Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

W 927 20 
Schiedsspruch 
des Don Joaquin Fernandez Hrida, betreffend die Südgrenze des britischen 
Walkfischbai-Gebietes. 
Aus dem Spanischen übersetzt von Professor Dr. A. Rambeau.“) 
Don Joaquin Fernandez Prida, Senator des 
Königreiches und Professor der Geschichte des 
Völkerrechtes an der Universität von Madrid, in 
der Ausübung des Schiedsrichteramtes, das er 
die Ehre gehabt hat, ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Spanien übertragen zu sehen, 
gemäß der Erklärung vom 30. Januar 1909, 
die in Berlin von den Vertretern Deutschlands 
und Großbritanniens unterzeichnet worden ist, um 
die zwischen beiden Mächten betreffs der Süd- 
grenze des britischen Walfischbai-Gebietes schwebende 
Streitfrage zu entscheiden, hat in dem besagten 
Sinne nach eingehender Prüfung der von beiden 
Seiten angeführten Tatsachen und Beweisgründe 
folgendes Urteil gefällt: 
I. Da sich als Tatsache ergibt, daß am 
12. März 1878 der Kommandant des zum bri- 
tischen Geschwader gehörenden Schiffes „Industry“ 
im Namen Ihrer Majestät der Königin von Groß- 
britannien und Irland von dem Hafen oder der 
Niederlassung der Walfischbai und eines gewissen 
anliegenden Gebietes Besitz nahm, indem er 
mittels der dem Zwecke entsprechenden Prokla- 
mation erklärte, daß die annektierte Landfläche 
folgendermaßen begrenzt sei: 
„Im Süden durch eine Linie, die man von 
einem 15 Meilen südlich von Pelican Point 
an der Küste gelegenen Punkte bis Schepp- 
mansdorf zieht; im Osten durch eine Linie von 
Scheppmannsdorf bis Rooibank, einschließlich 
des Plateaus, und von dort bis 10 Meilen 
landeinwärts von der Mündung des Swakop- 
flusses; im Norden durch die letzten 10 Meilen 
des Laufes des genannten Swakopflusses.“ 
II. Da sich als Tatsache ergibt, daß der er- 
wähnten Besitzergreifung und Proklamation ver- 
schiedene diesen Schritt vorbereitende und von 
der Kapregierung, vom Kolonialamte in London 
und von anderen britischen Behörden herrührende 
Aktenstücke vorausgingen, unter welchen Akten- 
stücken die, welche dazu bestimmt waren, die 
Ausdehnung und die Grenzen des Gebietes, das 
zusammen mit dem Hafen von Walfischbai annektiert 
werden sollte, festzustellen, eine besondere Serie 
bilden, innerhalb welcher folgende Aktenstücke 
hervorzuheben sind: 
  
1. Die Mitteilung vom 23. Januar 1878, die 
Lord Carnarvon an den Gouverneur Sir 
H. Bartle Frere richtete und in welcher ge- 
sagt wird, daß „die britische Flagge in 
Walfischbai aufgepflanzt werden sollte, aber 
daß wenigstens damals keine Gerichtsbarkeit 
weiter als an den Ufern der Bai selbst aus- 
geübt werden sollte“. 
2. Das Telegramm vom 23. Februar 1878, 
das der Gouverneur von King William's 
Town an den Unterkolonialsekretär, Haupt- 
mann Mills, richtete, und in dem mit Be- 
zugnahme auf Walkfischbai gesagt wird, daß 
es wünschenswerter sein werde, daß der 
Marineoffizier beim Aufpflanzen der Flagge 
die Oberhoheit nur über die Niederlassung 
und die Bai selbst und einen Umkreis von 
etwa 10 bis 12 Meilen proklamiere, sowie 
es ihm nach vorhergehender Beratung mit 
Palgrave notwendig scheine, indem zu diesen 
Unterweisungen hinzugefügt wird, daß, ob- 
wohl der Unterzeichner des Telegramms die 
Absicht habe, die Erweiterung des annektierten 
Gebietes zu verlangen, er doch meine, daß 
„man zunächst die Annexion auf die vom 
Minister angegebenen genauen Grenzen be- 
schränken müsse"“. 
3. Die Mitteilung vom 26. Februar 1878, die 
das Amt des Kolonialsekretärs des Kaplandes 
an den ältesten Offizier der Flotte in Simon's 
Bai richtete, und die anordnet, daß der Kom- 
mandant von Ihrer Majestät Schiff „Industry“ 
aufgefordert werde, nach Walfischbai zu gehen 
und dort die britische Flagge aufzupflanzen 
und von dem Hafen, der Niederlassung und 
dem angrenzenden Gebiete bis zu einer Ent- 
fernung im Innern, die er mit Befragung 
des Mr. Palgrave, wenn er dort sein werde, 
bestimmen solle, Besitz zu ergreifen; und 
4. die ergänzenden Anordnungen, die der Ka- 
pitän J. Child Purvis am 28. Februar 1878 
an den Kommandanten des Schiffes „In- 
dustry“, Richard C. Dyer, richtete, und in 
welchen diesem unter anderem befohlen wird, 
Mr. Palgrave „betreffs der genauen Größe 
des zu annektierenden Gebietes“ zu Rate 
zu ziehen. 
*) Da es sich um ein juristisches Urteil handelt, mußte sich die UÜbersetzung streng an die Ausdrücke 
und den Satzban des Originals anlehnen, wenn auch hierdurch einzelne Teile des Schiedsspruches dem Ver- 
ständnis Schwierigkeiten bereiten.
	        
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