Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Programm und Bestimmungen durch den Minister 
festgesetzt find: - 
Kandidaten, die entweder mit elnem Lizentiaten- 
Diplom der Rechte, der Wissenschaften oder mit 
einem Doktordiplom der Medizin versehen sind; 
ferner solchen, die ein Diplom der Staatsrechts- 
schulen, der Schule für lebende orientalische Sprachen 
der Handels-Hochschulen, einer höheren vom Staat 
anerkannten Handelsschule, des agronomischen 
National-Instituts oder der nationalskonomischen 
Schule besitzen oder beglaubigte Zeugnisse über be- 
standene Examina des Polytechnikums, der besonderen 
Militärschule, der Navigationsschule, der höheren 
National-Bergwerksschule, der Nationalschule für 
Brücken und Wege, der Kolonialschule, der Zentral- 
schule für Kunst und Gewerbe oder der Bergwerks- 
schule von St. Etienne beibringen; ferner aus 
Kandidaten, welche einen Dienst von 5 Jahren als 
Bureaubeamte in den General-Sekretariaten der 
Kolonien aufweisen. 
Diese Kandidaten müssen dem Wehrpflicht- 
gesetz genügt und dürfen das dreißigste Jahr nicht 
überschritten haben. 
Die Vakanzen werden in folgendem Verhältnis 
berteilt: 
Die Hälfte an die Schüler der Kolonialschule, 
die andere Hälfte an die Kandidaten der zweiten 
tegorie. 
Die Verwaltungseleven werden ausschließlich in 
einer einem Generalgouverneur oder einem General- 
kommissar unterstellten Kolonie beschäftigt; sie werden 
als Unterbeamte eingestellt und können unter keinen 
uftnden, selbst zeitweise, Verwaltungssunktionen 
ausüben. 
Die Verwaltungseleven werden nach einem 
Dienstiahre in den Kolonlen durch den General- 
gouverneur oder den Generalkommissar entweder 
zur Ernennung als Hilfs-Verwaltungsbeamte 3. Kl. 
oder zur Absolvierung eines zweiten Dienstjahres 
in den Kolonien oder im Falle der Untauglichkeit 
bur sofortigen Entlassung vorgeschlagen. Die zurück- 
bestellten Verwaltungsschüler werden nach Absol- 
dierung ihres zweiten Dienstjahres in den Kolonten 
wurch den Generalgouverneur oder den General- 
ommissar entweder zur Ernennung als Hilfs- 
#v rwaltungsbeamte 3. Klasse oder zur Entlassung 
orgeschlagen. Die Verwaltungseleven, deren Ent- 
selling verfügt ist, haben ein Recht auf eine Ent- 
c# igung für ihre Verabschiedung. 
w Die Hälfte der freien Stellen für Hilfs-Ver- 
altungsbeamte 3. Klasse ist den Verwaltungs-= 
even vorbehalten. 
     
  
      
  
Titeratur. 
Beitschrift für Ethnologie. Hest 1 und 2, 1906. 
Die Zeitschrift veröffentlicht in ihren beiden 
ersten Heften des laufenden Jahres eine Abhandlung 
  
der Missionare G. Binetsch und G. Härtter über 
die auch das deutsche Togoschutzgebiet bevölkernden 
Ewe-Eingeborenen Westafrikas. In 4 Aufsätzen 
werden wir mit den Anschauungen, den Sitten, Ge- 
bräuchen und den Spielen der Eingeborenen sowie 
mit der Art des von ihnen betriebenen Fischfanges 
bekannt gemacht. 
G. Haußleiter, Pastor: 
frage in Deutsch-Südwestafrika. 
gungen und Vorschläge. Preis 40 Pf. 
von Martin Warneck, Berlin. 
Pastor Haußleiter ist Inspektor der Rheinischen 
Mission in Barmen. In dieser Stellung, in welcher 
alle Berichte durch seine Hand gehen, hat er sich 
elne gründliche Kenntnis der Verhältnisse in Südbwest- 
afrika angeeignet, darum darf er wohl mit Recht 
seine Stimme in dieser für unser Vaterland so 
wichtigen Frage erheben. Nach einigen einleitenden 
Worten bespricht Haußleiter die Literatur über Deutsch- 
Südwestafrika und nimmt zu ihr Stellung. In 
ruhiger und sachlicher Form stellt er falsche Auf- 
fassungen richtig, klärt Irrtümer und Mißverständnisse 
auf oder billigt und ergänzt Anschauungen und 
Maßnahmen, die er für vorteilhaft und erfolgreich 
hält. Aber die Broschüre übt nicht nur Kritik, 
sondern sie gibt uns auch etwas Positives. Die 
Vorschläge, die Haußleiter macht, zeugen von Wohl- 
wollen, tragen den Verhältnissen vollauf Rechnung 
und behalten stets die vortellhaften und praktischen 
Ziele im Auge. Jeder, der sich für unsere Kolonial- 
politik interessiert, wird das hübsch ausgestattete 
Büchlein gern willkommen heißen. Man kann der 
trefflichen Schrift nur weiteste Verbreitung unter 
Freund und Feind wünschen. 
Deutsch-Ewe-Wörterbuch. Herausgegeben von 
P. Franz Mertens 8. V. D., unter Mitwirkung 
mehrerer Missionare derselben Gesellschaft. Lome, 
Verlag der kathollschen Mission. Druck der 
Missionsdruckerei in Steyl, Post Kaldenkirchen, 
Rhl. Ladenpreis 8 Mk. 
Westermann, Missionar der Norddeutschen Missions- 
Gesellschaft: Wörterbuch der Ewe-Sprache. 
I. Teil, Ewe-beutsches Wörterbuch. Berlin 1905. 
D. Reimer. Gr. 8°. Preis 14 Mk. 
Es ist als eine erfreuliche Erscheinung zu be- 
grüßen, daß die in Togo tätigen Missionen der 
Erforschung der dort verbreiteten Ewesprache ihr 
Interesse zuwenden. Als Ergebnis emsigen Fleißes 
liegen jetzt die beiden oben bezeichneten Wörterbücher 
vor. Abgesehen von der sprachwissenschaftlichen Be- 
deutung haben beide Werke einen nicht zu unter- 
schätzenden Wert für alle diejenigen, welche sich die 
Erlernung der Ewesprache angelegen sein lassen oder 
deren Gebrauch im Verkehr mit den Eingeborenen 
pflegen. 
Zur Eingeborenen- 
Erwũ- 
Verlag 
  
 
	        
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