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Programm und Bestimmungen durch den Minister
festgesetzt find: -
Kandidaten, die entweder mit elnem Lizentiaten-
Diplom der Rechte, der Wissenschaften oder mit
einem Doktordiplom der Medizin versehen sind;
ferner solchen, die ein Diplom der Staatsrechts-
schulen, der Schule für lebende orientalische Sprachen
der Handels-Hochschulen, einer höheren vom Staat
anerkannten Handelsschule, des agronomischen
National-Instituts oder der nationalskonomischen
Schule besitzen oder beglaubigte Zeugnisse über be-
standene Examina des Polytechnikums, der besonderen
Militärschule, der Navigationsschule, der höheren
National-Bergwerksschule, der Nationalschule für
Brücken und Wege, der Kolonialschule, der Zentral-
schule für Kunst und Gewerbe oder der Bergwerks-
schule von St. Etienne beibringen; ferner aus
Kandidaten, welche einen Dienst von 5 Jahren als
Bureaubeamte in den General-Sekretariaten der
Kolonien aufweisen.
Diese Kandidaten müssen dem Wehrpflicht-
gesetz genügt und dürfen das dreißigste Jahr nicht
überschritten haben.
Die Vakanzen werden in folgendem Verhältnis
berteilt:
Die Hälfte an die Schüler der Kolonialschule,
die andere Hälfte an die Kandidaten der zweiten
tegorie.
Die Verwaltungseleven werden ausschließlich in
einer einem Generalgouverneur oder einem General-
kommissar unterstellten Kolonie beschäftigt; sie werden
als Unterbeamte eingestellt und können unter keinen
uftnden, selbst zeitweise, Verwaltungssunktionen
ausüben.
Die Verwaltungseleven werden nach einem
Dienstiahre in den Kolonlen durch den General-
gouverneur oder den Generalkommissar entweder
zur Ernennung als Hilfs-Verwaltungsbeamte 3. Kl.
oder zur Absolvierung eines zweiten Dienstjahres
in den Kolonien oder im Falle der Untauglichkeit
bur sofortigen Entlassung vorgeschlagen. Die zurück-
bestellten Verwaltungsschüler werden nach Absol-
dierung ihres zweiten Dienstjahres in den Kolonten
wurch den Generalgouverneur oder den General-
ommissar entweder zur Ernennung als Hilfs-
#v rwaltungsbeamte 3. Klasse oder zur Entlassung
orgeschlagen. Die Verwaltungseleven, deren Ent-
selling verfügt ist, haben ein Recht auf eine Ent-
c# igung für ihre Verabschiedung.
w Die Hälfte der freien Stellen für Hilfs-Ver-
altungsbeamte 3. Klasse ist den Verwaltungs-=
even vorbehalten.
Titeratur.
Beitschrift für Ethnologie. Hest 1 und 2, 1906.
Die Zeitschrift veröffentlicht in ihren beiden
ersten Heften des laufenden Jahres eine Abhandlung
der Missionare G. Binetsch und G. Härtter über
die auch das deutsche Togoschutzgebiet bevölkernden
Ewe-Eingeborenen Westafrikas. In 4 Aufsätzen
werden wir mit den Anschauungen, den Sitten, Ge-
bräuchen und den Spielen der Eingeborenen sowie
mit der Art des von ihnen betriebenen Fischfanges
bekannt gemacht.
G. Haußleiter, Pastor:
frage in Deutsch-Südwestafrika.
gungen und Vorschläge. Preis 40 Pf.
von Martin Warneck, Berlin.
Pastor Haußleiter ist Inspektor der Rheinischen
Mission in Barmen. In dieser Stellung, in welcher
alle Berichte durch seine Hand gehen, hat er sich
elne gründliche Kenntnis der Verhältnisse in Südbwest-
afrika angeeignet, darum darf er wohl mit Recht
seine Stimme in dieser für unser Vaterland so
wichtigen Frage erheben. Nach einigen einleitenden
Worten bespricht Haußleiter die Literatur über Deutsch-
Südwestafrika und nimmt zu ihr Stellung. In
ruhiger und sachlicher Form stellt er falsche Auf-
fassungen richtig, klärt Irrtümer und Mißverständnisse
auf oder billigt und ergänzt Anschauungen und
Maßnahmen, die er für vorteilhaft und erfolgreich
hält. Aber die Broschüre übt nicht nur Kritik,
sondern sie gibt uns auch etwas Positives. Die
Vorschläge, die Haußleiter macht, zeugen von Wohl-
wollen, tragen den Verhältnissen vollauf Rechnung
und behalten stets die vortellhaften und praktischen
Ziele im Auge. Jeder, der sich für unsere Kolonial-
politik interessiert, wird das hübsch ausgestattete
Büchlein gern willkommen heißen. Man kann der
trefflichen Schrift nur weiteste Verbreitung unter
Freund und Feind wünschen.
Deutsch-Ewe-Wörterbuch. Herausgegeben von
P. Franz Mertens 8. V. D., unter Mitwirkung
mehrerer Missionare derselben Gesellschaft. Lome,
Verlag der kathollschen Mission. Druck der
Missionsdruckerei in Steyl, Post Kaldenkirchen,
Rhl. Ladenpreis 8 Mk.
Westermann, Missionar der Norddeutschen Missions-
Gesellschaft: Wörterbuch der Ewe-Sprache.
I. Teil, Ewe-beutsches Wörterbuch. Berlin 1905.
D. Reimer. Gr. 8°. Preis 14 Mk.
Es ist als eine erfreuliche Erscheinung zu be-
grüßen, daß die in Togo tätigen Missionen der
Erforschung der dort verbreiteten Ewesprache ihr
Interesse zuwenden. Als Ergebnis emsigen Fleißes
liegen jetzt die beiden oben bezeichneten Wörterbücher
vor. Abgesehen von der sprachwissenschaftlichen Be-
deutung haben beide Werke einen nicht zu unter-
schätzenden Wert für alle diejenigen, welche sich die
Erlernung der Ewesprache angelegen sein lassen oder
deren Gebrauch im Verkehr mit den Eingeborenen
pflegen.
Zur Eingeborenen-
Erwũ-
Verlag