Inhaltsverzeichnis : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

 

Gesth  und  Verorduuiigs  ·laii

für  das

Königreich  Vayern.

 

Nr.  29.

München,  den  3.  Juli  1909.

 

 

Juhalt:

Bekanntmachung  vom  23.  Juni  1909,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  25.  Juni  1909,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und
Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend.

 

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Nr.  17740.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Vereinsbank  in  Nürnberg  wurde  die  Genehmigung  erteilt,  innerhalb  der  gesetzlichen
  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  nachstehende  auf  den  Inhaber  lautende,  in  Stücke
zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100  eingeteilte  Schuldverschreibungen  in  den
Verkehr  zu  bringen:

eine  weitere  Serie  (XXXIV)  40%iger  Bodenkreditobligationen  (Hypothekenpfandbriefe)  im
Betrage  von  zehn  Millionen  Mark,  bei  welchen  die  Verlosung  und  Kündigung  gtis  zum