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Missionsgesellschaft aufbringen. Die Bildung
einer größeren Anzahl von Zweigvereinen ist
bereits gelungen.
Endlich hat die Kölner Akademie für
praktische Medizin achtwöchige Kurse für Aus-
bildung von Missionaren eingerichtet. Ein solcher
Kursus findet zur Zeit statt. Die Vorlesungen
erstrecken sich auf Grundzüge der Anatomie
und Physiologie, Hygiene, besonders Tropen-
hygiene, Pflege der Zähne und Behandlung der
einfachsten Zahnkrankheiten, der wichtigsten Haut-
und Geschlechtskrankheiten, Behandlung der Geistes-
kranken und sonstige Kapitel der Chirurgie und
inneren Medizin. Sie finden durch praktisches
Arbeiten eine entsprechende Ergänzung.
eEine neue HKolonial-Akodemie.
In Halle a. S. ist, wie uns mitgeteilt wird,
am 6. November d. Is. eine Kolonial-Akademie
begründet worden. Ihre Satzungen lauten fol-
gendermaßen:
5* 1. Unter der Bezeichnung „Kolonial-=
Akademie“ hat sich innerhalb des Lehrkörpers
der Universität Halle eine Vereinigung gebildet
mit dem Zwecke, die Kolonialwissenschaften zu
fördern unter besonderer Berücksichtigung der
deutschen Schutzgebiete.
2. Mitglied der Akademie kann jedes
Mitglied des Lehrkörpers der Universität werden,
das sein Interesse an kolonialen Wissenschaften
durch akademische Vorträge oder Forschungen be-
tätigt. Über die Aufnahme beschließt die Aka-
demie in einer ihrer Sitzungen. Die Aufnahme
unterbleibt, wenn sich drei Stimmen dagegen er-
klären.
Die Aufnahme von Mitgliedern, die außerhalb
der Universität stehen, bleibt einstimmigem Be-
schluß der Akademie vorbehalten.
§ 3. Zur Erreichung des Zweckes
insbesondere:
Vorlesungen und UÜbungen an der Uni-
versität,
. wissenschaftliche Vorträge,
. Meinungsaustausch im Kreise der Mit-
glieder.
§ 4. Bei den Vorlesungen und Übungen
soll auf eine möglichst vielseitige und geschlossene
Vertretung der kolonialen Wissenszweige im Lehr-
plane der Universität Bedacht genommen werden.
Wissenschaftliche Arbeiten sollen angeregt
und gefördert werden. Dazu ist ein sachgemäßer
Abschluß der Studien durch eine Prüfung vor
Mitgliedern der Akademie in Aussicht genommen.
dienen
—
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§ 5. Durch den Meinungsaustausch unter
den Mitgliedern soll eine Verbindung zwischen
den einzelnen Gebieten kolonialen Wissens an-
gestrebt und dadurch im eigenen fachlichen Gebiete
eine Vertiefung der Kenntnis genommen werden.
Zu diesem Zwecke vornehmlich werden im
Winterhalbjahr regelmäßige Zusammenkünfte am
ersten Freitag des November, Dezember, Jannar,
Februar und März stattfinden.
§ 6. Die Leitung der Akademie liegt einem
Vorsitzenden ob.
Der Vorsitzende und ein Stellvertreter für ihn
werden in der November-Sitzung jeweils für zwei
Jahre durch absolute Stimmenmehrheit gewählt.
Wird beim ersten Wahlgang eine absolute
Stimmenmehrheit nicht erzielt, so entscheidet im
zweiten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit
und bei Stimmengleichheit das Los.
§ 7. Die Einberufung zu den Sitzungen ge-
schieht durch den Vorsitzenden eine Woche vor
der Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung.
§ 8. Die Abstimmung über Aufnahme von
Mitgliedern (§ 2) und die Wahl des Vorsitzenden
und seines Stellvertreters (§ 6) ist geheim und
erfolgt durch Stimmzzettel.
§5 9. Zur Deckung von Aufwendungen wird
ein Jahresbeitrag von 5 Mark von jedem
Mitgliede erhoben und zwar zu Beginn des
Winterhalbjahres.
§ 10. Eine Anderung der Satzung be-
darf der Zustimmung von drei Vierteln der er-
schienenen Mitglieder.
Sie kann nur in einer Sitzung beschlossen
werden, zu der wenigstens die Hälfte der Mit-
glieder erschienen ist. War dies in derjenigen
Sitzung, für die eine Anderung der Satzung auf
die Tagesordnung gebracht war, nicht der Fall,
so ist mit Frist von längstens zwei Wochen eine
neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung ein-
zuberufen, für die eine Beschränkung der Beschluß-
fähigkeitsziffer nicht besteht.
Begründer der Kolonial-Akademie sind
die nachstehend genannten Herren: Privatdozent
Dr. Brandes (Tierwelt der deutschen Kolonien):
Professor Dr. Buchholz (Astronomie und Orts-
bestimmung auf Reisen); Professor Dr. Dissel-
horst (Tropische Tierkrankheiten); Professor Dr.
Fleischmann (Kolonialrecht und internationales
Verkehrsrecht); Professor Dr. Fraenkel, Geh.
Med. Rat (Tropenhygiene); Privatdozent Dr. Golf;
(Subtropische Landwirtschaft, Viehzucht und Feld-
bewässerung); Professor D. Haußleiter (Kolo-
niale Mission und Religionswissenschaft); Professor
Dr. Mez (Botanik der deutschen Kolonien); Pro-
fessor Dr. Philippson (Geographie der deutschen