Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Elieder.  223

die  seitherigen  Beziehungen  der  Reichsglieder  zu  dieser  Kirche  zu  lösen.  2)  Nach
dem  Grundsatze  der  Selbständigkeit  der  Religionsgesellschaften  auch  für  die
deutsch-evangelische  Kirche  eine  selbständige  Ordnung  und  Verwaltung  ihrer
Angelegenheiten  einzusetzen;  3)  u.  4)  Gesetze  über  die  Erwerbung  und  Entziehung
  von  Corporationsrechten,  über  die  Civilehe  und  die  Civilstandsregister
zu  erlassen  und  endlich  5)  eine  strenge  Handhabung  des  staatlichen  Aussichtsrechtes
  über  die  religiösen  Vereine  und  geistlichen  Gesellschaften  auszuüben,
namentlich  gegen  den  Jesuiten-Orden  auf  gesetzlichem  Wege  vorzugehen.

2.  Nov.  (Deutsches  Neich.)  Reichstag:  nimmt  in  3.  Lesung  die  Vorlage
  betr.  Subventionirung  der  Gotthard-Bahn  mit  20  Mill.  Fr.
mit  großer  Mehrheit  an.  Erste  und  zweite  Berathung  des  von  den
mecklenburgischen  Abgeordneten  Büsing  und  Genossen  eingebrachten,
von  den  Nationalliberalen,  der  Fortschritts=  und  der  liberalen  Reichspartei
  unterstützten  Gesetzentwurfs,

wonach  hinter  Art.  3  der  Verfassung  folgender  Zusatz  ausgenommen  werden
  soll:  „In  jedem  Bundesstaat  muß  eine  aus  Wahlen  der  Bevölkerung
hervorgehende  Vertretung  bestehen,  deren  Zustimmung  bei  jedem  Landesgesetz
und  bei  der  Feststellung  des  Staatshaushalts  erforderlich  ist.“

Debatte:  Büsing  (Mecklenburg):  Unser  Antrag  bezweckt  nicht  ein
Votum  gegen  die  ersten  Kammern  oder  über  ein  Wahlgesetz,  sondern  er  will
nur  der  Bevölkerung  jedes  Bundesstaats  das  Wahlrecht  einer  Volksvertretung
und  dadurch  die  Mitwirkung  bei  jedem  Landesgesetz  und  bei  der  Controle  des
Staatshaushalts  sichern.  In  einem  Bundesstaat  ist  ein  glückliches  Zusammenleben
  unmöglich,  wenn  nicht  ein  gewisses  homogenes  Verhältniß  zwischen  der
Verfassung  des  Ganzen  und  der  einzelnen  Theile  besteht.  In  allen  deutschen
Staaten  bestehen  bereits  Einrichtungen,  wie  wir  sie  für  Mecklenburg  herbeiführen
  wollen,  dessen  staatliche  Zustände  wie  eine  traurige  Ruine  des  Mittelalters
  in  die  moderne  Welt  hineinragen.  Dort  besteht  noch  gar  kein  organisches
Staatsleben;  neben  einander  vegetiren  Domanium,  Nitterschaft,  Städte.  Die
Stände,  deren  Zusammensetzung  sie  von  dem  Begriffe  einer  Landesvertretung
weit  entfernt  hält,  haben  keine  Controle  über  die  Staatseinkünfte;  es  eristirt
in  Wirklichkeit  gar  keine  Staatskasse,  sondern  nur  ein  landesherrlicher  Säckel.
Wir  regen  die  Sache  hier  an,  weil  die  mecklenburgische  Bevölkerung  sonst
keinen  Weg  hat,  zu  Wort  zu  kommen.  Deßhalb  sind  bei  den  Reichstagswahlen
  nur  Gegner  der  bestehenden  Zustände  in  Mecklenburg  gewählt  worden;
kein  Vertreter  der  Nitterschaft  sitzt  in  diesem  Saale.  Wer  aber  soll  die  Reform
  vornehmen?  Die  Stände  sind  völlig  ungeeignet,  die  patrimonialen
Zustände  in  constitutionelle  umzuwandeln.  Mecklenburg  hat  bereits  eine  Verfassung
  gehabt.  Sie  ist  unter  dem  Schutze  Oesterreichs  und  Preußens  bei
Seite  geschafft  worden.  Es  ziemt  sich  aber  für  den  Sieger  von  Sedan,  die
Scharte  von  Olmütz  und  Bronzell  für  Mecklenburg  auszuwetzen.  (Unruhe
rechts.)  Stimmen  Sie  uns  daher  zu  im  Interesse  ganz  Deutschlands!  (Beifall
  links.)  Mecklenb.  Staatsminister  v.  Bülow:  Er  würdige  durchaus  die
Vortheile  der  constitutionellen  Regierungsweise,  aber  „Eines  schicke  sich  nicht
für  Alle.“  Unter  diesen  Umständen  könne  seine  Regierung  dem  Antrage  nicht
zustimmen.  Sie  sei  Reformen  der  landständischen  Verfassung  durchaus  nicht
abgeneigt,  wie  sie  ja  auch  der  Großherzog  auf  eine  Petition  mecklenburgischer
Städte  versprochen.  Man  dürfe  bei  dem  aufrichtigen  Willen  des  Regenten
und  dem  Patriotismus  der  Stände  (Gelächter  links)  das  Beste  erwarten;
und  wenn  auch  voraussichtlich  nicht  allen  Beschwerden  abgeholfen  würde,  so
werde  man  doch  im  Lande  Frieden  haben.  (Beifall  rechts.)  v.  Treitschken
Der  Antrag  werde  nicht  an  dem  edlen  Sinne  des  Großherzogs,  sondern  bei
der  Nitterschaft  auf  Hindernisse  stoßen.  Derselbe  gehe  aber  über  den  Nothstand
  Mecklenburgs  hinaus,  er  wolle  einem  Mangel  der  Verfassung  abhelfen.