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Nigerien, Tunis, Zanzibar, Hongkong, Persien,
die Philippinen, Siam, Sibirien, Süd-Australien,
Tasmanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Griechenland, die Niederlande, Norwegen, Portugal,
Schweden usw. Es gibt somit kaum ein Gebiet
der Erde, über das nicht Anfragen eingelaufen
und beantwortet wären.
Von den 2718 Anfragenden, die ihr Alter
angaben, waren 304 weniger als 20 Jahre,
1741 zwischen 20 und 30, 524 zwischen 30
und 40, 139 zwischen 40 und 50 und 20 über
50 Jahre alt, und von den 3298 Fragestellern,
die Angaben über ihren Personenstand machten,
waren 2516 ledig, 773 verheiratet und 9 ver-
witwet.
Nach dem Berufe waren unter den An-
fragenden am stärksten die Kaufleute, Handwerker
und Landwirte vertreten.
Von den Anfragenden bezeichneten sich 261
als mittellos, während über 1100 zum Teil über
recht erhebliche Summen verfügten; z. B. 46
über 10 000 J, 32 über 15 000 M, 21 über
20 000 , 18 über 25 000 AM, 19 über
30 000 , 12 über 50 000 ¼, 4 über 80 000 ,
13 über 100 000 . usw. bis zu 800 O000%
hinauf.
Von den Anfragen kamen aus Preußen 2477,
und zwar aus Brandenburg mit Berlin 1179,
aus der Rheinprovinz 282, Schlesien 169, Hannover
163, Westfalen 138, Sachsen 127, Schleswig-
Holstein 104, Hessen-Nassau 99, Ostpreußen 62,
Pommern 57, Posen 54 und Westpreußen 52.
An der Spitze der übrigen Bundesstaaten
steht das Königreich Bayern mit 349, es folgen
Sachsen mit 287, Hamburg mit 208, Baden mit
171, Württemberg mit 157, Elsaß-Lothringen
mit 72, Hessen mit 46, Braunschweig mit 42,
Bremen mit 36, Mecklenburg-Schwerin mit 27,
Oldenburg mit 21, das Großherzogtum Sachsen
mit 16, Sachsen-Koburg und Gotha mit 14 usw.
Aus den deutschen Kolonien kamen 27 An-
fragen, aus dem Auslande 284, davon 135 aus
Osterreich-Ungarn, 55 aus der Schweiz, je 12 aus
England und den Vereinigten Staaten von Amerika,
11 aus Rußland usw.
Uüber die Schiifahrt auf dem Oanoh-Fluß,
dem Grenzfluß zwischen der Republik Liberia und
der englischen Kolonie Sierra Leone, ist am 2. Juli
1911 zwischen den beteiligten Regierungen zunächst
versuchsweise auf ein Jahr ein Abkommen ge-
troffen worden, aus dem die wichtigsten Bestim-
mungen hier wiedergegeben seien.
Schiffe, die von Liberianischen Häfen kommen
und den Manoh-Fluß hinauffahren wollen, mit
der Absicht, Waren auf Liberianischer Seite zu
löschen, müssen zunächst in Manoh Salijah (auf
britischer Seite) anlegen und dort als Ausweis
über Menge und Wert der Ladung einen Transit-
schein (transire) vorzeigen, der vom Zollerheber
des Liberianischen Verschiffungshafens auszustellen
ist. Nach Prüfung des Transitscheines hinsichtlich
seiner Ubereinstimmung mit der Ladung, worüber
ein Deklarationsbrief (clearance label) ausgestellt
wird, hat sich das Schiff unmittelbar nach Britisch-
Gene zu begeben. Hier überzeugt sich der englische
Zollbeamte auf Grund des Transitscheins und des
Deklarationsbriefes, daß die Ladung richtig an-
gegeben ist, und fährt dann mit dem Schiff nach
Gene auf der Liberianischen Seite, wo er die
Löschung überwacht. Abweichungen zwischen La-
dung und Zollpapieren werden schriftlich festgelegt,
und etwa nachzuzahlende Zollgebühren sind an
den Zollbeamten in Britisch-Gene nach dem Zoll-
einfuhrtarif von Sierra Leone zu zahlen. In
ähnlicher Weise wird verfahren, wenn die Ladung
für einen anderen Hafen auf der Liberianischen
Seite des Manoh-Flusses bestimmt ist oder dort
eingenommen wird.
Besondere Bestimmungen gelten für liberia-
nische Regierungsfahrzeuge.
An den britischen Zollbeamten, der in Manoh
Salijah an Bord des Liberianischen Schiffes geht,
ist eine Gebühr zu entrichten.
Liter atur-Bericht.
Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwal-
tungsrechts. Begründet von Professor Dr. Karl
Freiherrn v. Stengel. 2. Auflage, herausgegeben
von Dr. Muax Fleischmann, Universitätsprofessor
in Halle u. S. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr
(Paul Siebeck). Lieferung 12/13. Preis der Doppel-
lieferung 4 .#4.
Die Torsiepenke Loprilieferung. des bereits (in
Nr. 7 und 12 des D. Kol. Bl. 1911, S. 296 u. 467) be-
sprochenen Werkes enthält u. a. Artikel über Gebäude-
steuer. Gebühren, Gefüngniswesen, Geistliche Gesell-
schaften, freies Geleit, Gemeinheitsteilungen. Besonders
ausführlich sind die Verhültnissc der Gemeinden be-
handelt; namentlich auch deren Vermögensverwaltung
(Gemeindeabgaben, Anleihen, Haushalt) unter Beilügung
schr interessanter statistischer Miteilungen über Lenn
schuldung, Ausgaben, Einnahmen, Grundbesitz usv.
der deutschen Gemeinden. Es darf im übrigen auf die
früheren Besprechungen des Werkes verwiesen werden.
Deutsches Koloninl-MHandbuch. Nach amtlichen Quellen
bearbeitet. Elfte Ausgabe 1911 rlin. Verlag
von Hermann Paetel, G.m. b. H. Preis: brosch. 5.4.
Der Wert des an sich verdienstvollen Buches wird
leider auch in diesem Jahre wieder durch eine
große Anzahl von Druckichlern herabgemmndert.