268 Johannes Ficker:
hatte man Erfolg, aber nur teilweise; erst langsam ist von da ab
das Uebrige verschwunden. Die Schweizer Reformation, Basel sowohl
als Zürich, richtete selbst immer mehr gesetzlichen Zwang auf
und drängte auf Unifizirung in ihren Gebieten. In Basel wurde
1529 Kirchgehen und Abendmahlsbesuch gesetzlich; in Zürich erfolgte
März 1530 das Mandat, das den sonntäglichen Gottesdienst
gebietet; das Zürcher Mandat wurde auch vom Landvogt in Thurgau
proklamiert und in diesen Jahren hat mit der Einrichtung der
Synoden Zwingli die schweizerischen Kirchen, besonders den Thurgau
in Lehre und Bräuchen Zürich gleichförmig zu machen gesucht
und die Abweichenden gerügt!). Blaurer hat bei Zwinglis Tode
über dieses „äusserliche, profane, sittlicher Zucht bare und unduldsame
Christentum der Schweizer“ ein scharfes Urteil gesprochen ?)
und aus seinem Unterschiede von Zwingli kein Hehl gemacht, von
dessen rauher und ungestümer Art, die ihn immer mit Besorgnis erfüllt
habe. Zwinglis Ausgang lehre, dass ein Bischof nicht die
Waffen führen solle) — also ein Gegensatz politischer und ethischer
Interessen. Bucer, mit demer sich hierüber austauscht, gibt
ihm nicht Unrecht, aber er meint doch, dass in äusserster Not in
einem auf Gottes Geheiss begonnenen Kriege auch ein Solcher das
Schwert tragen dürfe.
Es war nicht der einzige Unterschied zwischen den damals
schon in voller, herzlicher Vertrautheit stehenden Männern. Sie
arbeiteten Beide auf das gleiche Ziel, aber in verschiedener Weise.
Blaurer war nicht Diplomat und Politiker, auch nicht theologischer
Dialektiker wie jener‘). Aber gerade darum konnte er seine Vaterstadt
vor dem Sakramentstreite bewahren und der Vermittlung Vorschub
leisten.
Konstanzer nach Kreuzlingen und anders wohin zur Messe gehen, „dessglich
das die götzen und altär nach in etlichen kilchen uffrächt syent und standint,
es tragint ouch nach die munch ire kutten. Das uns etwas verwundert“. Ermahnen
zur Abstellung „on lengern verzug“. Konstanz, Stadtarchiv.
1) Vgl. EcLı in Analecta reformatoria I, 80 ft.
2) An Bucer 27. Nov. 1531 (Th. B.).
8) dto. 26. Okt. 1531 (Th. B.)
4) Bucer an Thomas und Margarethe Blaurer, 14. März 1536: Vos simplicitatem
et sinceritatem doctrinae cum vera concordia ecclesiarum quaeritis.
Ego germanam, plenam et ad salutem cunctis luculenter expositam doctrinam
cum consociatione sanctorum solidiore quaero. Fugitis vos obscuritatem doctrinae
et deferri nimium nondum recte sentientibus. Ego fugio: non omnia
conformissime exponi ad scripturam et non ad societatem Christi invitare et
pellicere omnes. (Th. B.)