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von etwa 400 Millionen Francs genehmigt hat.
Anßerdem haben verschiedene öffentliche Staats-
institute den Kolonien Vorschüsse gemacht. Ein
Teil der öffentlichen Anleihen ist mit Staats-
garantie ausgestattet, nämlich für solche Kolonien,
die eine eigene Gewähr nicht boten bzw. deren
Anleihen ohne französische Staatsgarantie nicht
untergebracht werden konnten. Dagegen sind
3. B. bedeutende Madagaskar-Anleihen und
Tonkin-Anleihen ohne Staatsgarantie ausgegeben
und haben zu verhältnismäßig günstigen Be-
dingungen Unterkunft gefunden. Also auch in
Frankreich hat man Eisenbahnen und dauernde
Anlagen auf Anleihen gebucht, und man hat
gerade so wie in England den Kolonien gestattet,
den öffentlichen Kredit in Anspruch zu nehmen,
und zwar teils mit, teils ohne Reichsgarantie.
Die Fragen der Kolonialanleihen spielen
gerade im gegenwärtigen Angenblicke wieder
eine wichtige Rolle im Parlamente Frankreichs,
und es ist unsere Sache, von der Auffassung
und den Erfahrungen unserer Nachbarn zu lernen.
Der Berichterstatter über das Kolonialbudget für
1907 in der französischen Kammer, Gervais, hat
in seinem Referate den „Schulden der Kolonien“
ein eigenes Kapitel gewidmet. Wir erfahren dar-
aus, daß, ganz abgesehen von Algier und Tunis,
die ja in der französischen Kolonialpolitik eine
Sonderstellung einnehmen, die französischen Kolonien
mehr oder weniger reichlich ihren Kredit für An-
leihen in Anspruch nehmen. Sehr bemerkenswert
ist das Räsonnement, das zu den statistischen An-
haben gegeben wird. Die Kolonien, heißt es da,
welche Anleihen ausgenommen haben, um ihr
Gebiet zu erschließen und zu meliorieren, haben
immer ein gutes Geschäft gemacht und in einem
hegebenen Zeitpunkte durch Erhöhung der Pro-
duktionskraft des Landes und seines Geschäfts-
verkehrs ihre Rechnung gefunden — la compen-
Sation de ses Sacrifices. Solche Anleihen seien
bei richtiger Verwendung des Geldes lediglich als
Wechsel auf die mehr oder weniger nahe bevor-
stehende Entwicklung der Kolonie zu betrachten.
Eine besondere Beachtung findet in Frankreich
die zur Zeit dem Parlamente zur Genehmigung
vorliegende neue Anleihe von 75 Millionen Francs
für Tunis, deren Aufnahme in ähnlicher Weise
wie andere neuere französische Kolonialanleihen
sür Westafrika, Indochina usw. auf eine Reihe
von Jahren, und zwar bis 1916, verteilt werden
vol. Die Anleihe ist für öffentliche Arbeiten,
Eisenbahnen, Hafenbauten usw. bestimmt, welche
er Staat in Angriff nehmen will, da sich er-
geben habe, daß sich die Kolonie unter der Herr-
schaft der Privatinitiative für solche Unternehmungen
löher zu langsam entwickelte. „Es ist unum-
hänglich notwendig für die Kolonie“, heißt es in
einem Räsonnement zu dem Anleihegesetz, „im
Hinblick auf die Gefahr, zurückzubleiben und die
wirtschaftlichen Schätze des Landes ungehoben zu
lassen, rasch vorwärts zu schreiten. C'est pourquoi
elle recourt à l’emprunt“. Die Privatunter-
nehmung habe manches geleistet, aber nur der
Staat könne die Kolonie völlig erschließen. „Der
Staat“, heißt es weiter, „hat für sich billigeres
Geld, die Raschheit in der Ausführung des
Unternehmens und die Tatsache, daß bisher die
Privatunternehmungen sich nur mit den allerbesten
Projekten befaßten, diejenigen aber verschmäht
haben, die erst nach längerer Zeit Gewinn bringen,
für die Erschließung des Landes aber gerade die
notwendigsten sind."“
Demnach ist das französische Schema das
folgende: Die Kolonien genießen eine mäßige
Autonomie unter der Bedingung, daß sie für ge-
wisse Ausgaben einstehen. Die Kosten der mili-
tärischen Verwaltung liegen zum Teil auf dem
Kriegsbudget oder auf dem Kolonialbudget, d. h.
es sind dies alles Ausgaben, die das Mutterland
für die Kolonien leistet, ohne dieselben dafür in
Anspruch zu nehmen. Das Kolonialbudget be-
trägt für 1907: 109 Millionen Francs, wovon
91 Millionen Fraucs auf militärische Ausgaben
kommen. Zusammen mit den Ausgaben des
Kriegsbudgets für die Kolonien betragen die
militärischen Ausgaben für die Kolonien 1907:
126 Millionen Francs. Der Anteil, den die
Kolonien an diesen militärischen Ausgaben leisten,
ist ein sehr geringfügiger, etwa 14 Millionen
Frances, wovon 13 aus Tongking kommen.
Auch diese Formel, angewandt auf die deutschen
Kolonien, würde bei nahezu allen, und zwar
auch bei Südwestafrika, in einer abmeßbaren
Frist die lokale Selbstverwaltung ermöglichen,
ohne welche, wie ich wiederhole, eine wirkliche
Entwicklung unserer Kolonien nicht zustande
kommen kann, weil einerseits das Interesse der
Kolonien an dem eigenen Lande fehlt und
anderseits eine Verwaltung von so langer
Hand wie von Berlin nach dem Innern von
Afrika unmöglich in jedem Falle das Zweckmäßige
treffen kann, selbst wenn sie noch so gut informiert
bleibt.
Wie Sie aus der Ihnen überreichten kleinen
Schrift ersehen, beträgt der Handel der Kolonien
für 1905 etwa 100 Millionen Mark, er hat sich
in jedem Jahrfünft nahezu verdoppelt. Auch für
die nächsten fünf Jahre kann mit Rücksicht auf
die in Betrieb kommenden Eisenbahnen — den
gegenwärtigen Status im allgemeinen sehen Sie
in überaus drastischer Weise auf einem kleinen
Flugblatt dargestellt, welches Sie ebenfalls er-
halten haben — eine ähnliche Entwicklung an-
genommen werden. Unsere Zölle in den Kolonien