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Clearance Certificate“ erhalten hat. Zu diesem Zweck
muß er dem Immigration Osffscer eine Liste vor-
weisen von allen abgemusterten Seeleuten, allen
Deserteuren und allen in einer Krankenanstalt oder
in Gefangenschaft zurückgelossenen Mannschaften sowie
von den Seeleuten, die er an Stelle der Ausge-
schiedenen angemustert hat.
Für jeden fehlenden, in der „Prohibited List“
ausgeführten Seemann sind 10 8 zu hinterlegen.
Für das Fehlen anderer Seeleute hat der Schiffs-
führer nicht aufzukommen, sofern er nur dem Immi-
gration Officer den Nachweis erbringt, daß er die
gleiche Anzahl von Seeleuten bei der Ausfahrt an
Bord hat wie bei der Ankunft des Schiffes. Sollte
indessen ein Seemann, der nicht in der „Prohibitable
List“ aufgeführt war, nachträglich als „prohibitable“
bezeichnet werden und bei der Abfahrt des Schiffes
sehlen, so muß sich der Schiffsführer durch ein von
dem Agenten seiner Reederel mitgezeichnetes Schrift-
stück verpflichten, gegebenenfalles später für die Fort-
schaffung des Mannes Sorge zu tragen, ohne daß
der Regierung der Kapkolonie Unkosten dadurch
erwachsen.
Die Erteilung des „Clearance Certificate“ soll.
den Schiffsführer der Verantwortlichkeit für spätere
Desertionen bis zur Abfahrt nicht entheben. Auch
soll er bis zur Abfahrt auf Verlangen des Immi-
gration Officer verpflichtet sein, das „Clearance
Certtficate“ bei diesem zu hinterlegen, um dadurch
eine nochmalige Musterung und etwaige Maßregeln
zu ermöglichen, die nachträgliche Desertionen oder
Entweichungen erforderlich machen.
Abschnitt VI weist noch besonders auf die strengen
Strafen hin, mit denen das Gesetz das Einführen
von Chinesen bedroht.
Suchtversuche in den punzab- Rolonien.
Die Schlagfertigkeit des indischen Transport-
wesens hängt in allererster Linie von den Erfolgen
ab, welche die Pferde-, Kamel= und Maultlerzucht
in den Punjab-Bewässerungs-Kolonien zeltigen. Was
die letztgenannte betrifft, so ist mon mit ihr schon
aus dem Versuchsstadlum heraus und man hat einen
Weg gefunden, der zu sicherem Erfolge führen wird.
Man betreibt die Maullierzucht, indem man dem
Cambadar oder Dorfältesten einen besonderen Land-
antell zuweist, unter der Bedingung, daß er eine
bewährte Stute zu weiterer Aufzucht hält. In der
Chenab-Kolonie belief sich die Zahl solcher Camba-
dars, die diese Bedingung eingegangen sind, im
letzten September auf 1113. Doch die Zahl ver-
mehrt sich von Tag zu Tag.
Die Aufzucht von Maultieren ist keineswegs
teuer und schon aus dem Grunde wird sie gern
betrieben, da eine Stute, die zur Weiterzucht als
geelgnet gefunden wird, dem Züchter einen Preis
von 150 bis 200 Rup. bringen kann.
Es ist schon jetzt eine ganze Anzahl junger Maul-
tiere in der erwähnten Kolonie vorhanden, denn im
allgemeinen liebt der Bauer nicht, sich sofort von
dem jungen Nachwuchs zu trennen. Er wartet
lieber, bis sie älter geworden find und verkauft sie
dann natürlich zu höherem Preise.
Die indische Regierung beratschlagt augenblicklich
über einen Vorschlag, in Zukunft nur solchen An-
siedlern Landantelle in der Kolonie zu gewähren,
welche die Maultierzucht als damit verbundene Be-
dingung auf sich nehmen wollen.
In einigen geeigneten Teilen der Chenab-Kolonie
ist auch Baluchis Land bewilligt worden zur Be-
treibung der Kamelzucht. Doch mit Recht ist man
besorgt, daß, je mehr die Kolonie sich entwickelt und
je wertvoller der Boden wird, die Kamelzucht desto
mehr in den Hintergrund gedrängt wird.
In der Thelum-Kolonie betreibt man die Pferde-
zucht unter denselben Bedingungen, wie die Maultier-
zucht in der Chenab-Kolonie. Man gewährt Extro-
Landanteile für das Halten einer bewährten Zuchtstute.
Das Risiko der Pferdezucht für den Bauer ist natürlich
ein größeres, denn der Verlust, der durch Krank-
beiten, die früher in dieser Kolonie häufig waren,
durch Eingehen der Tiere oder durch Diebstahl ein-
treten kann, ist ein empfindlicher. Mon sieht aber
auch inbetreff der Pferdezucht hoffnungsvoll in die
Zukunft.
Sollte eine Thelum-Remonte den Anforderungen,
die in den britischen Kavallerie-Regimentern gestellt
werden, nicht genügen, findet sie melstens in einem
Native-Kavallerle-Regiment Aufnahme.
Bau einer Eisenbahn in Norduigerta.
In England wird beabsichtigt, das Eisenbahnnetz
in Nigeria nordwärts auszudehnen, um insbesondere
die Landschaften Gando und Sokoto in Nordnigeria
außzuschließen, die einen vorzüglichen Markt für die
englische Einfuhr abzugeben versprechen. Im Unter-
hause erklärte der Unterstaatssekretär des Kolonial=
amts auf eine Anfrage, daß demnächst genaue Pläne
für den Bau dieser Bahn ausgearbeitet würden.
Dem Jahreebericht von Bvitisch-Nordnigeria
flr das Jahr 1904“)
wird folgendes eninommen:
Die Organisation der Verwaltung hat sich im
laufenden Jahre weiter ausgedehnt. Der Gouver=
neur hat eine Rundreise durch die Kolonie gemacht,
hierbei die herrschenden Emirs, die mit Bewilligung
der Regierung eingesetzt waren, förmlich in ihr Amt
eingeführt und ihnen zum ersten Male den Treueid
abgenommen. Das System, die Eingeborenenhäupt-
linge zu belassen, hat befriedigende Ergebnisse ge-
*) Für 1903 vgl. D. Kolontalblatt 1905 S. 331.