Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Nigerien, Tunis, Zanzibar, Hongkong, Persien, 
die Philippinen, Siam, Sibirien, Süd-Australien, 
Tasmanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, 
Griechenland, die Niederlande, Norwegen, Portugal, 
Schweden usw. Es gibt somit kaum ein Gebiet 
der Erde, über das nicht Anfragen eingelaufen 
und beantwortet wären. 
Von den 2718 Anfragenden, die ihr Alter 
angaben, waren 304 weniger als 20 Jahre, 
1741 zwischen 20 und 30, 524 zwischen 30 
und 40, 139 zwischen 40 und 50 und 20 über 
50 Jahre alt, und von den 3298 Fragestellern, 
die Angaben über ihren Personenstand machten, 
waren 2516 ledig, 773 verheiratet und 9 ver- 
witwet. 
Nach dem Berufe waren unter den An- 
fragenden am stärksten die Kaufleute, Handwerker 
und Landwirte vertreten. 
Von den Anfragenden bezeichneten sich 261 
als mittellos, während über 1100 zum Teil über 
recht erhebliche Summen verfügten; z. B. 46 
über 10 000 J, 32 über 15 000 M, 21 über 
20 000 , 18 über 25 000 AM, 19 über 
30 000 , 12 über 50 000 ¼, 4 über 80 000 , 
13 über 100 000 . usw. bis zu 800 O000% 
hinauf. 
Von den Anfragen kamen aus Preußen 2477, 
und zwar aus Brandenburg mit Berlin 1179, 
aus der Rheinprovinz 282, Schlesien 169, Hannover 
163, Westfalen 138, Sachsen 127, Schleswig- 
Holstein 104, Hessen-Nassau 99, Ostpreußen 62, 
Pommern 57, Posen 54 und Westpreußen 52. 
An der Spitze der übrigen Bundesstaaten 
steht das Königreich Bayern mit 349, es folgen 
Sachsen mit 287, Hamburg mit 208, Baden mit 
171, Württemberg mit 157, Elsaß-Lothringen 
mit 72, Hessen mit 46, Braunschweig mit 42, 
Bremen mit 36, Mecklenburg-Schwerin mit 27, 
Oldenburg mit 21, das Großherzogtum Sachsen 
mit 16, Sachsen-Koburg und Gotha mit 14 usw. 
Aus den deutschen Kolonien kamen 27 An- 
fragen, aus dem Auslande 284, davon 135 aus 
  
Osterreich-Ungarn, 55 aus der Schweiz, je 12 aus 
England und den Vereinigten Staaten von Amerika, 
11 aus Rußland usw. 
Uüber die Schiifahrt auf dem Oanoh-Fluß, 
dem Grenzfluß zwischen der Republik Liberia und 
der englischen Kolonie Sierra Leone, ist am 2. Juli 
1911 zwischen den beteiligten Regierungen zunächst 
versuchsweise auf ein Jahr ein Abkommen ge- 
troffen worden, aus dem die wichtigsten Bestim- 
mungen hier wiedergegeben seien. 
Schiffe, die von Liberianischen Häfen kommen 
und den Manoh-Fluß hinauffahren wollen, mit 
der Absicht, Waren auf Liberianischer Seite zu 
löschen, müssen zunächst in Manoh Salijah (auf 
britischer Seite) anlegen und dort als Ausweis 
über Menge und Wert der Ladung einen Transit- 
schein (transire) vorzeigen, der vom Zollerheber 
des Liberianischen Verschiffungshafens auszustellen 
ist. Nach Prüfung des Transitscheines hinsichtlich 
seiner Ubereinstimmung mit der Ladung, worüber 
ein Deklarationsbrief (clearance label) ausgestellt 
wird, hat sich das Schiff unmittelbar nach Britisch- 
Gene zu begeben. Hier überzeugt sich der englische 
Zollbeamte auf Grund des Transitscheins und des 
Deklarationsbriefes, daß die Ladung richtig an- 
gegeben ist, und fährt dann mit dem Schiff nach 
Gene auf der Liberianischen Seite, wo er die 
Löschung überwacht. Abweichungen zwischen La- 
dung und Zollpapieren werden schriftlich festgelegt, 
und etwa nachzuzahlende Zollgebühren sind an 
den Zollbeamten in Britisch-Gene nach dem Zoll- 
einfuhrtarif von Sierra Leone zu zahlen. In 
ähnlicher Weise wird verfahren, wenn die Ladung 
für einen anderen Hafen auf der Liberianischen 
Seite des Manoh-Flusses bestimmt ist oder dort 
eingenommen wird. 
Besondere Bestimmungen gelten für liberia- 
nische Regierungsfahrzeuge. 
An den britischen Zollbeamten, der in Manoh 
Salijah an Bord des Liberianischen Schiffes geht, 
ist eine Gebühr zu entrichten. 
Liter atur-Bericht. 
Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwal- 
tungsrechts. Begründet von Professor Dr. Karl 
Freiherrn v. Stengel. 2. Auflage, herausgegeben 
von Dr. Muax Fleischmann, Universitätsprofessor 
in Halle u. S. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr 
(Paul Siebeck). Lieferung 12/13. Preis der Doppel- 
lieferung 4 .#4. 
Die Torsiepenke Loprilieferung. des bereits (in 
Nr. 7 und 12 des D. Kol. Bl. 1911, S. 296 u. 467) be- 
sprochenen Werkes enthält u. a. Artikel über Gebäude- 
steuer. Gebühren, Gefüngniswesen, Geistliche Gesell- 
schaften, freies Geleit, Gemeinheitsteilungen. Besonders 
ausführlich sind die Verhültnissc der Gemeinden be- 
handelt; namentlich auch deren Vermögensverwaltung 
(Gemeindeabgaben, Anleihen, Haushalt) unter Beilügung 
schr interessanter statistischer Miteilungen über Lenn 
schuldung, Ausgaben, Einnahmen, Grundbesitz usv. 
der deutschen Gemeinden. Es darf im übrigen auf die 
früheren Besprechungen des Werkes verwiesen werden. 
  
Deutsches Koloninl-MHandbuch. Nach amtlichen Quellen 
bearbeitet. Elfte Ausgabe 1911 rlin. Verlag 
von Hermann Paetel, G.m. b. H. Preis: brosch. 5.4. 
Der Wert des an sich verdienstvollen Buches wird 
leider auch in diesem Jahre wieder durch eine 
große Anzahl von Druckichlern herabgemmndert.
	        
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