# 692 20
Versuchsstation der Vereinigten Staaten widmet
jetzt dem Tabakbau bedentende Aufmerksamkeit
und hat nach Angaben des Leiters der Station
gute Erfolge gehabt. Während jedoch in der
Ananas-, Sisal= und Kautschuk-Kultur bedeutendere
Kapitalien angelegt sind, können sich einheimische
Kapitalisten immer noch nicht entschließen, die
zum Tabakanbau im großen nötigen bedeutenden
Kapitalien herzugeben.
Einige Kaffeepflanzer halten sich immer
noch, trotzdem überall ohne Nutzen gearbeitet wird,
in der Hoffnung, daß die Vereinigten Staaten
doch noch einen Schutzzoll auf Kaffee einführen
werden. Der Kaffee gedeiht auf Hawaii gut und
ist erster Güte, da aber die Beeren nicht wie in
anderen Ländern zu einer bestimmten Jahreszeit
reifen, sondern der Kaffee das ganze Jahr hin-
durch blüht und reif wird, sind die Arbeitskosten
für das dauernde Einsammeln der Beeren so
bedeutend, daß ein Nutzen bei den jetzt herrschen-
den Preisen nicht erzielt werden kann.
Die Reiskultur, welche in den letzten Jahren
infolge niedriger Marktpreise bei hohen Arbeits-
löhnen und Landrenten ziemlich danieder gelegen
hat, scheint sich jetzt wieder zu erholen, und kürzlich
wurde daher eine Gesellschaft gebildet mit vor-
nehmlich deutschem Kapital.
Die von der Regierung in Washington an-
geregte und gewünschte Besiedelung der Ha-
waiischen Inseln durch kleine Farmer europäischer
Abkunft macht wenig Fortschritte trotz eifrigster
Bestrebungen der Lokalregierung. Durch Bahn-
bauten auf der Nordseite der Insel Oahn und
auf den Inseln Hawaii und Kauai sowie durch
Hafenbauten in Hilo auf Hawaii und auf den
anderen Inseln, die projektiert oder in Angriff
genommen sind, werden geeignete Ländereien erst
erschlossen und die nötigen Verbindungen der
fraglichen Ländereien mit dem Markte geschaffen
werden müssen. Ob sich dann eine Besiedelung
im obigen Sinne wird durchführen lassen, bleibt
abzuwarten.
Während in früheren Jahren San Francisco
ausschließlich den Markt beherrschte, nehmen seit
der Katastrophe auch andere Städte an der West-
küste der Vereinigten Staaten an dem Handel
mit diesen Inseln Teil. Bedeutende Vorteile für
den Handel werden von den projektierten Festungs-
bauten auf der Insel Oahn erwartet. Da ameri-
kanischer Zement den Bedarf im Westen augen-
blicklich kaum decken kann, dürfte vielleicht deutscher
Zement in Hawait einen größeren Markt sinden.
Auch größere Flotten= und Truppen-Statio-
nierungen werden im Anschluß an den Festungs-
bau erwartet mit entsprechendem Vorteil für den
Handel.
Der Touristenverkehr nach den Hawaischen
Inseln hat dauernd zugenommen und bildet eine
nicht zu unterschätende Erwerbsquelle für die
Hotels und Detailgeschäfte.
Die Wahlen auf den Inseln haben im letzten
Jahre ein verhältnismäßig günstiges Resultat er-
geben, und hegt man mehr und mehr Vertrauen
darauf, daß die Eingeborenen für das Land gute
und dienliche Gesetze schaffen.
Das Berichtsjahr ist in wirtschaftlicher Be-
ziehung im allgemeinen günstig gewesen, und die
Aussichten für die Zukunft haben sich besser ge-
staltet als je zuvor. In Washington bringt man
diesen Inseln erhöhtes Interesse entgegen. Anßerst
liberale Bewiliigungen für Hafenbauten, Leucht-
Türme und -Feuer, Befestigungen und Banten
zeugen davon, daß man die Bedeutung Hawaiis
für die Union mehr und mehr erkannt hat, und
daß diese Inseln auch in Zukunft auf gebührende
Berücksichtigung rechnen dürfen.
(Bericht des Kais. Konsulats in Honolulu.)
Pflanzungs- und Handelsgesellschaften auf Ceyion.
Die „Times of Ceylone hat die Jahres-
berichte der in Ceylon bestehenden Pflanzungs-
und Handelsgesellschaften gesammelt und unter
dem Titel „Ceylon Produce and Commercial
Companz’ Results in Buchform heransgegeben
(Preis 1,50 Rupien oder 2 Schilling). Auf-
geführt sind darin alle Gesellschaften, welche im
Laufe des ersten Vierteljahrs 1907 ihre General=
versammlung abgehalten haben.
Das Buch liegt während der nächsten vier
Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin,
Wilhelmstr. 74, für Interessenten zur Einsicht-
nahme aus. Nach Ablauf dieser Frist kann es
auf Antrag auch an auswärtige Interessenten auf
kurze Zeit übersandt werden.
Aufhebung der exterritorialltätsrechte in Jangibar
seltens des Deutschen Reichs.
Die auf Erterritorialitätsrechte bezüglichen
Vorschriften des Freundschafts-, Handels= und
Schiffahrtsvertrags mit Zanzibar vom 20. De-
zember 1885 sind laut Verordnung vom 11. Juni
d. Is. mit der Maßgabe außer Anwendung
gesetzt worden, daß die Angehörigen des Deutschen
Reichs und der deutschen Schutzgebiete sowie die
deutschen Schutzgenossen im Sultanate Zanzibar
fortan der Gerichtsbarkeit der dort von Groß-
britannien eingerichteten Gerichte unterworfen sind.
Die bei den deutschen Konsulargerichten für das
Sultanat Zanzibar anhängigen bürgerlichen Rechts-
streitigtkeiten und Strafsachen werden von diesen