Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

Titeratur. 
Documents relatifts à la répression de la traite 
des esclaves, publiés en exécution des articles 81 
? suivante de I’acte général de Broxelles. — 
05. 
Die vorstehende Sammlung enthält u. a.: 
Statiftische Mittellungen über die Einfuhr von 
Waffen und Munition, den Waffen= und Munitions- 
handel und die Erteilung von Waffenscheinen im 
Jahre 1904, teilwelse auch 1905, aus Togo, Ka- 
merun, Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch-- 
Gambia, Sierra Leone, Lagos, Südnigerla, Rhodesia. 
und Britlsch-Zentralasrika; serner die Verordnungen 
und Bekanntmachungen des Gouverneurs von Kamerun 
vom 14. April, 10. September und 10. September 
1905, betreffend Verbot der Einfuhr von Wafen, 
Munition und Kriegsmaterlal; Verordnungen, welche 
im Jahre 1905 ergangen sind im Kongostaat, in 
Französisch-Westafrika, im französischen Kongo, Süd- 
und Nordnigeria und im Somaliland, betreffend die 
Regelung der Waffen= und Munitionseinfuhr und 
ihre Besteuerung, Wassenaufbewahrung, Transport 
und Handel sowie die Ertellung von Waffenscheinen; 
Verzeichnisse der im Jahre 1904 in Deutsch-Ostafrika 
und Britisch-Nordnigerla den Sklaven erteilten Frei- 
briefe, statiftische Mitkellungen über Sklavenbefreiungen 
in den Jahren 1904 und 1905 in der italienischen 
Benadier-Kolonie und Erytrea. aus letzterer Kolonle 
auch eine Denkschrift über denselben Gegenstand. 
Auf dem Gebiete des Strafrechts findet sich: 
Das für Franzöfisch-Westafrika und den franzöfischen 
Kongo erlassene Dekret vom 12. Dezember 1905, 
betreffend Verbot des Sklavenhondels. Ferner sind 
zu erwähnen: Die Ubersicht über die im Jahre 1904 
in Deutsch-Ostafrika wegen Sklavenhandels ver- 
hängten Strafen, Verordnungen des Gouverneurs 
von Französisch-Kongo, betreffend Überwachung ara- 
bischer Karawanen in den Sultansterritorien, Denk- 
schriften über den Sklavenhandel im Jahre 1904 
aus: Britisch-Ostafrika, Nordnigeria, Uganda und 
Somaliland, dem Sudan, von der Goldküste, Bericht 
über die Kreuzfahrten an der Küste Britisch-Ostafrikas 
im Jahre 1904, Statistik über die Küstenschiffahrt 
  
449 
  
im Hafen von Zanzibar im Jahre 1905 und Bericht 
des Internationalen maritimen Bureaus für das 
Jahr 1905, eine Vereinbarung zwischen der italie- 
nischen Regierung und dem Mullah, betreffend Verbot 
des Sklavenhandels und der Waffeneinfuhr, und eine 
Mitteilung der türkischen Regierung, betreffend den 
Sklavenhandel nach Konstantinopel. Statistische Nach- 
weisungen aus dem Jahre 1904 bzw. 1905 über 
die Einfuhr und Fabrikation von Spirituosen und 
ihre Besteuerung sind mitgetellt aus Togo, Kamerun, 
Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch-Gambla, 
Sierra Leone, Goldküste, Südnigeria und Rhodesia. 
Verordnungen, betreffend die Spirituoseneinfuhr, die 
Verzollung, Schankerlaubnis u. dgl. sind erlassen in 
Französisch-Westafrika und Kongo, Britisch-Gambia, 
Sierra Leone, Goldküste, Nordnigeria und Britisch- 
Zentralafrika. 
Brockhaus'’ Kleines Konversations-Lexikon. 
Fünfte vollständig neubearbeitete Auflage in zwei 
Bänden. Leipzig 1906. Verlag F. A. Brockhaus. 
Unter Bezugnahme auf die Besprechung in der 
Nummer des Kolonialblattes vom 15. April d. Is. 
S. 258 machen wir darauf aufmerksam, daß soeben 
das erste Heft des zweiten Bandes zur Ausgabe 
gelangt ist. Die weiteren Hefte werden wöchentlich 
erscheinen, so daß der zweite Band im Herbste voll- 
ständig vorliegt. Der Preis jeden Bandes, gebun- 
den, stellt sich auf 12 Mk. 
  
  
  
       
Titeratur-Verreichnis. 
E— n ggangenen Lache h, nelem Säreit auseest stun e 
der b ere nD #er e Eraneten eiteuns 
Das heutige Mexiko und seine Kulturfortschritte 
von Paul George, Jena. Bei u den Mitteilungen 
der Geographischen Gesellschaft zu Lens Verlag von 
Gustav Hüher, Jena 1906. Preis 6 Mk. 
Dr. Julius Wolf, ord. Professor der Staatswissenschaften 
an der Universität Breslau: Der deutsch-amerikanische 
andelsvertrag, die kubanische Zuckerproduktion und die 
kunft der — Mit zahlreichen statistischen 
abellen und Erkursen. *s 1906. Verlag von 
Gustav Fischer. Preis Mk. 3,—. 
  
Perkehr##-Machkriichten. 
befand sich dort nur eine Telegraphenanstalt. 
Am 
In Plantation (Kamerun) ist am 9. Mai d. Is. eine Postanstalt eröffnet worden. Bisher 
15. Mal d. Is. ist in Bonaberi in Kamerun — auf dem nördlichen Ufer des Kamerun= 
flusses 4,5 bberhalb von Duala — eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr 
wor# 
eröffnet 
5 Mkl. 30 Pf. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Vonaberi ist beselbe wie für Duala. Sie beträgt zur Zeit
	        
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