Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

W 295 20 
Mittwoch, den 26. Mai: Tropische Lues, Fram- 
boesia, tropischer Phagedänismus, Verruga 
peruvigna (Dr. Mayer). 
Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. Mai: 
Fleischbeschau, Sektionstechnik von Pferd und 
Rind (Prof. Glage). 
Gründung einer russischen Exportkammer. 
Auf Veranlassung einer Gruppe von Vertretern 
des Handels und der Industrie wird in Peters- 
burg eine Exportkammer gegründet werden, die 
sich die Hebung des Exports russischer Rohprodukte 
und Industrieerzeugnisse zur Aufgabe setzen will. 
Wie die „Now. Wr.“ erfährt, ist das Projekt der 
Exportkammer, die dem Handelsministerium unter- 
stehen wird, bereits zur Bestätigung vorgelegt 
worden. Abteilungen der Exportkammer sollen 
in allen Handelszentren Rußlands eröffnet werden. 
(St. Petersburger Zeitung.) 
Litero,tur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Handbuch für Heer und Flotte. Enzyklopädie 
der Kriegswissenschaften und verwandter Gebiete. 
Unter Mitwirkung von zahlreichen Offizieren, 
Sanitätsoffizieren, Beamten, Gelehrten, Tech- 
nikern, Künstlern usw. herausgegeben von Georg 
v. Alten, Generalleutnant z. D. Mit zahl- 
reichen schwarzen und farbigen Tafeln, Tabellen, 
Karten, Plänen und Textillustrationen. 1. Lie- 
ferung. Berlin, Leipzig, Stuttgart, Wien. 
Deutsches Verlagshaus Bong & Co. 
Das Handbuch erscheint in neun Bänden; 
halbjährlich erfolgt die Ausgabe eines Bandes. 
Preis des Bandes broschiert 7.24, —, in Halb- 
franz geb. 7 26,—. Jeder Band kann auch in 
zwölf Lieferungen zu je 2 /¾ bezogen werden. 
# Dr. Jerusalem: Grundsätze des französischen 
Kolonialrechts. Berlin 1909. J. Gutten- 
  
tag, Verlagsbuchhandlung. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Nachdem die Pest an der westafrikanischen Goldküste erloschen, ist die Anordnung 
vom 11. Februar 1908 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 36), wonach die aus den Häfen der west- 
afrikanischen Goldküste nach einem deutschen Hafen kommenden Schiffe und ihre Insassen vor der 
Zulassung zum freien Verkehr ärztlich zu untersuchen sind, durch Bekanntmachung vom 17. Februar 
d. Is. aufgehoben worden. 
In Kalkfontein-Süd (Deutsch-Südwestafrika) ist eine Reichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Kalkfontein-Süd ist dieselbe wie für Telegramme nach 
den übrigen Orten des Schutzgebiets; sie beträgt zur Zeit 2.7 75 Pf. 
– 
  
  
In Awasab (Deutsch-Südwestafrika) ist eine Reichs-Telegraphenanstalt für den inter- 
nationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dahin ist dieselbe wie für Telegramme nach den übrigen 
Anstalten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2.7 75 Pf. 
  
  
In Johann-Albrechtshöhe (Deutsch-Südwestafrika), an der Eisenbahn zwischen Karibib 
und Okahandja, ist am 15. Januar eine Postagentur eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf 
die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Post- 
anweisungs= und Nachnahmedienst im Verkehr innerhalb des Schutzgebiets und mit Deutschland 
sowie auf den Paketdienst erstreckt. 
  
  
In Koes (Deutsch-Südwestafrika), nordöstlich von Keetmanshoop, ist am 12. Januar eine 
Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhn- 
lichen und eingeschriebenen Briefsendungen erstreckt. 
In Sokode (Togo) ist am 7. Februar in Verbindung mit der daselbst bereits bestehenden 
Reichs-Telegraphenanstalt eine Postagentur eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die 
Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Post- 
anweisungs-, Nachnahme= und Zeitungsdienst sowie im Verkehr innerhalb des Schutzgebiets auf den 
Paketdienst erstreckt.
	        
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