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nennen würde, und daß Bamum troh seiner 10000
Einwohner in Deutschland nur eine kleine Stadt
wäre. Nun erzählten wir ihm auch von Ball und
den dortigen Schulen; uns lag daran zu wissen,
was er zur etwalgen Gründung einer Missionsstation
in Bamum sagen würde. Er äußerte zuerst einige
Bedenken, warauf wir ihn baten, sich die Sache
ruhig zu überlegen. Am andern Tage teilte er uns
mit, er wünsche uns, wir sollten uns bei ihm nieder-
lassen. Ein baldiges Einsetzen der Missionstätigkeit
erscheint um so wünschenswerter, weil der Islam
unaufhaltsam vordrängt. In Bamum wohnen jetzt
schon über 500 Haussa mit ihren Familien. Sie
halten öffentlich auf dem Markte ihre Gebete und
bezeugen daneben dem Könige unterwürfig ihre Er-
gebenheit.
Die Häuser sind in Bamum für afrrikanische
Verhältnisse sehr schön gebaut und stehen in
gerader Linie, oft drei Reihen auf einer Seite der
Straße. Sie sind meist 9 m im Geviert und
haben etwa 6 m hohe Wände, die aus Flechtwerk
von Palmrippen hergestellt und mit Lehm beworfen
sind. Dann kommt ein etwa 70 em hohes
Gesims aus geflochtenem Gras, das allerlei Tier-
figuren aufweist, wie Eldechsen, Leoparden, Schild-
kröten. Darüber erhebt sich das sehr steile Gras-
dach, das in eine Spitze ausläuft. Das Innere der
Hütten ist sauber und schön ausgestattet. Am Ein-
gang hängt das Eßgeschirr, alles fein geputzt und
heschmackooll geordnet. An den Wänden sind noch
allerlei Töpfe und Krüge aus Ton angebracht,
während die Decken mit geflochtenen Körben und
Stühlen aus Palmenrippen behangen sind. Groß-
artig und fast imposant ist der Hüttenpalast des
Königs. Es gehören etwa 40 kleinere Häuser dozu,
in denen die Diener des Herrschers wohnen. Dieses
Volk hat ohne Zweifel eine gewisse Kultur und hält
auf äußere Ordnung.
Rus fremden Rolonien und
Produhktionsgrbieten.
Geplante Anderung des Solltarifs des Südafrikanischen
. Sollvereins.
Der neue südafrikanische Zolltarif sollte am
25. Mai den Kolonien vorgelegt werden und nach
Annahme sofort in Kraft treten. Die Geltungs-
dauer des Tarifs soll für Britisch Südafrika, mit
Ausnahme des Transvaal und der Oranjeflußkolonie,
5 Jahre betragen. In den beiden letzteren Kolo-
nien soll die Festsetzung der Geltungsdauer den
zukünftigen Parlamenten überlassen bleiben. Über
die durch den neuen Tarif geplanten Zollerhöhungen
verlautet, daß in Klasse 1, 2 und 4 des bisherigen
Tarifs nur unbedeutende Veränderungen stattfinden.
In Klasse 3 sollen alle Waren elnem Einfuhrzoll von
5 v. H. (bisher 2½ v. H.), in Klasse 5 einem solchen
von 15 v. H. (bisher 10 v. H.) des Werts unter-
worfen werden. In Klasse 3 und 5 sollen angeblich
englische Waren einen Vorzug von 5 v. H. des
Werts genießen, so daß die englischen Waren der
Klasse 8 zollfrei eingehen, die Waren der 5. Klasse
10 v. H. des Werts zu zahlen haben würden.
NRegelung des Münzwesens in Britisch-Ostafrika und
Uganda. ) ·
DleEastMrioasndUganäa(0ukkonoy)Order
in Council 1905 ist durch gleichzeitige Bekannt-
machungen der Kommissare für Britisch-Ostafrika
und Uganda vom 1. April d. Is. in beiden Pro-
tektoraten in Kraft gesetzt worden, mit Ausnahme
jedoch der Artikel 4 bis 12, die Bestimmungen
über Silbergeld und Scheidemünzen enthalten.
Gleichzeitig sind die ersten Banknoten in Um-
lauf gesetzt worden, und zwar vorläufig nur solche
zu 5 und 10 Rupien, die bisher zu einem Gesamt-
werte von 200 000 Rupien gedruckt worden sind.
Später sollen noch Scheine zu 20, 50, 100 und
500 Rupien ausgegeben werden. Die Scheine sind
ihrem Außern nach dem indischen Papiergeld nach-
gebildet. Sie tragen außer in Englisch einen Auf-
druck ihres Wertes in Arabisch und Guzerati.
Zu Mitgliedern der in § 3 der Verordnung
vorgesehenen Finanzkommission (Currency Board),
deren Vorsitzender von Amts wegen der Schatzmelster
des Protektorats ist, sind laut Bekanntmachung in
der Offizial Gazette vom 1. April d. Is. der Kron-
advokat und der Zolldirektor ernannt worden.
Jollfreiheit für ECinfuhrwaren in Französisch-Westafvika.
Gemäß Verordnung der französischen Regierung
vom 2. Mal d. Is. ist das Verzeichnis der allge-
meinen Zollbefreiungen in dem Einfuhrtarif für
Französisch-Westafrika vom 14. April 1905 75) durch
folgende Erzeugnisse zu ergänzen: Roher Kautschuk,
rohes Kopalgummi und Erdpistazien.
(ournal ofciel de la République Francaise.)
Der Außenhandel der Bolonie Lagos im Jahre 1905.1)
Der Gesamtaußenhandel der Kolonie Lagos
wies im Jahre 1905 einen Wert von 1 885 687 .
gegenüber 1 878 898 8 im Jahre 1904 auf. In
dieser Wertzahl für das Jahr 1905 ist der Wert
des Transitverkehrs mit enthalten. Sieht man von
dem Transitverkehr, dem Verkehr mit Münzen sowie
der Einfuhr von Reglerungsgut ab, so ergibt sich
ein Gesamtwert des Außenhandels in Höhe von
*) Bgl. D. Kol. Bl. 1905 S. 585.
*) Val. D. Kol. Bl. 1905 S. 354.
1) Lol. D. Kol. Bl. 1906 S. 251.