Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Jollbehandlung der Schiffsvorräte in der 
Kaophkolonie. 
Dem Kapparlament ist ein Gesetzentwurf vor- 
gelegt worden, wonach die Zollbeamten ermäch- 
tigt werden sollen, an Bord eines jeden in einem 
Hafen der Kolonie ankommenden Schiffes zu 
gehen und gemäß den vom Gouverneur zu er- 
lassenden Vorschriften alle an Bord des Schiffes 
befindlichen versiegelbaren Waren, die entweder 
unverbrauchte Vorräte eines solchen Schiffes oder 
das persönliche Eigentum des Schiffsführers oder 
eines Mitgliedes der Besatzung sind oder sich in 
deren Besitze befinden, für die Zeit, während 
welcher ein solches Schiff in einem Hafen der 
Kolonie verbleibt, zu versiegeln. Unter versiegel- 
baren Sachen werden verstanden: Tabak, Zi- 
garren und andere Tabakfabrikate, Spirituosen 
und Branntweine sowie alle anderen Artikel, die 
als solche durch die von dem Gouverneur zu er- 
lassenden Vorschriften erklärt werden möchten und 
für welche kein Zoll gezahlt ist. 
(The Board of Trade Journal.) 
Verbot der Einfuhr von Dollars in Niederländisch-- 
Ostindien. 
Nachdem durch Verordnung des General- 
gonverneurs vom 26. Januar d. Is. (Staats- 
blad Nr. 74) probeweise die Einfuhr der Straits- 
Dollars und ihrer Scheidemünze in den südlichen 
Teil der Residentschaft Ost-Sumatra, die Ab- 
teilung Bengkalis, verboten war, ist durch Ver- 
ordnung des Generalgouverneurs vom 16. August 
d. Is. (Staatsblad Nr. 351) nunmehr das durch 
Verordnung vom 24. November 1904 festgesetzte 
Verbot der Einfuhr von britischen Handelsdollars 
und mexikanischen Dollars in das Gebiet von 
Niederländisch-Ostindien auf sämtliche Dollars, ab- 
gesehen von den neuen kleinen Straits-Dollars, 
und deren Scheidemünze ausgedehnt worden, 
wobei jedoch das vorerwähnte, auch diese Münz- 
  
sorten umfassende Einfuhrverbot für die Abteilung 
Bengkalis bestehen bleibt. 
Von dem Verbote sind ausgenommen Gold- 
münzen, die durch Personen an Bord von Schiffen, 
welche Reeden, Häfen oder andere Plätze Nieder- 
ländisch-Ostindiens anlaufen, dort an Land ge- 
bracht werden, bis zu einem Gesamtbetrage von 
nicht mehr als 10 Dollars auf den Kopf. 
Einsetzung eines Jollausschusses in Transvaal. 
Laut Bekanntmachung des Schatzsekretärs von 
Transvaal vom 13. September d. Js. ist in 
Transvaal ein Zollausschuß eingesetzt worden. Zu 
den Aufgaben dieses Ausschusses gehört es ins- 
besondere zu prüfen: welche Förderung oder 
welcher Schutz den bestehenden gewerblichen und 
landwirtschaftlichen Betrieben zu ihrer Ausdehnung 
zuteil werden sollte und mit welchen Mitteln und 
in welchem Maße, ob durch Schutzzölle, Prämien, 
Frachtsätze usw.; welche Wirkung der Zollvereini- 
gungsvertrag und die Frachtsätze, differenzielle 
oder andere, sowie Prämien auf diese Betriebe 
ausgeübt haben; in welchem Verhältnis eingeführte 
und Landes-Erzeugnisse oder Rohstoffe zur Ver- 
arbeitung im Inlandsbetriebe gelangen und in 
welchem Umfange dabei Arbeitskräfte der weißen 
und farbigen Bevölkerung beteiligt sind; inwieweit 
die Verwendung farbiger oder asiatischer Arbeits- 
kräfte in den Nachbarkolonien auf den Fortbestand 
und die Errichtung von Industrien nachteilig ein- 
wirkt; welche Wirkung der Zollvereinigungsvertrag 
und der Postpaketverkehr auf die Verlegung des 
Geschäfts nach der Küste und sonstwie gehabt 
haben; welche Maßnahmen am besten geeignet 
sein werden, Handel und Gewerbe der Kolonie 
zu fördern und zu heben; ob und in welcher 
Richtung sich eine Anderung der Einteilung des 
geltenden Zolltarifs empfiehlt. 
(Trhe Transraal (iorernment Gazettc.) 
  
Verschiedene Mitteilungen. 
Geographische Vorlesungen an der Handels- 
bochschule Berlin. 
Vom Sekretariat der Handelshochschule Berlin 
wird uns geschrieben: 
„Die geographischen Vorlesungen an der 
Handelshochschule Berlin zeigen einen eigenartigen, 
mit den praktischen Bedürfnissen der Kaufmanns-= 
welt in engem Zusammenhang stehenden Aufbau. 
Zwar, daß das Hauptgewicht auf die wirtschaft- 
liche Seite der Geographie gelegt und nament- 
lich eine Vorlesung über „allgemeine Wirtschafts- 
geographie“ der Einführung in diese Studien 
dient, und daß die Spezialvorlesungen über die 
einzelnen Länder (im bevorstehenden Winter- 
semester über die des asiatischen Kontinents) den- 
selben Charakter tragen, teilt die Handelshoch- 
schule Berlin mit anderen ähnlichen Instituten. 
Neu aber ist die enge Verbindung zwischen dem 
geographischen und dem Sprachunterricht, die
	        
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