Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Königsberg.
Talofn

zur
Kreis-Obligation  des  Königsberger  Landkreises.
Der  Inhaber  dleses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Räckgabe  zu  der
Obligation  des  Königsberger  Landkreises
Littr.  M  ....  uͤber  .....  Thaler  à  5  Prozent  Zinsen

die  .  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bel  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Königsberg.

Königsberg,  den.  2..  18.

Die  ständische  Kreiskommission  für  die  Grunderwerbung  zum
Bau  der  Eisenbahn  Pillau-Königsberg-Lyck  im
Königsberger  Landkreise.

 

(Nr.  5993.)  Allerhöchster  Erlaß  nebst  Tarif  vom  19.  Dezember  1864.,  nach  welchem  die
Gebühren  der  Hafen=  und  Binnenlooksen  an  der  Jade  zu  entrichten  sind.

A#  Ihren  gemeinschaftlichen  Bericht  vom  7.  Dezember  d.  J.  habe  Ich  den
anliegenden  Tarif,  nach  welchem  die  Gebühren  der  Hafen=  und  Binnenlootsen
an  der  Jade  zu  entrichten  sind,  genehmigt  und  vollzogen  und  beauftrage  Sie,
denselben  mit  diesem  Erlasse  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen  Kenntniß
  zu  bringen.  Oer  Tarif  soll  vom  1.  Januar  1865.  an  in  Kraft  creten.

Berlin,  den  19.  Dezember  1864.

Wilhelm.
v.  Bodelschwingh.  v.  Roon.  Er.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister,  den  Kriegs=  und  Marineminister  und  den
Minister  für  Handel,  Gewesbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Jehrgaug  1866.  (r.  5902—5098.)  2  Ta-