Die Aussichten für dieses Jahr sind ebenfalls
günstig. Die Baumwollernte ist befriedigend aus-
gesallen, wenn ihr Ertrag auch wegen ungenügender
Niederschläge etwa um 15 v. H. niedriger sein wird
als im Vorjahre. Die Baumwolle ist zwar teurer
geworden, anderselts sind aber die Preise für
Garn und Gewebe gestiegen, und die Fabriken haben
zeitig zu niedrigen Preisen Baumwolle gekauft, so
doß sie durch die jetzigen höheren Preise nur wenig
geschädigt werden. Die Nachfrage nach Garn sowohl
als nach Geweben ist andauernd groß, und manche
Fabriken haben schon jetzt ihre ganze Produktion
bis Ende des Jahres verkauft. Die Ausfuhr von
Garn nach China verspricht gut und gewinnbringend
zu werden.
Infolge dleser günstigen Lage nimmt die Fa-
brikatlon zu. In Bombay und Ahmedabad werden
12 000 neue Webstühle aufgestellt werden, von
denen die meisten voraussichtlich Ende dieses Johres
in Betrieb gesetzt werden. Außerdem ist die Er-
richtung einiger neuer Fabriken in Ahmedabad, Puna,
Sholapur und Rolhapur geplant, und es haben sich
hierfür Aktiengesellschaften gebildet.
Die Behandlung und Besteuerung der Eingeborenen
auf den Fidschl-Inseln.
Bei der Einrichtung der englischen Verwaltung
im Jahre 1875 wurden die Wohnsite aller Stämme,
welche vorher demselben Oberhäuptling oder „Roko“
unterstanden hatten, zu einer Provinz vereinigt, zu
deren Leiter der bisherige Oberhäuptling als „Roko
der Provinz“ ernannt wurde. Dem Roko wurden
die Häuptlinge der einzelnen Stämme, die soge-
nannten „Buli“, als Bezirksleiter unterstellt. Auf
diese Weise wurden an der Küste 12 Provinzen mit
je einem Roko an der Snpitze eingerichtet. Im
gebirgigen Innern des Landes, wo klelne kriegerische
Stämme in fortwährender Fehde miteinander leben,
ernannte man für jeden Distrikt einen besonderen
europäischen Bezirksleiter.
Dieses System besteht im wesentlichen noch jetzt,
nur hat man aus den Distrikten im Innern drei Pro-
vinzen unter europäischen Leitern gebildet und die
Küstenprovinzen durch Tellung um zwei vermehrt,
so daß die Zohl der Provinzen jetzt 17 beträgt.
Die früher schrankenlose Gewalt der angestammten
Häuptlinge hat man seither durch mannigfache Ein-
geborenenverordnungen beschränkt. Der Erfolg dieser
Verordnungen hängt davon ab, ob man sie „durch
die Häuptlinge und im Interesse der Häuptlinge“,
oder „durch die Häuptlinge und im Interesse des
Volkes“ ausflhren lassen will. Der erstere Weg
entspricht mehr den überlieferten Anschauungen der
Inselbewohner, und ist bequemer und vorteilhafter,
well er Reibungen vermeidet und der Regierung die
Anhänglichkeit der meisten Häuptlinge sichert. Trotz-
dem wird man, um die Entwicklung und Wohlfahrt
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der Eingeborenen zu fördern, den zweiten Weg be-
schreiten müssen. »
Die Besoldung der eingeborenen Beamten ist
nicht glänzend. Die Buli bekommen, obwohl sie
die wichtigsten Personen des ganzen Verwaltungs-
systems stnd und viele Geschäfte zu erledigen haben,
10, 5 oder 3 K jährlich, je nachdem sie Buli erster,
zweiter oder dritter Klasse sind. Die Provinzial-
beamten erhalten 12—20 K, die eingeborenen Polizei-
richter durchschnutlich 15 L jährlich. Dabel sind
diese Beamten durch ihre dienstliche Tätigkeit so sehr
in Anspruch genommen, daß sie für die ihnen sonsft
obliegenden Arbeiten, besonders die Unterhaltung
ihrer Gärten, keine Zeit haben. Da sfie sich bei dem
geringen Gehalt auch keine Arbelter mieten können,
sind sie darauf angewiesen, daß die Eingeborenen,
der alten „Lala“-Sitte entsprechend, ihnen un-
entgeltlich diese Arbeiten verrichten. Da anderseits
die Häuptlinge mit dem Recht auf „Lala“ vielfach
Mißbrauch getrieben haben, sind durch eine Ver-
ordnung als zu leistende Arbeiten folgende bestimmt
worden: Hausbau, Gartenunterhaltung, Wegebau,
Fremdenführung, Kanoebau, Schildkrötenfang, Post-
besorgung und die Verpflichtung, die Regierungs-
beamten und deren Boten durchs Wasser zu tragen.
Der Lalapflichtige muß für die Dienste in bar oder
in Nahrungsmitteln entschädigt werden, soweit das
im einzelnen Falle üblich sein sollte; er ist nicht
verpflichtet, sie für einen Europäer unentgeltlich zu
leisten.
Leider trelben noch jetzt manche Häuptlinge da-
durch Mißbrauch, daß sie die Bestimmung einer
anderen Verordnung: „die Eingeborenen sollen nach
ihrem Herkommen ihren Häuptlingen und Beamten
in allen Dingen gehorchen“, dazu benutzen, um un-
gemessene Dienste zu beanspruchen. ·
Fast überall herrscht unter den Eingeborenen,
ihrer fortschreitenden Aufklärung entsprechend, eine
wachsende Mißstimmung gegen die Lala-Stute. Sie
bezeichnen es als besonders drückend, daß sie den
Häuptlingen Gärten unterhalten, Häuser bauen,
Geld und Nahrungsmittel geben, für sie Wege
bauen und fischen, ihnen Botendienste leisten und
ihre Boote jederzeit frei zur Verfügung stellen müssen.
Die Mißstimmung wird dadurch vergrößert, daß die
Eingeborenen Vergleiche zwischen ihrer Lage und der
der immer mehr einwandernden Inder und Poly-
nesier ziehen. Diese Farbigen, die schon fast ein
Fünftel der Bevölkerung der Fidschtinseln aus-
machen, sind von Handdiensten und einer Kopfsteuer
in Flji ebenso befreit wie die Weißen und können
gehen und kommen, woher und wohin sie wollen.
Leider sind es hauptsächlich die jungen Ein-
geborenen, die sich den schwereren Arbeiten zu ent-
ziehen suchen. Zu den schweren, aber auch am
häufigsten vorkommenden Arbeiten gehört der Bau
des Eingeborenenhauses, das nur eine Dauer von
4—6 Jahren hat. Die älteren Leute, die eine eigene
Familie haben, beteiligen sich bereitwillig am Haus-