Grundstücks, so kann 
werden Sal s ve 8 —t Erwerbung dieses Teiles verlangt 
benutzt werden könntn. aß der übrigbleibende Teil nicht mehr zweckmäßig würde 
3 
Benutzung des 
Grund und Bodens 
zur Anlage von 
Betriebs. 
einrichtungen. 
Entschädigung für 
entzogene oder ver. 
minderte Nutzung. 
Ersaß für Wert. 
verminderung. 
Verpflichtung des 
Bergbautreibenden 
zum Grunderwerbe.
	        
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