Metadaten : Das Konstanzer Bekenntnis für den Reichstag zu Augsburg 1530.

268  Johannes  Ficker:

hatte  man  Erfolg,  aber  nur  teilweise;  erst  langsam  ist  von  da  ab
das  Uebrige  verschwunden.  Die  Schweizer  Reformation,  Basel  sowohl
  als  Zürich,  richtete  selbst  immer  mehr  gesetzlichen  Zwang  auf
und  drängte  auf  Unifizirung  in  ihren  Gebieten.  In  Basel  wurde
1529  Kirchgehen  und  Abendmahlsbesuch  gesetzlich;  in  Zürich  erfolgte
  März  1530  das  Mandat,  das  den  sonntäglichen  Gottesdienst
gebietet;  das  Zürcher  Mandat  wurde  auch  vom  Landvogt  in  Thurgau
  proklamiert  und  in  diesen  Jahren  hat  mit  der  Einrichtung  der
Synoden  Zwingli  die  schweizerischen  Kirchen,  besonders  den  Thurgau
  in  Lehre  und  Bräuchen  Zürich  gleichförmig  zu  machen  gesucht
und  die  Abweichenden  gerügt!).  Blaurer  hat  bei  Zwinglis  Tode
über  dieses  „äusserliche,  profane,  sittlicher  Zucht  bare  und  unduldsame
  Christentum  der  Schweizer“  ein  scharfes  Urteil  gesprochen  ?)
und  aus  seinem  Unterschiede  von  Zwingli  kein  Hehl  gemacht,  von
dessen  rauher  und  ungestümer  Art,  die  ihn  immer  mit  Besorgnis  erfüllt
  habe.  Zwinglis  Ausgang  lehre,  dass  ein  Bischof  nicht  die
Waffen  führen  solle)  —  also  ein  Gegensatz  politischer  und  ethischer
  Interessen.  Bucer,  mit  demer  sich  hierüber  austauscht,  gibt
ihm  nicht  Unrecht,  aber  er  meint  doch,  dass  in  äusserster  Not  in
einem  auf  Gottes  Geheiss  begonnenen  Kriege  auch  ein  Solcher  das
Schwert  tragen  dürfe.

Es  war  nicht  der  einzige  Unterschied  zwischen  den  damals

schon  in  voller,  herzlicher  Vertrautheit  stehenden  Männern.  Sie
arbeiteten  Beide  auf  das  gleiche  Ziel,  aber  in  verschiedener  Weise.
Blaurer  war  nicht  Diplomat  und  Politiker,  auch  nicht  theologischer
Dialektiker  wie  jener‘).  Aber  gerade  darum  konnte  er  seine  Vaterstadt
  vor  dem  Sakramentstreite  bewahren  und  der  Vermittlung  Vorschub
  leisten.
Konstanzer  nach  Kreuzlingen  und  anders  wohin  zur  Messe  gehen,  „dessglich
das  die  götzen  und  altär  nach  in  etlichen  kilchen  uffrächt  syent  und  standint,
es  tragint  ouch  nach  die  munch  ire  kutten.  Das  uns  etwas  verwundert“.  Ermahnen
  zur  Abstellung  „on  lengern  verzug“.  Konstanz,  Stadtarchiv.

1)  Vgl.  EcLı  in  Analecta  reformatoria  I,  80  ft.

2)  An  Bucer  27.  Nov.  1531  (Th.  B.).

8)  dto.  26.  Okt.  1531  (Th.  B.)

4)  Bucer  an  Thomas  und  Margarethe  Blaurer,  14.  März  1536:  Vos  simplicitatem
  et  sinceritatem  doctrinae  cum  vera  concordia  ecclesiarum  quaeritis.
Ego  germanam,  plenam  et  ad  salutem  cunctis  luculenter  expositam  doctrinam
cum  consociatione  sanctorum  solidiore  quaero.  Fugitis  vos  obscuritatem  doctrinae
  et  deferri  nimium  nondum  recte  sentientibus.  Ego  fugio:  non  omnia
conformissime  exponi  ad  scripturam  et  non  ad  societatem  Christi  invitare  et
pellicere  omnes.  (Th.  B.)