Mai
15. bis 21.
462 1611 194.
denken anheim: 1. uns bediinke, wenn der Kaiser in seiner Residenz bleiben
solle, müsse der betreffende Artikel so abgefasst werden, dass des Kaisers
eigene Wiener wie auch die zu ihm aus dem Reiche kommen, gehörig
gesichert werden; 2. man rede, dass allerlei dem Reiche gefährliche
Unionen im Werke seien; man solle daher den König bei jetziger
Verhandlung dahin vermögen, dass solcha ihm selbst nachteilige
Unionen vermieden bleiben und dass dazu ein entsprechender Punkt ia
den Vertrag gebracht werde wie im vorigen Jahre. Dies liessen die
geheimen Räte sich wol gefallen und versprachen es noch heute dem
König vorzuhalten. Als wir uns entfernten, näherte sich Graf
Hohenlobe und gab uns zu verstehen, dass das passauer Volk den
König in die Rüstung gebracht habe, „dahero man im reich wohl
zuzusehen; dann obwohl die Passawischen abziehen oder geschlagen
werden solten, so würde doch der könig sogleich nicht zuruckweichen
oder nachlassen sondern sein glück verfolgen. Was dieses auf sich
hat, stehet zu bedenken.“
Mai 18.
Uns wurde berichtet, der Kaiser habe Zuniga rufen lassen und
von ihm begehrt, er solle dem König Matthias die Punkte vorhalten.!
Zuniga nahm es auf sich, wurde aber zuerst vormittags einer Antwort
vertröstet, dann wurde sie von Khuen auf den Nachmittag, sodann
wieder auf morgen verschoben. Man scheint also die Sache absichtlich
hinauszuziehen. Die Sachsen haben dieser Tage von ihrem Herra
ein Schreiben bekommen, worin derselbe andeutet, dass er nicht für gut
halte, falls die Krönung nicht mit Willen des Kaisers und mit dessen
Satisfaktion in den übrigeu Punkten vor sich gehe, dass wir derselben
anwobnten; die Gesandten sollten aber darüber mein und Braunschweigs
Gutachten vernehmen und dann berichten. Der Herzog erklärte, er wolle
nicht dabei sein; ich schloss mich dem an, da es sonst das Ansehen
ı Es sind ihrer zwölf geworden: 1. Der König soll Krönung und
Regiment haben, doch soll der Kaiser den königlichen Titel fortführen und der
König im Namen des Kaisers regieren. 2. Der Kaiser ist nicht verpflichtet,
einen Revers auszustellen, dass er, auch wenn er den König überlebt, sich
picht mehr in das böhmische Regiment mischen wolle; wenn er aber einen
Revers ausstellt, so soll es mit der Klausel geschehen, dass er dem Hause
unpraejudiziellich sei._ 3. Das Deputat von 100000 Talern soll entsprechend
der kaiserlichen Hoheit erhöht werden. 4. Der Kaiser kann nach Gefallen in- und
ausserhalb des Königreichs wohnen und ein- und ausziehen. 5. Der Kaiser kann
seine Herrschaften selbst besitzen und geniessen. 6. Alle kaiserlichen Schenkungen
bis zum Tag der Krönung sollengiltig sein. 7. Alle kaiserlicben Räte sollen aus dem
Gefängnis befreit werden. 8. Der König soll des Kaisers Schulden bezahlen,
9. soll kein Bündnis gegen den Kaiser und das Reich eingehen, 10. soll die
Zession Tirole an den Kaiser bei den Erzherzogen und 11. die Rekompens
für den Kaiser aus TIngarn und den zedierten Ländern betreiben. 12. Der
König soll ohne Entgelt des Kaisers dem Erzherzog Albrecht eine Enatschädigung
[für dessen Ansprüche auf Tirol] geben (Wi., I A 1, Ka. 2989;
Kopie). Auf die Aussenseite hat Khlesl geschrieben: „Artickhl so die
spänische podtschafft den 19. diss vmb 3 vhr I. M.t füerbracht, eo alspald berathschlagt
worden“ (vgl. Gindely, Rudolf II. und seine Zeit, II, S. 288),