Deutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt.
20. Jahrgang Berlin, den 15. Juli 1909. Nummer 14.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derielben werden als Bekihefte beigefügt die mindestens
einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. anckaelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblan mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die
Vost und die Buchhandlungen M. 3.—, direkt unter Streifband durch die Ver#agsbuchbandlung: a) M. 4.— für Deutschland einschl.
der deutschen Schutzgebiete und Osterreich= Ungarns, d) M. 5.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen
find an die Königliche Hofbuchhandlung von teunst Siegfried Mittier und Sohn, Berlinu SWös, Kochstraße 66—71, zu richten.
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Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchste Ordre, betr. à die Rangverhältnisse der Gouverneure. Vom 7. Juni 1909
S. 665. — Verordnung des Gouvernenrs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Besteuerung der im Schutzgebiete
hergestellten Biere. Vom 20. Februar 1909 S. 666. — Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, betr. die Be-
steuerung der im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete hergestellten Biere. Vom 20. Februar 1909 S. 674. —
Arbeiterverordnung für das Schutzgebiet Kamerun. Vom 24. Mai 1909 S. 680. — Verordnung des Gonverneurs
von Kamerun, betr. das Löschen und Laden von Seeschiffen an Sonn= und Feiertagen. Vom 24. Mai 1909 S. 683. —
Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. Heimbeförderung von Privatangestellten und unterhaltlosen Weißen.
Vom 5. Juni 1909 S. 684. — Personalien S. 684.
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die Zentralbahn S. 687. — Die Tendaguru-Erpedition S. 688.
— Übersicht über die Bewegung des Handels des veutsch- ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zollstellen der
Binnengrenze im IV. Viertel des Kalenderjahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vor-
jahres S. 689. — Vorläufige Übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets über
die Zollstellen der Binnengrenze im Kalenderjahre 1908 im Vergleich mit dem Handel im Ralenderjahre 1907 S. 692. —
Übersicht des Gesamthandels des deutsch- ostafrikanischen Schutzgebiets im Kalenderjahre 1908 S. 692.
Deutsch-Südwestafrika: Die Eisenbahn Secheim —Kalkfontein vollendet S. 692.
Kamerun: Ulbersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im IV. Viertel des Kalender-
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 692. — Desgleichen über den
Gesamthandel des Schutzgebiets im Kalenderjahre 1908 S. 694. — Der Krater des Kamerunberges (Bild).
Deutsch-Neuguinea: Die deutsche Marine-Erpedition 1907/09 S. 695. — Geographische Namensänderungen
S. 696. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schusgebietes Deutsch-Neuguinea im I., II. und 1II. Viertel-
jahr 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 696.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsch-Westafrikanische Bank S. 696. — Westafrikanische Pflan-
zungs-Gesellschaft „Bibundi“ S. 698. — Deutsche Handels= und Plantagen-Gcsellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg
S. 699. — Jaluit-Gesellschaft S. 700. — Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 701.
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der Gesundheitsbdienst in Französisch-Guinea (Fort-
setzung) S. 701. — Stand der ägyptischen Baumwollernte im Mai 1909 S. 706. — Stand der Baumwollsaaten in
Rußland S. 7066. — Außenhandel der britischen Kolonie Sierra Leone 1907 S. 707. — Außenhandel Ugandas
1907/08 S. 707. — Außenhandel der portugiesischen Kolonie Mozambique 1908 S. 708. — Abkommen, betr. die
Landelsbeziehungen zwischen Transvaal und Mozambique S. 708. — Zollfreie und zollbegünstigte Einfuhr aus Tunis
nach Frankreich S. 708. — Verbot des Verkaufs von Handelsspirituosen in Süd-Nigeria S. 709.
Vermischtes: Ein Kurfus zur Einführung in das Studium der Schiffs= und Tropenkrankheiten S. 709. —
Literatur-Verzeichnis S. 700. — Verkehrs-Nachrichten S. 709. — Schiffsbewegungen S. 713. — Kurse
deutscher Kolonialwerte S. 714. «
YY Amtlicher Teil
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Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Kllerhöchste Ordre, betr. die Rangverhältnisse der Gouverneure.
Vom 7. Juni 1909.
Ich verleihe Meinen Gouverneuren von Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun
und Kiautschou für die Dauer ihres Amtes und ihres Aufenthaltes innerhalb ihres Amtsbezirks den
Rang der Wirklichen Geheimen Räte.
Hiernach sind die Rangverhältnisse Meiner Gouverneure folgende:
I. Im Inlande haben für die Dauer ihrer Verwendung im Kolonialdienste, sofern ihnen
persönlich kein höherer Rang zusteht, die Gouverneure von Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika,