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Citeratur.
Die Kämpfe der deutschen Truppen in
Südwestafrika. Auf Grund amtlichen Mate-
rials bearbeitet von der Kriegsgeschichtlichen
Abteilung 1 des Großen Generalstabes.
Fünftes Heft. Preis 40 Pf., Verlag von
E. S. Mittler & Sohn, Berlin.
In dem soeben erschienenen fünften Heft
bfr E# lstabs-Veröffentlichungen „Die Kämpfe
der deutschen Truppen in Südwestafrika“, aus
dem wir bereits einen interessanten Auszug zu
bringen in der Lage waren, wird die Darstellung
des Hottentottenkrieges fortgesetzt. Die
Kämpfe gegen Cornelius und gegen Morenga
sowie das Ende Hendrik Witbois und seines
Stammes bilden den Inhalt der mit 10 Skizzen
und 18 Abbildungen ausgestatteten voltstümlichen
Schrift. Die fesselnd geschilderten Unternehmungen
geigen die Zähigkeit und Tatkraft der deutschen
Führung, die von einer opferwilligen Truppe
auf das hingebendste unterstützt wurde, in gläu-
zendem Lichte. Die außerordentlich schwierigen
Märsche durch gänzlich unbekanntes und unsicheres
Gelände, über Felsen und Steingeröll oder durch
unwegsames Dickicht stellten ungewöhnliche An-
forderungen an die Mannschaften. Bei manchen
Abteilungen fehlte fast jede Art von Schuhzeng;
Röcke und Hosen waren zerrissen, Pferde und
Maultiere völlig heruntergekommen. Um so er-
staunlicher erscheinen die erfolgreichen Taten
unserer braven Truppen. Mit der fast voll-
ständigen Gefangennahme der Trümmer der
Witbois wurde nach tatkräftig geführten Schlägen
und blutigen Gefechten die Niederwerfung des
einst so stolzen Stammes besiegelt, die der Ober-
befehlshaber General v. Trotha neben der
Eroberung des Hererolandes stets als seine vor-
nehmste Aufgabe angesehen hatte. Dem uner-
schütterlichen Willen der kraftvollen Persönlichkeit
des Generals v. Trotha ist es in erster Linic zu
danken, wenn es auf einem Kriegsschauplatz von
solch gewaltiger Ausdehnung überhaupt möglich
wurde, in die kriegerische Tätigkeit der zahlreichen,
weit im Lande zerstreut stehenden deutschen Ab-
leilungen zielbewußtes, einheitliches Handeln zu
bringen und die Macht des gefährlichsten Gegners
der deutschen Herrschaft zu brechen. Bei der
Heimkehr des Generals im November 1905 war
bis auf den südlichsten Bezirk das Schutzgebiet
dem deutschen Vaterlande von neuem erobert.
Das im Sommer zu erwartende sechste Heft
wird die Generalstabsschilderungen der „Kämpfe
in Südwestafrika“, die in jedem deutschen Hause
gelesen zu werden verdienen und in keiner Schul-
und Volksbibliothek fehlen dürfen, zum Abs chluß
bringen.
Das Deutsche Kolonial-Gewerberecht. Von
Dr. Edler v. Hoffmann. Berlin 1907.
Wilhelm Süsserott.
Das Buch ist der Abdruck einer in der „Zeit-
schrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und
Kolonialwirtschaft“ veröffentlichten Arbeit. Der
Verfasser behandelt zunächst die Frage, inwieweit
das Reichsgewerbe= und das Reichsstrafrecht in den
Schutzgebieten eingeführt sind. Den Hauptteil
des Werkes bildet eine Einzeldarstellung des
deutschen Kolonial-Gewerberechts, die übersichtlich
nach den einzelnen Materien und Schutzgebieten
geordnet ist.
Schon der Umfang des Werkes läßt erkennen,
eine wie weit verzweigte Rechtsmaterie das
koloniale Verwaltungsrecht darstellt, von dem
der Verfasser doch nur einen Ausschnitt behandelt.
Daß es einer wissenschaftlichen Bearbeitung nicht
minder bedarf als das heimische Verwaltungs-
recht, ergeben die in großer Menge auftauchenden,
vom Verfasser in geschickter Weise entwickelten
Zweifelsfragen, deren Lösung häufig ein Zurück-
gehen auf grundsätzliche Fragen des Staats= und
Bölkerrechts nötig macht.
Es erscheint in hohem Maße dantenswert, daß
der Verfasser sich einer solchen Mühe gerade be-
züglich eines für die Praxis besonders wichtigen
Teiles jenes Rechtsgebietes unterzogen hat. Er-
heben sich vielleicht auch Bedenken gegen manche
Ausführungen des Verfassers, so erscheinen die
letzteren doch überall beachtenswert; ihre Be-
gründung legt Zeugnis davon ab, daß der Ver-
sasser mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und
kritischem Siun an seine Aufgabe herangetreten
ist. Die Darstellung ist gleichwohl klar, auch für
den Nichtjuristen verständlich. Die Arbeit bedeutet
ohne Zweifel eine wertvolle Bereicherung der
kolonialrechtlichen Literatur, und es ist nur zu
begrüßen, daß sie nunmehr durch die Buchausgabe
weiteren Kreisen zugänglich gemacht ist.
Grotewold: Unser Kolonialwesen und seine
wirtschaftliche Bedeutung. Bibliothek der
Rechts= und Staatskunde Bd. 18a. Stuttgart.
Verlag von Ernst Heinrich Moritz. Hierzu:
Wirtschaftsatlas unserer Kolonien. Bearbeitet
von Sprigade und Moisel.
Uber die Absichten, die den Verfasser des
verdienstvollen Werkchens bei der Beröffentlichung
leiteten, spricht er sich selbst im Vorwort aus.
Er hegt den Wunsch, „weitere Kreise über den
wirklichen Wert unserer Kolonien aufzuklären und
einer praktischen und wirtschaftlich nützlichen Ko-
lonialpolitik Freunde zu werben — nicht im Sinne
einer phantastischen, uferlosens Kolonialschwär-=
merei, sondern sine ira ct studio auf Grund
einer objektiven Würdigung der realen Tatsachen,