Titeratur.
Documents relatifts à la répression de la traite
des esclaves, publiés en exécution des articles 81
? suivante de I’acte général de Broxelles. —
05.
Die vorstehende Sammlung enthält u. a.:
Statiftische Mittellungen über die Einfuhr von
Waffen und Munition, den Waffen= und Munitions-
handel und die Erteilung von Waffenscheinen im
Jahre 1904, teilwelse auch 1905, aus Togo, Ka-
merun, Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch--
Gambia, Sierra Leone, Lagos, Südnigerla, Rhodesia.
und Britlsch-Zentralasrika; serner die Verordnungen
und Bekanntmachungen des Gouverneurs von Kamerun
vom 14. April, 10. September und 10. September
1905, betreffend Verbot der Einfuhr von Wafen,
Munition und Kriegsmaterlal; Verordnungen, welche
im Jahre 1905 ergangen sind im Kongostaat, in
Französisch-Westafrika, im französischen Kongo, Süd-
und Nordnigeria und im Somaliland, betreffend die
Regelung der Waffen= und Munitionseinfuhr und
ihre Besteuerung, Wassenaufbewahrung, Transport
und Handel sowie die Ertellung von Waffenscheinen;
Verzeichnisse der im Jahre 1904 in Deutsch-Ostafrika
und Britisch-Nordnigerla den Sklaven erteilten Frei-
briefe, statiftische Mitkellungen über Sklavenbefreiungen
in den Jahren 1904 und 1905 in der italienischen
Benadier-Kolonie und Erytrea. aus letzterer Kolonle
auch eine Denkschrift über denselben Gegenstand.
Auf dem Gebiete des Strafrechts findet sich:
Das für Franzöfisch-Westafrika und den franzöfischen
Kongo erlassene Dekret vom 12. Dezember 1905,
betreffend Verbot des Sklavenhondels. Ferner sind
zu erwähnen: Die Ubersicht über die im Jahre 1904
in Deutsch-Ostafrika wegen Sklavenhandels ver-
hängten Strafen, Verordnungen des Gouverneurs
von Französisch-Kongo, betreffend Überwachung ara-
bischer Karawanen in den Sultansterritorien, Denk-
schriften über den Sklavenhandel im Jahre 1904
aus: Britisch-Ostafrika, Nordnigeria, Uganda und
Somaliland, dem Sudan, von der Goldküste, Bericht
über die Kreuzfahrten an der Küste Britisch-Ostafrikas
im Jahre 1904, Statistik über die Küstenschiffahrt
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im Hafen von Zanzibar im Jahre 1905 und Bericht
des Internationalen maritimen Bureaus für das
Jahr 1905, eine Vereinbarung zwischen der italie-
nischen Regierung und dem Mullah, betreffend Verbot
des Sklavenhandels und der Waffeneinfuhr, und eine
Mitteilung der türkischen Regierung, betreffend den
Sklavenhandel nach Konstantinopel. Statistische Nach-
weisungen aus dem Jahre 1904 bzw. 1905 über
die Einfuhr und Fabrikation von Spirituosen und
ihre Besteuerung sind mitgetellt aus Togo, Kamerun,
Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch-Gambla,
Sierra Leone, Goldküste, Südnigeria und Rhodesia.
Verordnungen, betreffend die Spirituoseneinfuhr, die
Verzollung, Schankerlaubnis u. dgl. sind erlassen in
Französisch-Westafrika und Kongo, Britisch-Gambia,
Sierra Leone, Goldküste, Nordnigeria und Britisch-
Zentralafrika.
Brockhaus'’ Kleines Konversations-Lexikon.
Fünfte vollständig neubearbeitete Auflage in zwei
Bänden. Leipzig 1906. Verlag F. A. Brockhaus.
Unter Bezugnahme auf die Besprechung in der
Nummer des Kolonialblattes vom 15. April d. Is.
S. 258 machen wir darauf aufmerksam, daß soeben
das erste Heft des zweiten Bandes zur Ausgabe
gelangt ist. Die weiteren Hefte werden wöchentlich
erscheinen, so daß der zweite Band im Herbste voll-
ständig vorliegt. Der Preis jeden Bandes, gebun-
den, stellt sich auf 12 Mk.
Titeratur-Verreichnis.
E— n ggangenen Lache h, nelem Säreit auseest stun e
der b ere nD #er e Eraneten eiteuns
Das heutige Mexiko und seine Kulturfortschritte
von Paul George, Jena. Bei u den Mitteilungen
der Geographischen Gesellschaft zu Lens Verlag von
Gustav Hüher, Jena 1906. Preis 6 Mk.
Dr. Julius Wolf, ord. Professor der Staatswissenschaften
an der Universität Breslau: Der deutsch-amerikanische
andelsvertrag, die kubanische Zuckerproduktion und die
kunft der — Mit zahlreichen statistischen
abellen und Erkursen. *s 1906. Verlag von
Gustav Fischer. Preis Mk. 3,—.
Perkehr##-Machkriichten.
befand sich dort nur eine Telegraphenanstalt.
Am
In Plantation (Kamerun) ist am 9. Mai d. Is. eine Postanstalt eröffnet worden. Bisher
15. Mal d. Is. ist in Bonaberi in Kamerun — auf dem nördlichen Ufer des Kamerun=
flusses 4,5 bberhalb von Duala — eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr
wor#
eröffnet
5 Mkl. 30 Pf.
Die Worttaxe für Telegramme nach Vonaberi ist beselbe wie für Duala. Sie beträgt zur Zeit