Metadaten : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhoͤchstes  Decret  vom  2.  d.  Monats.

dem  Joham  Jakob  Buk  von  Renttlingen,

dem  Joham  Wirthle  von  Weinsperg,

dem  Carl  Heckner  von  Vaihingen,

dem  Christoph  Würrich  von  Reichenbach,  Oberamts  Gppingen,

dem  Joh.  Jakob  Diener  und  Johann  Wünsch  von  Untertürkheim,  O  Amrs  Canurstade,
welche  sich  durch  verschiedene  Lebensrettungen  vorzüglich  ausgezeichnet  haben.,  die  Civil-Verdienst-Medaille
  allergnadigst  verliehen;  welches  hiemit  öffenrlich  bekannt  gemacht  wird.  Siurgin
  Königl.  Ober=  Regier.  Ob.  Pol.  Depart.  den  3.  Sept.  130.

 

Lorch.  Bei  unterzeichneter  Behörde  sind  230  Su.  Rocken,  r10  Schfl.  Dinkel  und  goo  Schfl.  Ha-#er
  zum  Verkauf  dusgesezt.  Die  Liebhaber  können  die  Früchten  täglich  beaugenscheinigen,  und  die  Preife  der
felben  erfahren,  wobei  noch  bemerkt  wid,  daß  allein  gegen  baare  Bezahlung  etwas  abgehebm  w
23.  Aug.  1800.  4#—  ·  Cwnal-vaatungvafelsst.
Muse-LDem-nng-Ober-FUanz-»Kammer,Landwirthfchcft6-Departementshatunåunterm-;
«Sul.d.J,nltckgnäkkgstbcschllgkkdsß«svlkt!1!k'dmMtkaufveöPfarrhaus-HundderdantgehöksgenScheuet
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anderaumt  haben.  Wir  machen  dieses  hiedurch  mit  dem  Anfuͤgen  bekannt,  daß  sich  die  Liebhaber  an  gedach
sem  Tag,  Liormiltags  10  Uhr  in  dem  Pfarrhauß  zu  Mguren  einfinden,  und  sich  um  so  mehr  zu  einen  an.
nehutlichen  Rauf  erklären  mögen,  als  diese  Gebure  für  jedes  Gewerb  gelegen  sind  und  der  Kaufschilling  me
einem  Drittel  baar  Geld,  zwei  Dritt#l  aber  in  #  verzinnslichen.  F#eabrchelern  bezahlt  werden  karf.  Deu  14
Jug.  1309.  Kn.  Kreis  Steueramt  Sturkgart,  und  Kön.  Cameral=  Verwaltung  Sindelfingen.
Murrhardt.  Bii  der  hicsigen  Cameral  Verwaltung  ist  ein  Quantum  Recken  und  Hak#r  gegen  baare
Bezahlung  feil.  Die  Früchten  sind  von  guter  Qualitét  und  konnen  täglich  abzefaßt  werden.  Den  #.  Aug,
*m  ·  Cameralverwaltung.
Neuen  stadt  am  Kocher.  Das  dasige  Cameral-Amt  hat  noch  ein  Quamum  Rocken,  Dinkel,  Haber,
Gersten  und  Einkorn  zu  verkaufen.  Die  Früchte  sind  samtlich  Kaufmannsgut,  und  können  täglich  beaugenscheinigt
  werden.  en  3  Aug.  1800.  =  Cameral-Amt  allda.
Waiblingen.  Am  den  herrschaftl.  Fruchtkästen  zu  Waldtingen  und  Hochberg  ist  ein  Quantum  Rocken-Gersten
  und  Dinkel  von  guter  Qualuät  feil.  Oen  2.  Gept.  180..  amocralamt  allda.
Weinsberg  enterzeichnete  Stelle  verkauft  täglich  ein  Quantum  Rocken,  Dinkel  und  Haber,  burchaus
  gute  ge  unre  —  aare,  grgen  baare  Bezahlung  in  conventionsmäßigem  Geld,  und  in  Quantircen  mie  sir
die  Eiebhader  verlangen.  Den  33.  Aug.  1800.  Königl  Cameral=  Verwaltung.
Altdorf,  Kreis  Attrorf  Nach  ellergn.  c.  Befehl  vom  vo.  Jul.  d.  J.  werden  nach  angener
  Bestangzeit  folgende  Wieten  u.  derden  auf  0=  12  Jahre  in  öffenrlichem  Aufstreich  verpachtet  werden,  albr
den  25.  Sept.  Morgens  5  Chr  im  Wirthshaus  zu  Torkenweiler,  208  Ichrt.  0P#  ##th.  MWiesen  der  Kamme.-brihl
  genon#t  zwischen  R#wensburg  und  Wentenau.  Lod  Nachmikttags  1  Udr  ebendasekost  r1  Stük  Reen
an  der  Rebhaiden  bei  Rarensburg  unterhalb  St.  Ahristina  und  3  Stuk  Neben  zu  Ober-Eschach,  mit  welchen
jugleich  auch  ein  Berkaufs  iersuch  gemacht  werten  wird.  Den  77.  Sept.  Morgens  0  Uhr  zu  Sdenspath,
1..Ichrt.  Wisen,  so  vothin  der  Erbieneer  war,  beim  Dorf  Sdenspach  im  Amt  Beschen.  Den  28.  Sept.
Morgns  20  Uhr  ziz  Winterstettendorf,  ungefaͤhr  84  Jehrt.  Weiher,  der  Hinter  weiher,  so  troken  gelege  und
mun  Akerfeld  ist.  Die  Güter  können  von  den  Liebhabern  täglich  beaugensch.inigt  und  die  Bedingungen  an
den  Tägen  der  Ver#achkung  vernommen  werden.  Den  10.  Aug.  Areis  Steuexrath  u.  Gameral=  Verwalter.
Cankstadt.  Der  hiessgen  Commun  Sommer  und  Winter-Schaafweide,  deren  Bestand  mit  Michaclis
d.  I.  zu  Ende  gehet,  wird  am  13.  Se#t.  d.  J.  wieder  auf  3  oder  6  Jahre  verliehen  werden.  Ein  Best'nder
  darf  ausser  der  Schaaswaare,  werche  die  hiesige  ren  einzuschlagen  berchhligt  sind,  das  neuerlan
Schaashaus  bewohnen,  1  Wurzgärtle  und  2  Morgen  Wiesen  genießen,  muß  aber  eine  Caution  von  oc  I
Kllen.  Au'streichs  Liebhaber  mussen  sich  am  Licitations-Tag  mit  ihren  Meilterbriefen  und  gerichtlich  ausge-HKellten
  und  oberanalich  gesiegelren  Zeugnissen  legitimiren:  daß  sie  diese  Caution  zu  stellen  venmögen,  und  me-Der



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