Inhaltsverzeichnis : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Königlich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XV.  Stück.  München,  Mittwoch  den  3.  Mai  r816.

 

 

Verordnung.

(Die  Landwehr  betreffend.)
Wir  Maximilian  Josepyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wasschiedene  Anfragen  und  Austände,  welche
  seit  einiger  Zeit  in  Landwehr  Angelegenheiten
  an  Uns  gebracht  worden  sind,  haben  Uns
bewogen,  auf  den  Bericht  Unsers  Ober  Kommando
  der  Landwehr,  nach  Vernehmung  Unserer
  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  und  des  Kriegswesens,  nachstehende
bestimmte  Vorschriften  zu  ertheilen.
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Die  Vorschlaͤge  zu  Officiers-Stellen
  betreffend.

Ruͤksichtlich  der  Vorschlaͤge  zu  den  Officiers
  Stellen  bei  der  Landwehr  vom  Hauptmanne
  abwaͤrts  soll  folgender  Geschaͤftsgang
eingehalten  werden.

Im  Falle  einer  Erledigung  oder  nothwendigen
  Abaͤnderung  tritt  der  Bataillons-Chef
  nebst  deu  zwei  aͤltesten  Hauptlenten  und
den  zwei  aͤltesten  Lieutenants  mit  Unserm  betreffenden
  Landrichter  zusammen,  weicher  seiner
  Seits  zwei  der  Personenkundige  Gemeinde
  Vorsteher  beizuziehen  hat.

 

Der  Landrichter  als  Vorstand  der  Kommission
  nimmt  über  die  geschehenen  motivir"
ten  Vorschläge  ein  förmliches  Protokoll  auf,
bemerkt  bei  seiner  Unterschrift,  ob  er  mit  dem
Vorschlage  einverstanden  sey,  oder  was  er
dagegen  zu  erinnern  habe,  und  sendet  sodann
das  Protokoll  an  das  ihm  vorgesezte  General-Kreis
  Kommissariat  ein.

Dieses  übermacht  dasselbe  mit  seiner  allenfallsigen
  Erinnerung  an  das  Kreis  Kommando,
  welches  seinen  Bericht  an  das  Ober-Kommando
  erstatter.

Von  Unserm  Ober  Kommando  werden  die
Vorschläge  an  Unser  Ministerium  des  Kriegswesens,
  und  von  diesem  mit  oder  ohne  Erinnerung
  an  jenes  der  auswärtigen  Angelegenheis
ten  übersendet,  welches  sodann  Unsere  Entschließung
  darüber  veranlaße,  dieselbe  an  die
Redaktion  des  Regierungsblatts  ausschreibr,
und  zugleich  Unserm  Kriegs  Ministerium  mittheilt,
  damit  dasselbe  durch  Unser  Ober  Kommando
  die  Pi#tente  ausfertigen  lasse.

Fur  die  Stellen  der  Bataillons  Chefs  wird
der  nämliche  Gang  beobachtet,  nur  daß  hiebei
  die  Vorschläge  der  Bataillons  und  Candrichrer
  wegfallen.

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