ist beim Bau nicht erreicht worden, denn es wurden
nur 1 375 000 ägypt. Pfund ausgegeben.!)
Die Eisenbahn kann auf irgendwelche nennens-
werten Elnnahmen aus den von ihr durchzogenen
Gebieten nicht rechnen, aber ihre Bedeutung springt
sofort in die Augen, wenn man berücksichtigt, daß
der bisher benußte mangelhafte Weg von Atbara
bis Alexandrien ungefähr 1900 km beträgt.
Negelung des MRünzwesens in Brilisch-Ostafrika
und Uganda. l
Durch eine Verordnung vom 30. Juni d. Is.
— The East Africa and Uganda (Currency);
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Order in Council 1906 — ist die gleichbenannte
Verordnung vom Jahre 1905 in einzelnen Punkten
ergänzt bzw. geändert worden. Unter anderem sind
die 1/10 Centstücke durch ½ Centstücke mit einem
Normalgewicht von 15 Gran oder 0,972 8 ersetzt;
letztere sollen indessen nur im Uganda-Schutgebiet
Verwendung finden. Das Normalgewicht der weiter
als Hilfsmünzen zugelossenen 10-, 5= und 1-Cent-
stücke ist auf 175, 87,5 und 30 Gran bzw. 11,340,
5,670 und 1,944 g festgesetzt. In Ausführung der
Verordnung vom Jahre 1905 ist auch bereits mit
der Ausgabe von 20-, 50·-, 100= und 500-Rupien-
scheinen begonnen worden.
Derschiedene MWitteilungen.
Uätigkeit der Botanischen 5entralstelle.
Die Tätigkelt der Botanischen Zentralstelle für
die deutschen Kolonien am Königlich botanischen
Garten und Museum in Dahlem erstreckte sich im
verflossenen Rechnungsjahr in erster Linie darauf,
unseren Schutzgebieten eine Reihe von tropischen
Nutzpflanzen zuzuführen, deren Produkte für die
heimische Industrie eine besondere Bedeutung be-
anspruchen. Der Malettbaum Australiens, der
Barbatimaobaum Brasiliens, die beide sich durch
einen außergewöhnlich hohen Gerbstoffgehalt ihrer
Rinde auszeichnen, die Carnauba-Wachspalme, der
Kampferbaum, der Kickxia= und Ficus-Kautschukbaum
wurden teils als lebende Pflanzen, teils als Saat
in so reichlichen Mengen verteilt, daß nunmehr an
den verschiedensten Plätzen die Grundbedingungen
für eine Inkulturnahme dieser wichtigen ökonomischen
Gewächse geschaffen sind. Daneben wurde den
Wünschen von Behörden, Pflanzern und Missionen
entsprochen, sel es, daß sie um Lieferung von Saat
oder lebenden Pflanzen, wie Tee, Baumwolle, China-
und Nelkenbaum, Ingwer, Tabak, Indigo ufw.
einkamen, sei es, daß sie Kulturanweisungen, Begut-
achtung von Produkten und dergleichen verlangten.
An lebenden Pflanzen in Wardschen Kästen ver-
packt gingen allein on 2500 Exemplare hinaus,
die alle zuvor in besonderen Warmhäusern hatten
herangezogen werden müssen. Eine zweite Aufgabe
sah die Zentralstelle darin, nach Möglichkelt zur
Erforschung der Veogetationsverhältnisse unserer
Kolonien beizutragen. Es gingen ihr von dorther
über 4000 Nummern getrockneter Pflanzen zu,
ferner Produkte aller Art, wie Hölzer, Rinden,
Gummi-, Harz-, Kautschuk= und Faserproben, Material
zur Erkennung aufgetretener Pflanzenkrankheiten,
was alles von Spezialtsten bearbeitet und teilweise
durch Veröffentlichungen der Allgemeinheit unter-
1) Mouvement géographique 1906, S. 149. Balletin
de la Comité de I’Afrique française 1906.
breitet wurde. Belehrend zu wirken wurde schließ-
lich versucht durch Beteiligung und Inszenierung
von Ausstellungen, durch Auspflanzen solcher tropi-
schen Nutzpflanzen, die hier im Laufe eines Sommers
zur Reife kommen, auf einem Freilandstück des
Botanischen Gartens, durch Zusammenordnen aller
hervorragenden Nutzgewächse unserer Kolonien in
besonderen, dem Publikum zugänglichen Schauhäusern
und durch theoretische und praltische Ausbildung von
Gärtnern, die in den Kolonialdienst zu treten ge-
willt sind. Je mehr der Bau der Gewächshäuser
und die Einrichtung des neuen botanischen Museums,
deren Gesamtkosten fast 5 Millionen Mark betragen,
fortschreiten, desto mehr wird auch die Tätigkeit der
botanischen Zentralstelle sich erweitern.
Hüdwestafrikafonds.
Die von der Hauptversammlung des Deutschen
Flottenvereins im Jahre 1904 beschlossene Gründung
eines Südwestafrikafonds ist nunmehr erfolgt. Unter
Hinzurechnung bisher eingegangener kleinerer Spenden
zu dem aus der Wohltätigkeits-Lotterte des Deutschen
Flottenvereins überwiesenen Betrage stehen dem
Kuratorium des genannten Fonds nunmehr rund
50 000 Mk. zur Verfügung, die satzungsgemäß in
zehn Jahren zu verbrauchen sind, so daß alljährlich
5000 Mk. an Unterstützungen gezahlt werden können.
Einen Anspruch auf Unterstützung haben alle Teil-
nehmer an dem Feldzuge in Südwestafrika, welche
der Kaiserlichen Marine oder der Kaiserlichen Schutz-
truppe für Südwestafrika angehören oder angehört
haben, deren Familienmitglieder und Hinterbliebene.
Bezügliche Gesuche sind durch Vermittlung der be-
treffenden Ortsgruppen, Provinz= und Landes-
verbände des Deutschen Flottenvereins an die
Präsidial-Geschäftsstelle desselben, Berlin SW., Wil-
helmstraße 180 II, einzureichen. Ein bestimmter
Termin für die Vorlage der Gesuche ist nicht vor-