Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. 
heransgegeben in der Kolonisl-Ableilung des Auswärliges Amls. 
  
XVII. Jahrgang. Berlin, 15. Oktober 1906. Unnmer 20. 
— erscheint in der e am am al. und 15. jedes Monats. Derlelben werden als Beiheste die ——5 a u 
erscheinenden: „Mitte teilange roôisonden un lehrton aur eutschen Schu dieten erausgegoben von Dr. Frei 
v. Danckelman. Der Sreeiszbelich mernrnnenn für das Kolo Narrian 8 den Beiheften kren beim Bezuge durch die Pot 2 
#uchbondlungen Mi. 3,—, direkt unter breisftan ed durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 für Deutschland einschl. der deutschen Schuhgebiete und 
terreich, Ungarn, Ml. *—— " dic Län Frdes Milivostdereiere — üarnbing. n und Anfjragen sind %n die Kam gliche rsee von 
i Steqnted Mittler und Sohn, BerlenWes, Kochstraße 68—71, zu richten. 
Inhait . Amtlicher Teil: Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die finanziellen Obliegenheiten der kommunalen 
Verbände in Deutsch-Ostafrika S. 669. — Verfügung der Kolonial. Abteilung, betreffend die Schürffeldgebühr, die 
Feldessteuer sowie die Förderungsabgabe in Deutsch- Mafeila 670. — Verordnung des Gouverneurs von Togo, 
betressend die erlbepflihht, der Nichteimngeborenen S. 670. — Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Süd- 
westafrika S. 671. — Personalien und Verlustliste Nr. 71 S. 672. 
riea Teil: Personal-Nachrichten S. 674. — Deutsch-Ostafrika: Die uzur der Vanille 
— Glimmer in Deutsch- (Obafrika 85 Zur Abwehr der Wanderheuschrecken S. 678. — Togo: 
Sichl ichaftul Sammlung S. tsche Südwestafrika: Von der Olavi-Eisenbahn S. 678. 
Wissenschaftliche Fng 5 utsch-Neu-Guinea: Bericht des stellvertretenden Gouverneurs 
eine Dienstreise nach *50 aenbi S. 679. — Neue Regierungsschule in Deutsch-Neu- Guinea 
S. 682. — Neeo Ihzirkgan S. 682. Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Freund- 
schafts= und Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Athiopien S. 683. — Handelsvertrag zwischen 
Belgien und Abessinien S. 683. — Zollfreie Ausfuhr von Baumwolle aus dem kr Sebiet von Manica und Sofala 
(Mozambique) S. 684. — Stand der Iaumwollensamen in Adpten in August 1 S. 684. — Benguela—Katanga- 
8 ;834. — Handel von Lagos im Jahre 1905 S. 684 tuutust u900 S. des afrikanischen Kontinents 
S. 685. — Eisenbahnen und Bewässerung. in Indien S. becg. — orn uf Eypion S. 690. — Britisch= 
Neu-Guinea, Klima und Beölter g S. 690. Expedition Lenfant S. 692. — Verschiedene Mitteilungen: 
Expedition Koch S. 692. — Mittel gen die Schlaskrankheit S. 692. — Stellenverulung für ehemalige Schutz- 
truppenangehörige S. 692. — Die #W ra von Guinea S. 693. Literatur S. 694. — Literatur-Verzeichnis 
S. 695. — Verkehrs-Nachrichten S. 696. — Schlsbewenge . 698. — .„Anzeigen. 
  
Amtlicher Teil. 
  
Gelsetze; Perordnungen der Keichsbehörden; Perträge. 
Verordnung des Neichskanzlers, betreffend die finanziellen Obliegenheiten der 
kommunalen Verbände in Deutsch-Ostafrika. Vom 17. September 1906. 
Auf Grund des § 3 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Vereinigung von Wohnplätzen 
in den Schutzgebieten zu kommunalen Verbänden (Kol. Bl. 1899, S. 506) wird hiermit in Ergänzung der 
Verordnung, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch- Ostafrika, vom 29. März 1901 
(Kol. Bl. 1901, S. 217) folgendes bestimmt: 
8 1. Die kommunalen Verbände in Deutsch-Ostafrika haben, unbeschadet der ihnen durch Gesetze 
oder andere Verordnungen auferlegten weitergehenden Verpflichtungen, aus den ihnen zufließenden Einnahmen 
diejenigen Auegaben zu bestreiten, welche innerhalb ihres Bezirks für nachstehende Zwecke erforderlich werden: 
Bau und Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege, Brücken, Fähren einschließlich der an diesen 
Straßen Furen Brunnen und Rasthausanlagen, jedoch mit Ausnahme der in § 2 genannten Hauptstraßen; 
2. Einrichtung und Unterhaltung der Kommunalschulen mit Ausnahme der Besoldung des weißen 
Schulaufsichts= und Lehrpersonals; 
4 Einrichtung und Unterhaltung von Markthallen und Schlachthäusern; 
Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen für Etraßenbeleuchtung, Straßenreinigung 
und Müsltoicher 
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5. Fürsorge für die eingesessene farbige Bevölkerung, insbesondere für Arme, Aussätzige und 
Geisteskranke, insoweit deren Pflege nicht von Dorfschaften und ähnlichen Verbänden wahrgenommen wird 
oder eine Fürsorge im größeren Maßstabe seitens des Gouvernements für erforderlich erachtet wird;
	        
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