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gestellt. Ferner ist, um Prospektoren ins Land
zu ziehen, die Lizenz zum Prospektieren auf
5000 Reis, etwa 1 C 1 sh, herabgesetzt worden.
Diese Lizenz gilt für ein Jahr und gibt das
Recht zu prospektieren in einem Umkreis von
750 Metern, von dem Mittelpunkte des Gebiets
aus gerechnet, das der Prospektor erforschen will.
Diese Lizenz kann nach Ablauf des Jahres
verlängert werden. Erweist sich der Grund als
mineralhaltig, so können Claims erworben werden.
Ein Claim umfaßt 10 Quadratmeter, wenn es
sich um Edelsteine, und 100 Quadratmeter, wenn
es sich um Edelmetalle handelt. Von beiden
Arten darf der Prospektor 10 Claims erwerben,
und er darf die Zahl verdoppeln, falls er der
Entdecker der Mineralschätze ist.
Kann die Gewinnung der Edelsteine und
Metalle nur durch Maschinen erfolgen, so umfaßt
dagegen jeder Claim 2500 Hektar. Handelt es
sich um andere Mineralien wie Edelsteine oder
Metalle, so beträgt der Umfang eines Claims
100 Hektar.
Die Erlaubnis zum Prospektieren sowie der
Erwerb von Claims werden vorläufig registriert.
Ist die Zeit, für die diese Ansprüche vorbehalten
worden sind, abgelaufen, so kann der Prospektor
vollgültige Minenrechte erwerben. Er hat zu
diesem Zweck für jeden Claim auf Edelsteine
etwa 13 sh und für jeden Claim auf Edel-
metalle 22 L zu hinterlegen.
Es hat ferner alsdann die Vermessung zu
erfolgen, die entweder durch den Regierungs-
ingenieur oder durch einen mit Diplom ver-
sehenen Vermessungsbeamten auszuführen ist.
Die Regierung hat sich schließlich noch das
Recht vorbehalten, auch größere Konzessionen zu
verleihen. Diese dürfen aber nur an portugiesische
Untertanen oder solche Gesellschaften vergeben
werden, die unter portugiesischem Gesetz registriert
worden sind. Diese Personen oder Gesellschaften
haben gleichzeitig mit ihrem Gesuch um eine
Konzession etwa 110 + zu hinterlegen. Wird
das Gesuch genehmigt, so ist das Depot je nach
dem Umfang der Konzession auf 5 550 K bis zu
22 200 T zu erhöhen. Die Minensteuer ist eine
doppelte, einmal wird der Grund und Boden
und zweitens der Rohertrag besteuert. Die
Grundsteuer beträgt für Claims auf Edelsteine
5 L, für Claims auf Edelmetalle 11 sh, für
Claims, deren Bearbeitung Maschinen erfordern,
22 & pro Claim und pro Jahr. Für sonstige
Claims sind pro Hektar etwa 2 sh zu entrichten.
Die Steuer am Ertrag ist für Edelsteine und
Edelmetalle auf 2 v. H. und für sonstige Mineralien
auf ½ v. H. festgesetzt.
Ausgenommen von diesen Besteuerungen sind
Eisen= und Kohlenminen. Ferner sind auch die
Minen von Abgaben befreit, die von dem Ent-
decker der Mineralschätze bearbeitet werden und
dessen Claim noch nicht abgetreten oder verkauft
worden ist.
Schließlich ist auf die Mineralien eine Aus-
fuhrsteuer gelegt.
Außer diesen Bestimmungen enthält das Gesetz
noch eingehende Vorschriften darüber, an wen die
Gesuche zum Prospektieren zu richten sind, über
die Führung der Register, Verwendung von Ex-
plosivstoffen, über Löhne und über Strafgelder.
Für Interessenten liegt eine englische Über-
setzung des Minengesetzes während der nächsten
Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin,
Wilhelmstraße 74, im Zimmer 174 zur Einsicht-
nahme aus.
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Lourenço
Maraques.
Kupferfunde in Brltisch-Ostafrika.
Nach einer Meldung des „Commissioncr of
Mines“ ist in Britisch-Ostafrika im Tale des
Tsavoflusses, der vom Kilimandscharo aus in öst-
licher Richtung fließt, Kupfer gefunden worden.
Die Entdeckung ist durch einige Prospektoren ge-
macht worden, die schon längere Zeit im Gelände
der Ugandabahn nach Metallen suchten. Die
Hauptfundstelle liegt ungefähr 70 km westlich
von der Station Tsavo (Meile 133 der Uganda-
bahn) und besteht aus einem parallel der Bahn
laufenden großen Quarzriffe, in dem sich das
Kupfer teils rein, teils in Schwefelverbindungen
zoigt. Das Riff erstreckt sich vom Fuße der
Kiuluberge quer durch das Tsavotal in der
Richtung nach Südosten; seine Ausdehnung nach
Länge, Breite und Tiefe ist noch nicht bestimmt,
jedoch soll auch schon östlich von der- Bahn Kupfer
festgestellt worden sein.
Neben dem Kupfer enthält der Quarz Gold
in geringen Mengen, sowie kleine Beimischungen
eines weißen Metalls, dessen Natur noch nicht
festgestellt ist. Man nimmt an, es sei Platin.
Eine in Nairobi gemachte Probe hat einen
Kupfergehalt von etwa 30 v. H. ergeben. Die
Prospektoren, meistens erfahrene Leute aus Süd-
afrika, halten den Abbau für durchaus gewinn-
bringend, was schon daraus hervorgeht, daß
einige von ihnen Angebote von 1000 K für ein
Schürffeld (claim) ausschlungen. Ein Bewerber
kann nur ein Feld von 600 Qnadratyards be-
legen. Er muß dazu vorher einen Erlaubnis-
schein haben, der 5 Rupien kostet, ferner muß er
auf dem belegten Feld an 7 Tagen im Monat
arbeiten lassen.
Gerüchte über Gold= und Diamantenfunde,
die vor einiger Zeit umliefen, haben sich als
grundlos erwiesen.
(Bericht des Kais. Vizekonsulats in Mombassa.)