Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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accommodation) oder in von der Regierung ein- 
gerichteten Rasthäusern (Oak Bungalow) zu über- 
nachten. Die Benutzung der ersteren Einrichtung 
ist jedoch nur für den Aufenthalt von 24 Stun- 
den zu einem niedrigen Satz, für die folgenden 
24 Stunden zu dem doppelten und für die dritten 
24 Stunden zu dem dreifachen Preis gestattet, 
wenn nicht schon vorher der Raum von einem 
anderen Reisenden verlangt wird. In den Rast- 
häusern ist zwar die Taxe nicht steigend, man 
kann jedoch auch dort nicht länger als 24 Stun- 
den verweilen, falls andere Reisende den Raum 
verlangen. Die Qualität dieser Rasthäuser ist 
nur in vereinzelten Fällen mit denen auf Ceylon 
zu vergleichen, im allgemeinen stehen sie den- 
selben nach. 
Außer dem Eisenbahnverkehr ist man in In- 
dien wie auf Ceylon meist auf unbequeme 
Ochsenwagenfahrten und Reittouren angewiesen. 
Nur im Gebirge und im Norden, wo kühlere 
Temperatur herrscht, kann man auch schnelleres 
Fuhrwerk haben, so im Nilgirigebirge einen zwei- 
rädrigen Wagen (Tonga) mit minderwertigen 
Pferden, die oft gewechselt werden müssen. 
Zur Hebung des Ackerbaues und der Plan- 
tagenwirtschaft unterhält die indische Regierung 
eine Anzahl Versuchsstationen. Die im südlichen 
Teil befindlichen werden von Madras, die im 
nördlichen Teil von Calcutta aus geleitet. Es 
bestehen solche Stationen sowohl im Nilgirigebirge 
wie an der Ostküste, außerdem im Norden im 
Himalajadistrikt und in Assam. Auch einzelne 
der selbständigen Eingeborenenstaaten haben solche 
Versuchsstationen, unter anderem der Staat 
Mysore. Dessen Station in Bangalore ist mit 
chemischem, biologischem und micologischem Labo- 
ratorium verbunden. In Bangalore ist auch der 
Versuch gemacht worden, den Seidenbau einzu- 
führen. Dort hat eine Firma aus Bombay die 
erste Seidenfarm errichtet, wie mir gesagt wurde, 
arbeitet dieselbe mit guten Resultaten. 
(Schluß folgt.) 
Jolltarlfentscheidungen in Neuseeland. 
Durch eine Verordnung des Commissioner 
(Nr. 815) sind folgende Zolltarifentscheidungen 
erlassen: 
Filzkissen als Unterlagen zum 
Anfbügeln von Hüten, als 
anderweit genannte 
Artikel . ... frei 
Mühlstein- -Zurichter, eine durch 
Treibriemen getriebene Ma- 
schine, als Maschinen, nicht 
anderweit genannt v. Wert 20 v. H. 
  
2 
Aufzeichnungen für Sprachlehr= 
apparate (languagephone), 
als Apparate und Vorrich- 
tungen, ausschließlich für 
Lehrzwekens frei 
Elektrische Glühlampen für 
elektrische Fackeln, als elek- 
trische A0parate . P. Wert 10 v. H. 
Strychnin= Hydrochlorid, als 
Chemikalien, nicht anderweit 
genant .... 15 
Schwefeldioryd, als Desinfek- 
tionsmittel frei 
Merzerisierte Baumwollengarne 
zum Gebrauch bei der Her- 
stellung von Halbtuch (tweeds), 
als Artikel und Stoffe, 
die nur zur Herstellung von 
Waren innerhalb der Kolonie 
geeignet sind usw. . 
(llI(-lkmn·tluslnnlt lustknssl Nr. 513, S. 
–— 
— 
S 
—. 
Gl.) 
  
olltarifünderungen in Britisch-Uordborneo. 
Mittels Bekanntmachung Nr. 159 vom Jahre. 
1906 ist in Britisch-Nordborneo ein neuer Tarif 
der Ein= und Ausfuhrzölle veröffentlicht worden, 
der im wesentlichen die Zölle des bisherigen 
Tarifs enthält. Die hauptsächlichsten Anderungen 
sind folgende: 
Einfuhrzölle: 
für 
10 v. H. des Wertes 
zum Schiffsban 
Messingdraht Kätti 72 Cent 
Malchinenf für D Dampf- oder J 
rkraft 
Wasser frei 
frei 
für andere zbvecke 
10 .H. de r. Veer 
Fleisch und Gemüsc, frisch. 
und Wild frei 5 
Eijcnbahn - Betriebsmate= 
10 = 
Milaue. roh und unbear- 
beitet, wenn sie für land- 
wirtschaftliche oder Berg- 
wris wecke eingesührt 
werden frei 10 9 
Tansanwasser . 50 Cenk für die Kiste 
— von: 50 Quartflaschen 
Teeitengel. Cent jür das 
Pfund 
Ausfuhrzölle: 
Arennhols 550 Cent 20en für 1 Pilul 
r 1000 Scheite 
Gezogene Lamichutstümm I0 . O. frei 
des Wertes 
Reis 10 . O. frei 
des Wertes 
Bauholz: Tonne 
Balau (Mangrove) 75 Cem 1 Dollar 50 Cent 
Napor (Kampfer). . Kj. d. Tonne l D Tollar 
lhe Roard of Trade Journal Nr. 516, S. 120.5 
 
	        
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