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seits stets vor Augen halten, ob und in welchem
Umfange auch die Kolonien Nutzen aus ihnen
ziehen können. Monopolartige Rechte, welche in
früheren Zeiten wegen der wenig gesicherten Ver-
hältnisse in unseren Schutzgebieten eine gewisse
Berechtigung gehabt haben mögen, werden bei
dem derzeitigen Entwicklungsstadium, in dem sich
unsere kolonialen Besitzungen befinden, im all-
gemeinen nicht mehr verliehen werden.
Ich habe geglaubt, Ihnen heute, wo diese
Kommission zum ersten Male zusammentritt, selbst
auf die Gefahr hin, Ihnen Bekanntes zu sagen,
einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand
der Kolonialwirtschaft geben zu sollen. Gestatten
Sie, daß ich noch der Hoffnung Ausdruck gebe,
daß es der Kolonialverwaltung in gemeinsamer
Arbeit mit Ihnen gelingt, wobei ich bemerke, daß
ich für jede Anregung und jeden Rat aufrichtig
dankbar sein werde, Gedeihliches für die Weiter-
entwicklung unseres zu schönen Hoffuungen be-
rechtigenden Kolonialbesitzes zu schaffen.“
# 1
Darauf trat die Versammlung in die Tages-
ordnung ein, deren erster Punkt die Frage der
Kreditorganisation in den deutschen Schutz-
gebieten, mit besonderer Berücksichtigung von
Südwestafrika betraf. Die Kommission hat sich
dann bei ihren zweitägigen sehr eingehenden Ver-
handlungen auf die gründliche Erledigung dieses
Punktes beschränkt. Der zweite Punkt, betreffend
Maßnahmen gegen Mißstände bei der
Gründung kolonialer Unternehmungen,
wurde zunächst einer Subkommision über-
wiesen.
Die Verhandlungen über die Ausgestaltung
des Kreditwesens in den Schutzgebieten verliefen
durch die rege Anteilnahme aller Mitglieder der
Kommission außerordentlich interessant und leb-
haft. Nachdem der Staatssekretär auf die Wichtig-
keit und Schwierigkeit der zu lösenden Aufgaben
aufmerksam gemacht und mitgeteilt hatte, daß
seitens des Gouverneurs in Südwestafrika die
Beschaffung von Kredit für die Farmer, besonders
für Bewässerungszwecke, als dringend notwendig
bezeichnet worden sei, erstattete Geheimrat
Dr. Zoepfl vom Reichs-Kolonialamt das Referat,
in dem er die für die Beurteilung der ein-
schlägigen Fragen wichtigsten Materialien und
Gesichtspunkte darlegte. Hieran anschließend, be-
trachtete der Geschäftsinhaber der Disconto-Gesell-
schaft, Dr. Salomonsohn, in seinem Korreferate
die Mittel und Wege zur Verwirklichung der vor
allem notwendigen Kreditorganisation in Südwest-
afrika. Nach dieser Beleuchtung der Frage seitens
des Leiters eines universellen Bankinstitutes, die
durch Bemerkungen der Herren Franzv. Mendels-
sohn-Berlin und Frhrn. v. Oppenheim-Köln
ergänzt wurden, wurden die einzelnen Fragen
von den eingeladenen Sachverständigen, so für
den Genossenschaftskredit durch den Präsidenten
der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse, Dr.
Heiligenstadt, und für den Hypothekarkredit
durch den Direktor der Pfälzischen Hypotheken-
bank, Dr. Tröltsch-Ludwigshafen a. Rh., unter
den besonderen Gesichtspunkten der von ihnen
gepflegten Kreditarten eingehend erörtert. Aber
auch die übrigen Mitglieder der Kommission, die
nicht Vertreter von Kreditinstituten sind, sondern
aus den Kreisen des Handels und der Industrie
stammen, wie namentlich die Herren Woermann
und Strandes-Hamburg, Seiler-Nürnberg,
Fabarius-Bremen, Langen-München-Glad-
bach, beteiligten sich rege an der Diskussion, in
der neben dem Staatssekretär auch die Kommissare
des Reichs-Kolonialamts und Reichs-Schatzamt#s
zu informatorischen Darlegungen mehrfach das
Wort ergriffen.
Als Ergebnis der Verhandlungen konnte
schließlich eine allgemeine Übereinstimmung
der Kommission bezüglich der wichtigsten grund-
sätzlichen Fragen konstatiert werden. Es wurde
allgemein anerkannt, daß ein dringendes Bedürfnis
vorliege, den Farmern in Südwestafrika Kredit
zu verschaffen. Für die weitere Ausgestaltung
des reinen, ohne bestimmten Meliorationszwe
gegebenen ländlichen Bodenkredits sind aber nach
dem einstimmigen Urteil der Kommission die Vor-
bedingungen zur Zeit nicht vorhanden. Dagegen
wurde die Förderung des ratenweise unter Kon-
trolle des Verwendungszwecks und gegen reale
Sicherheit zu gewährenden langfristigen Melio-
rationskredits warm empfolen, ebenso die weitere
Ausbildung des kurzfristigen Betriebskredits ohne
solche Sicherheitsleistung, also eines reinen Personal“
kredits. Für die nach diesen beiden Richtungen
zu entwickelnde Kreditorganisation muß nach An-
sicht der Kommission eine solide, den besonderen
Verhältnissen von Südwestafrika entsprechende,
möglichst das ganze Land umfassende genossen,
schaftliche Organisation unter Benutzung der bereit
hierfür vorhandenen Ansätze als Grundlage und
Voraussetzung geschaffen werden. Durch die ge“
nossenschaftliche Organisation werde die Verank-
wortung und Kontrolle der wirtschaftlichen Ver-
wendung der Kredite zum guten Teil den Farmern
selbst auferlegt, und diese würden dadurch zur
Selbsthilfe erzogen, die das Endziel sein müsse.
Wenn auch die Verhältnisse in Südwest-
afrika die Verhandlungen weit überwiegend in
Anspruch nahmen, so wurden doch auch die *
strebungen nach Organisation des Kredirs in
Ostafrika und in Samoa eingehend gewürdigt
in verhältnismäßig kürzerer Zeit wurde ein