Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Mai
15.  bis  21.

462  1611  194.

denken  anheim:  1.  uns  bediinke,  wenn  der  Kaiser  in  seiner  Residenz  bleiben
solle,  müsse  der  betreffende  Artikel  so  abgefasst  werden,  dass  des  Kaisers
eigene  Wiener  wie  auch  die  zu  ihm  aus  dem  Reiche  kommen,  gehörig
gesichert  werden;  2.  man  rede,  dass  allerlei  dem  Reiche  gefährliche
Unionen  im  Werke  seien;  man  solle  daher  den  König  bei  jetziger
Verhandlung  dahin  vermögen,  dass  solcha  ihm  selbst  nachteilige
Unionen  vermieden  bleiben  und  dass  dazu  ein  entsprechender  Punkt  ia
den  Vertrag  gebracht  werde  wie  im  vorigen  Jahre.  Dies  liessen  die
geheimen  Räte  sich  wol  gefallen  und  versprachen  es  noch  heute  dem
König  vorzuhalten.  Als  wir  uns  entfernten,  näherte  sich  Graf
Hohenlobe  und  gab  uns  zu  verstehen,  dass  das  passauer  Volk  den
König  in  die  Rüstung  gebracht  habe,  „dahero  man  im  reich  wohl
zuzusehen;  dann  obwohl  die  Passawischen  abziehen  oder  geschlagen
werden  solten,  so  würde  doch  der  könig  sogleich  nicht  zuruckweichen
oder  nachlassen  sondern  sein  glück  verfolgen.  Was  dieses  auf  sich
hat,  stehet  zu  bedenken.“
Mai  18.

Uns  wurde  berichtet,  der  Kaiser  habe  Zuniga  rufen  lassen  und
von  ihm  begehrt,  er  solle  dem  König  Matthias  die  Punkte  vorhalten.!
Zuniga  nahm  es  auf  sich,  wurde  aber  zuerst  vormittags  einer  Antwort
vertröstet,  dann  wurde  sie  von  Khuen  auf  den  Nachmittag,  sodann
wieder  auf  morgen  verschoben.  Man  scheint  also  die  Sache  absichtlich
hinauszuziehen.  Die  Sachsen  haben  dieser  Tage  von  ihrem  Herra
ein  Schreiben  bekommen,  worin  derselbe  andeutet,  dass  er  nicht  für  gut
halte,  falls  die  Krönung  nicht  mit  Willen  des  Kaisers  und  mit  dessen
Satisfaktion  in  den  übrigeu  Punkten  vor  sich  gehe,  dass  wir  derselben
anwobnten;  die  Gesandten  sollten  aber  darüber  mein  und  Braunschweigs
Gutachten  vernehmen  und  dann  berichten.  Der  Herzog  erklärte,  er  wolle
nicht  dabei  sein;  ich  schloss  mich  dem  an,  da  es  sonst  das  Ansehen

ı  Es  sind  ihrer  zwölf  geworden:  1.  Der  König  soll  Krönung  und
Regiment  haben,  doch  soll  der  Kaiser  den  königlichen  Titel  fortführen  und  der
König  im  Namen  des  Kaisers  regieren.  2.  Der  Kaiser  ist  nicht  verpflichtet,
einen  Revers  auszustellen,  dass  er,  auch  wenn  er  den  König  überlebt,  sich
picht  mehr  in  das  böhmische  Regiment  mischen  wolle;  wenn  er  aber  einen
Revers  ausstellt,  so  soll  es  mit  der  Klausel  geschehen,  dass  er  dem  Hause
unpraejudiziellich  sei._  3.  Das  Deputat  von  100000  Talern  soll  entsprechend
der  kaiserlichen  Hoheit  erhöht  werden.  4.  Der  Kaiser  kann  nach  Gefallen  in-  und
ausserhalb  des  Königreichs  wohnen  und  ein-  und  ausziehen.  5.  Der  Kaiser  kann
seine  Herrschaften  selbst  besitzen  und  geniessen.  6.  Alle  kaiserlichen  Schenkungen
bis  zum  Tag  der  Krönung  sollengiltig  sein.  7.  Alle  kaiserlicben  Räte  sollen  aus  dem
Gefängnis  befreit  werden.  8.  Der  König  soll  des  Kaisers  Schulden  bezahlen,
9.  soll  kein  Bündnis  gegen  den  Kaiser  und  das  Reich  eingehen,  10.  soll  die
Zession  Tirole  an  den  Kaiser  bei  den  Erzherzogen  und  11.  die  Rekompens
für  den  Kaiser  aus  TIngarn  und  den  zedierten  Ländern  betreiben.  12.  Der
König  soll  ohne  Entgelt  des  Kaisers  dem  Erzherzog  Albrecht  eine  Enatschädigung
  [für  dessen  Ansprüche  auf  Tirol]  geben  (Wi.,  I  A  1,  Ka.  2989;
Kopie).  Auf  die  Aussenseite  hat  Khlesl  geschrieben:  „Artickhl  so  die
spänische  podtschafft  den  19.  diss  vmb  3  vhr  I.  M.t  füerbracht,  eo  alspald  berathschlagt
  worden“  (vgl.  Gindely,  Rudolf  II.  und  seine  Zeit,  II,  S.  288),