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rungsärzte in die Kolonien entsendet werden
sollen, ein sehr großes Gewicht beigelegt. Von
der einen Seite wird zugunsten der Militärärzte
angeführt, daß die Organisation des ärztlichen
Dienstes viel klarer sei, da sie durch die militä-
rischen Rangverhältnisse von vornherein geregelt
sei. Ein einheitliches Sanitätskorps sei viel leichter
zu handhaben, als eine Anzahl von Regierungs-
ärzten. Aber es soll nicht verschwiegen werden,
daß die Sanitätsoffiziere selbst es vielfach be-
dauern, daß das enge Gebundensein an eine
Station, eine Kompagnie, ihrem Streben, ihren
Wirkungskreis unter den Eingeborenen weiter
auszudehnen, hindernd im Wege steht.
Die Fürsprecher der Regierungsärzte legen
auf der anderen Seite Wert auf eine freiere Auf-
fassung des Berufes, auf den hohen Wert einer
spontanen offenen Meinungsäußerung, auf ein
Mitarbeiten aller Arzte an der Entwicklung des
Medizinalwesens, auf ein Zurücktreten der Rang-
ordnung gegenüber persönlicher Begabung und
Initiative, außerdem auf die selbständigere Stellung
der Zivilärzte den Verwaltungsbehörden gegen-
über. Endlich darf nicht vergessen werden, daß
die Regierungsärzte nicht unbeträchtlich weniger
Staatsmittel erfordern, als gleichalterige Sanitäts-
offiziere. Sie haben geringeres Gehalt, sind mit
wenigen Ausnahmen nicht etatmäßig und also
auch nicht pensionsberechtigt. Wenn also gespart
werden soll, so wäre es an dieser Stelle möglich.
Der Zeitpunkt für eine definitive praktische
Regelung dieser Frage ist jedoch noch nicht ge-
kommen. Denn eine energische militärische Re-
präsentation unserer Macht den Eingeborenen
gegenüber ist in vielen Gebieten unserer Kolonien
heute noch nicht zu entbehren. In vielen —
aber nicht in allen. Immer weiter wird die
Umwandlung der Militärstationen in Bezirksämter
um sich greifen, und es ist nur natürlich, daß
dann auch auf einer solchen Station ein Zivil-
arzt eingesetzt wird, der unabhängig von den
Zivilbeamten, aber in gemeinsamer Tätigkeit mit
ihnen dort wirkt. In einem Schutzgebiete, welches
zum größeren Teile unter Zivilverwaltung steht
und nur über eine Polizeitruppe verfügt, wird
ganz naturgemäß dann auch der oberste Sanitäts-
beamte ein Zivilarzt sein müssen. Durch die
Ubernahme der bereits im Dienste stehenden Mili-
tärärzte in den Zivildienst kann jede Härte ver-
mieden werden.
Mit der Vermehrung speziell der Regierungs-
ärzte hängt auch die Frage der Regelung ihrer
Gehaltsverhältnisse zusammen, die einer einheit-
lichen Behandlung dringend bedürfen.
Die Frage, wie man der Arztenot in den
Kolonien abhelfen kann, ist auch von anderer
Seite in Angriff genommen worden, nämlich re-
den Missionen und den ihnen nahestehenden
sen, die sich zum Berliner Verein für ärzunt
Mission zusammengeschlossen haben; der Vorze
gende wünscht jedoch eine klare Scheidung zwisc
ärztlichem und Missionsberuf!
Professor Schilling spricht dann von der C#r
ganisation des Medizinalwesens.
Die Spitze, das Haupt des gesamten Medi##
nalwesens der Kolonien, ist der Medizinalreferen-
beim Reichs-Kolonialamt. Die Arbeitslast, welg
auf ihm ruht, ist sehr groß. Sie wächst dauerm:
an, was schon allein aus dem Umfang und Ir
halt der Medizinalberichte aus den deurncher
Schutzgebieten hervorgeht. Was dieses Refetal
z. B. während des südwestafrikanischen Kriegs
geleistet hat, ist bei weitem nicht so laut und vo-
anerkannt worden, als wir Tropenärzte es fü
billig erachtet hätten. Dem ständig anwachsender
Umfange des Referats sind die wenigen den
beschäftigten Sanitätsoffiziere nur unter groe#r
Anstrengung gewachsen. Doch das ließe sich #
durch Einstellen weiterer Arbeitskräfte ändern
Viel wichtiger aber erscheint der Umstand, dar
der verantwortliche Medizinalreferent zur Zeir mu
Arbeiten, wie Gutachten über Tropendiensttang-
lichkeit, Invalidisierung, Kommandierungen u. a. u.
seiner eigentlichen Aufgabe allzusehr emfremde
wird. Diese Aufgabe ist darin zu erblicken, das
der Medizinalreferent bzw. der Chef der Medzi
nalabteilung den Medizinalreferenten der einzeiren
Schutzgebiete die gemeinsamen Gesichtspunkte gin,
nach welchen das Medizinalwesen in den idner
unterstellten Kolonien geleitet werden soll. Seinet
Initiative muß die Organisation der Seuchen
bekämpfung entspringen, er hat die allgememe
Hygiene der Weißen wie der Farbigen von weil
ausschauenden, alle Kolonien umfassenden Gesicht-
punkten her in die rechten Bahnen zu lenken und
darin zu erhalten. In seiner Hand laufen damnn
auch alle die Berichte über Erfolge und Schwierig=
keiten in der Durchführung jener Maßnadmen
zusammen, die von dem inneren Leben jeder
großen Organisation zeugen. Neben dieser un
fassenden, gestaltenden Tätigkeit des Hygieniker=
müssen die Aufgaben des Vertrauensarztes zurück
treten. Wenn sich das Medizinalwesen der Kolo
nien kräftig und seiner Bedeutung gemäß wrriuer
entwickeln soll, so muß diese Entwicklung an de
Zentralstelle einsetzen.
Das gleiche, was eben für das Medizinot
referat im Reichs-Kolonialamt ausgeführ wurde.
gilt auch für das Medizinalwesen der Sche-
gebiete. Referenten für das Sanitätswesen erir#em
bisher nur in Kamerun und Deursch-Ostafu#l
in Südwestafrika, Togo und Neuguinca sind solchr