Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Versuchsstation der Vereinigten Staaten widmet 
jetzt dem Tabakbau bedentende Aufmerksamkeit 
und hat nach Angaben des Leiters der Station 
gute Erfolge gehabt. Während jedoch in der 
Ananas-, Sisal= und Kautschuk-Kultur bedeutendere 
Kapitalien angelegt sind, können sich einheimische 
Kapitalisten immer noch nicht entschließen, die 
zum Tabakanbau im großen nötigen bedeutenden 
Kapitalien herzugeben. 
Einige Kaffeepflanzer halten sich immer 
noch, trotzdem überall ohne Nutzen gearbeitet wird, 
in der Hoffnung, daß die Vereinigten Staaten 
doch noch einen Schutzzoll auf Kaffee einführen 
werden. Der Kaffee gedeiht auf Hawaii gut und 
ist erster Güte, da aber die Beeren nicht wie in 
anderen Ländern zu einer bestimmten Jahreszeit 
reifen, sondern der Kaffee das ganze Jahr hin- 
durch blüht und reif wird, sind die Arbeitskosten 
für das dauernde Einsammeln der Beeren so 
bedeutend, daß ein Nutzen bei den jetzt herrschen- 
den Preisen nicht erzielt werden kann. 
Die Reiskultur, welche in den letzten Jahren 
infolge niedriger Marktpreise bei hohen Arbeits- 
löhnen und Landrenten ziemlich danieder gelegen 
hat, scheint sich jetzt wieder zu erholen, und kürzlich 
wurde daher eine Gesellschaft gebildet mit vor- 
nehmlich deutschem Kapital. 
Die von der Regierung in Washington an- 
geregte und gewünschte Besiedelung der Ha- 
waiischen Inseln durch kleine Farmer europäischer 
Abkunft macht wenig Fortschritte trotz eifrigster 
Bestrebungen der Lokalregierung. Durch Bahn- 
bauten auf der Nordseite der Insel Oahn und 
auf den Inseln Hawaii und Kauai sowie durch 
Hafenbauten in Hilo auf Hawaii und auf den 
anderen Inseln, die projektiert oder in Angriff 
genommen sind, werden geeignete Ländereien erst 
erschlossen und die nötigen Verbindungen der 
fraglichen Ländereien mit dem Markte geschaffen 
werden müssen. Ob sich dann eine Besiedelung 
im obigen Sinne wird durchführen lassen, bleibt 
abzuwarten. 
Während in früheren Jahren San Francisco 
ausschließlich den Markt beherrschte, nehmen seit 
der Katastrophe auch andere Städte an der West- 
küste der Vereinigten Staaten an dem Handel 
mit diesen Inseln Teil. Bedeutende Vorteile für 
den Handel werden von den projektierten Festungs- 
bauten auf der Insel Oahn erwartet. Da ameri- 
kanischer Zement den Bedarf im Westen augen- 
blicklich kaum decken kann, dürfte vielleicht deutscher 
Zement in Hawait einen größeren Markt sinden. 
Auch größere Flotten= und Truppen-Statio- 
nierungen werden im Anschluß an den Festungs- 
bau erwartet mit entsprechendem Vorteil für den 
Handel. 
Der Touristenverkehr nach den Hawaischen 
  
  
Inseln hat dauernd zugenommen und bildet eine 
nicht zu unterschätende Erwerbsquelle für die 
Hotels und Detailgeschäfte. 
Die Wahlen auf den Inseln haben im letzten 
Jahre ein verhältnismäßig günstiges Resultat er- 
geben, und hegt man mehr und mehr Vertrauen 
darauf, daß die Eingeborenen für das Land gute 
und dienliche Gesetze schaffen. 
Das Berichtsjahr ist in wirtschaftlicher Be- 
ziehung im allgemeinen günstig gewesen, und die 
Aussichten für die Zukunft haben sich besser ge- 
staltet als je zuvor. In Washington bringt man 
diesen Inseln erhöhtes Interesse entgegen. Anßerst 
liberale Bewiliigungen für Hafenbauten, Leucht- 
Türme und -Feuer, Befestigungen und Banten 
zeugen davon, daß man die Bedeutung Hawaiis 
für die Union mehr und mehr erkannt hat, und 
daß diese Inseln auch in Zukunft auf gebührende 
Berücksichtigung rechnen dürfen. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Honolulu.) 
Pflanzungs- und Handelsgesellschaften auf Ceyion. 
Die „Times of Ceylone hat die Jahres- 
berichte der in Ceylon bestehenden Pflanzungs- 
und Handelsgesellschaften gesammelt und unter 
dem Titel „Ceylon Produce and Commercial 
Companz’ Results in Buchform heransgegeben 
(Preis 1,50 Rupien oder 2 Schilling). Auf- 
geführt sind darin alle Gesellschaften, welche im 
Laufe des ersten Vierteljahrs 1907 ihre General= 
versammlung abgehalten haben. 
Das Buch liegt während der nächsten vier 
Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin, 
Wilhelmstr. 74, für Interessenten zur Einsicht- 
nahme aus. Nach Ablauf dieser Frist kann es 
auf Antrag auch an auswärtige Interessenten auf 
kurze Zeit übersandt werden. 
Aufhebung der exterritorialltätsrechte in Jangibar 
seltens des Deutschen Reichs. 
Die auf Erterritorialitätsrechte bezüglichen 
Vorschriften des Freundschafts-, Handels= und 
Schiffahrtsvertrags mit Zanzibar vom 20. De- 
zember 1885 sind laut Verordnung vom 11. Juni 
d. Is. mit der Maßgabe außer Anwendung 
gesetzt worden, daß die Angehörigen des Deutschen 
Reichs und der deutschen Schutzgebiete sowie die 
deutschen Schutzgenossen im Sultanate Zanzibar 
fortan der Gerichtsbarkeit der dort von Groß- 
britannien eingerichteten Gerichte unterworfen sind. 
Die bei den deutschen Konsulargerichten für das 
Sultanat Zanzibar anhängigen bürgerlichen Rechts- 
streitigtkeiten und Strafsachen werden von diesen
	        
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