Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Bezirksgerichte: Kribi. Bezirk: Der Westen des südlich der vorgenannten Linie liegenden 
Teils des Schutzgebiets im Osten begrenzt durch die 
Flüsse Lobo — Kong — Mimbo — Pfala — Sso —Njong 
stromauf bis Atok; eine gerade nördlich laufende Linie 
zum Gele-Sumpf und Lauf des Jee bis zur Einmün= 
dung in den Sanaga (280 km Luftlinie oberhalb Edea). 
Lomie (Kamerun). Bezirk: Der verbleibende südöstliche Teil des Schutzgebiets. 
III. Togo. 
Obergericht: siehe Kamerun. ss 
Bezirksgericht: Lome (Togo). Bezirk: Schutzgebiet. 
IV. Deutsch-Südwestafrika. 
Obergericht: Windhuk. Bezirk: Schutzgebiet. 
Bezirksgerichte: Lüderitzbucht. Bezirk: Das Küstengebiet in einer Breite von etwa 150 km 
(20 geographischen Meilen) vom Oranjefluß im Süden 
bis zum Breitengrad 24° 13° südl. Br. im Norden. 
Keetmanshoop. Bezirk: Der östlich von dem Bezirk Lüderitzbucht gelegene Teil 
des Schutzgebiets, im Norden abschneidend mit der Nord- 
grenze der Verwaltungsbezirke Maltahöhe und Gibeon. 
Swakopmund. Bezirk: Die Verwaltungsbezirke Swakopmund und Karibib und 
das südlich des Breitengrades der Kap Croß-Bai ge- 
legene Küstengebiet des Verwaltungsbezirks Omaruru. 
Windhuk. Bezirk: Die Verwaltungsbezirke Windhuk, Okahandja, Gobabis 
und Rehoboth. 
Omaruru. Bezirk: Der verbleibende nördliche Teil des Schutzgebiets ein- 
schließlich des Caprivizipfels. 
V. Deutsch-Neuguinea. 
Obergericht: Rabaul. Bezirk: Schutzgebiet. 
Bezirksgerichte: Rabaul. Bezirk: Bismarck-Archipel einschließlich der Salomon-Inseln. 
Friedrich-Wilhelmshafen. Bezirk: Kaiser Wilhelmsland nebst den vor- 
gelagerten Inseln. 
Ponape. Bezirk: Ost-Karolinen einschließlich der Truk-Gruppe und Marshall- 
Inseln einschließlich Nauru. 
Jap. Bezirk: West-Karolinen, Palau und Marianen. 
VI. Samoa. 
Obergericht: Apia. Bezirk: Schutzgebiet. 
Bezirksgericht: Apia. Bezirk: Schutzgebiet. 
  
  
LODersonalie. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Geheimen Re- 
gierungsrat und Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Brückner, zur Zeit im deutsch-südwest- 
afrikanischen Schutzgebiete, zum Gouverneur von Togo zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, das bisherige Mitglied der 
Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land= und Forstwirtschaft Regierungsrat Dr. Walter Busse und 
den bisherigen ständigen Hilfsarbeiter, Regierungs= und Baurat Hermann Schlüpmann zu Geheimen 
Regierungsräten und vortragenden Räten, den bisherigen etatmäßigen Bauinspektor Wilhelm Meier 
zum Regierungs- und Baurat und ständigen Hilfsarbeiter, den bisherigen Bezirksrichter beim Kaiser- 
lichen Bezirksgericht in Windhuk Richard Fischer und den bisherigen außeretatmäßigen Hilfsarbeiter 
Dr. Hugo Hardy zu Regierungsräten und ständigen Hilfsarbeitern im Reichs-Kolonialamt zu ernennen.
	        
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